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Vier Tipps für die sichere Entsorgung von medizinischen Elektroaltgeräten – Experten von Enretec geben Tipps (4)

Wohin mit der alten Behandlungseinheit? Zertifizierte Entsorger helfen.

(c) Enretec

Die Firma Enretec ist einer der führenden Entsorgungsspezialisten für alle Abfälle, die in Zahnarztpraxen entstehen. Dass das Unternehmen mit Sitz im brandenburgischen Velten dabei den Klima- und Umweltschutz fest im Blick hat, bringt bereits der Firmenname zum Ausdruck: Enretec steht für Entsorgung und Recyclingtechnik. In dem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb werden die unterschiedlichen Abfallarten so weit wie möglich für ein ressourcenschonendes Recycling aufbereitet. Mit dieser nachhaltigen Ausrichtung ist das Familienunternehmen auch Partner der Initiative „DIE GRÜNE PRAXIS“.

Worauf es bei der Entsorgung von ausrangierten medizinischen Elektrogeräten und Behandlungseinheiten ankommt, hat Martin Dietrich, Geschäftsführer bei Enretec, zusammengefasst. Haben medizinische Elektrogeräte wie Behandlungseinheiten, Röntgengeräte oder medizinische Kleingeräte ausgedient, gelten sie als gefährlicher Abfall. Denn in solchen Geräten befinden sich zum Beispiel Amalgamreste, Batterien, Akkumulatoren (kurz Akkus), Elektronik oder das hochgiftige Berylliumoxid in Röntgenröhren. Natürlich dürfen diese Stoffe auf keinen Fall in die Umwelt gelangen.

Daher ist bei ihrer Entsorgung folgendes zu beachten:

1: Nur ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Auch Behandlungseinheiten müssen fachgerecht abgebaut und entsorgt werden.
Auch Behandlungseinheiten müssen fachgerecht abgebaut und entsorgt werden.
Foto: Enretec
Medizinische Elektroaltgeräte müssen in einem spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb mit zertifizierter Erstbehandlungsanlage entsorgt werden. Was heißt das? Kontaminierte Bauteile und gefährliche Stoffe, beispielsweise in Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, werden in der sogenannten Erstbehandlungsanlage zunächst fachgerecht per Hand entfernt. Erst anschließend können die Geräte dann ohne Gefahr für Mensch und Umwelt fachgerecht zerlegt und hinterher entsorgt werden.

Gut zu wissen: Medizinische Elektrogeräte haben auf normalen Wertstoffhöfen nichts zu suchen. Dort besteht das Risiko, dass gefährliche Stoffe bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen und einen Schaden verursachen. Die Entsorgung auf diesen Wertstoffhöfen/Schrottplätzen ist illegal. Wer das tut, muss gegebenenfalls dafür haften.

2: Stichtag 13. August 2005
Medizinische Elektroaltgeräte, die vor dem 13. August 2005 erworben wurden, sind von Rechts wegen historische Altgeräte. Für ihre Entsorgung sind allein die Praxisinhaber verantwortlich. Sie tragen komplett alle Kosten. Geht es um die Entsorgung jüngerer Elektroaltgeräte (ab 13. August 2005) sind Hersteller/Händler verpflichtet, eine Rückgabemöglichkeit anzubieten.

Gut zu wissen: Der Dentalfachhandel und rund zwei Drittel aller Dentalhersteller in Deutschland haben uns beauftragt, die Rücknahme von Elektroaltgeräten, Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, die sie in Verkehr gebracht haben, zu übernehmen sowie fachgerecht zu zerlegen und anschließend zu entsorgen.

3: Der richtige Entsorgungsbeleg

Der korrekte Entsorgungsbeleg gehört auch dazu.
Der korrekte Entsorgungsbeleg gehört auch dazu.
Foto: Enretec
Praxisinhaber müssen mit einem gültigen Entsorgungsbeleg nachweisen, dass sie den Abfall ordnungsgemäß entsorgt haben. Auf der rechtlich sicheren Seite ist man nur mit Belegen, die ein Entsorger mit zertifizierter Erstbehandlungsanlage ausgestellt hat. Das heißt: Entsorgungsbelege von Wertstoffhöfen und Schrottplätzen werden im Falle einer Prüfung nicht anerkannt.

Gut zu wissen: Im Rahmen von Praxisbegehungen werden immer häufiger Entsorgungsbelege überprüft, da bei den Behörden die Sensibilität für dieses Thema steigt. Diese Daten muss ein rechtssicherer Entsorgungsbeleg enthalten: Menge, Anzahl, Abfallschlüsselnummer und das Datum der Entsorgung sind vom Praxisinhaber und Abfallentsorger anzugeben.

Bei alten Behandlungseinheiten/Röntgengeräten sind bestimmte Merkmale und die Seriennummer des Geräts anzugeben. Nur so lassen sie sich eindeutig zuordnen. Wichtig zu wissen: Jedes Röntgengerät ist bei der Strahlenschutzbehörde angemeldet und muss dort nach fachgerechter Entsorgung mit einem gültigen Entsorgungsbeleg abgemeldet werden.

4: Archivierung
Entsorgungsbelege sind fünf Jahre zu archivieren. Dafür bietet Enretec eine papierlose, digitale Archivierung auf unserem Kundenportal „myenretec“ an. Die Entsorgung von Behandlungseinheiten und Co. klingt nach viel Aufwand für die Praxis, ist es aber nicht, wenn sie von der Abholung bis zur Ausstellung des Entsorgungsbelegs von einem spezialisierten Entsorger mit Erstbehandlungsanlage übernommen wird.

 

Enretec
Martin Dietrich, Gründer und Geschäftsführer von Enretec, hat das Unternehmen 1985 noch während seines Studiums in Berlin gegründet, um medizinische Abfälle aus Zahnarztpraxen umweltfreundlich zu entsorgen.

Sein Ziel für die Zukunft: „Wir arbeiten bereits daran, bestimmte Teile eines gebrauchten Produkts so weit zurückzuführen, dass wir sie in neuen Produkten wieder verarbeiten können. So können wir Abfälle reduzieren.“

In einer kleinen Serie informieren die Experten des Unternehmens über

 

Quelle: Quintessence News Praxis

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