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FVDZ Bayern und ABZ ZR analysieren das 4. Quartal 2020 und das 1. Quartal 2021 im Erstattungsverhalten der PKVen/Beihilfestellen in Bayern

(c) 80's Child/Shutterstock.com

Wie agieren private Krankenkassen und Beihilfestellen bei Abrechnung und Erstattung? Wo gibt es Probleme? Der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat gemeinsam mit der ABZ ZR ein Abrechnungsbarometer zum Erstattungsverhalten der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfestellen in Bayern gestartet und legt jetzt erste Ergebnisse vor.

Ziel ist es, den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Blick auf das große Ganze zu ermöglichen und Trends und Problemstellungen für sie aufzuspüren. Im Fokus des Abrechnungsbarometers 1: die Abrechnungsquartale 4/2020 und 1/2021.

Viele Abrechnungen bedeutet oft auch viele Beanstandungen

Als wenig überraschend stellt sich im Ergebnis der beiden Quartale heraus, dass die Versicherungen, die die meisten Abrechnungsvorgänge betreffen, natürlich auch im Ranking der meisten Beanstandungen ganz oben stehen, heißt es. Für die beiden genannten Quartale sind nach der Analyse der ABZ ZR die ersten zwei im Ranking identisch:
1. Versicherungskammer Bayern
2. Postbeamtenkrankenkasse

Auf Platz drei der meisten Abrechnungsvorgänge findet sich die Beihilfe Landesamt für Finanzen. Sie ist allerdings nicht Platz 3 bei den Beanstandungen. Dieser Platz macht ihr die Generali Deutschland Krankenversicherung AG streitig, die bei den Abrechnungsvorgängen auf Platz vier steht.

Unter den 25 Versicherungen mit den meisten – rechnungsbezogenen – Vorgängen stechen Signal Iduna Krankenversicherung a.G. (mit Deutscher Ring) und die Envivas Krankenversicherung AG „positiv“ heraus. Sie stehen auf Platz 21 und 22 bei den meisten Vorgängen, sind aber im Ranking der Beanstandungen nicht unter den Top 25. Anders die Nürnberger Krankenversicherung AG. Sie steht nur auf Platz 24 im Ranking der meisten Vorgänge, hat sich aber bei den Beanstandungen auf Platz 14 „nach vorne gearbeitet“.

Analogleistungen am häufigsten beanstandet

Die „Hitliste“ bei den Beanstandungen führen die Analogleistungen nach Paragraf 6 Absatz 1 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an, gefolgt von anderen Auslegungen des Gebührenrechts – zum Beispiel Nebeneinanderberechnung, Anzahl, Sitzung. Rang drei der inhaltlichen Beanstandungen nehmen die Material- und Laborkosten nach Paragraf 9 der Bundeseinheitlichen Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) ein.

Lückenlose und umfassende Dokumentation wichtig

Dazu rät der FVDZ-Landesvorsitzende Dr. Reiner Zajitschek: „Um den Beanstandungen der Versicherungsunternehmen Einhalt gebieten zu können, empfehlen wir den Kolleginnen und Kollegen eine lückenlose und umfassende Dokumentation. Nur damit sind sie im Falle von Auseinandersetzungen in der Lage, Paroli zu bieten.“

Beanstandungen nehmen zu

Martin Beer, Geschäftsführer Operations der ABZ ZR: „Unser GOZ- und Bema-Referat unterstützt unsere Kunden bei Fragen der Rechnungserstellung und die Patienten bei Erstattungsproblemen gegenüber Versicherungen und Beihilfestellen. Deren Beanstandungen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu.“

Spitzenreiter bekommt den „Goldenen Kaktus“

Der Spitzenreiter der Beanstandungen wird am Ende des Jahres vom FVDZ Bayern offiziell mit dem „Goldenen Kaktus“ ausgezeichnet.

Die Top 25 der meisten Abrechnungsvorgänge, der meisten Beanstandungen und die Top 25 bei den inhaltlichen Beanstandungen sind auf der Internetseite des FVDZ Bayern unter www.fvdz-bayern.de abrufbar. Ein Follow-up wird es nach dem 2. Quartal 2021 geben.

 

Quelle: FVDZ Bayern/ABZ ZR Praxisführung Dokumentation Team Praxis

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