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AK Dentalimplantate des VDDI zum Umgang mit Patientendaten bei der Zusammenarbeit mit Medizinproduktherstellern

Die digitalen Anwendungen und damit auch der mögliche Austausch personenbezogener Daten zwischen Zahnarztpraxen, Dentallaboren, aber auch Herstellern und Anbietern von Dienstleistungen wie digitale Implantatplanungen nimmt zu. Auf der nächsten Internationalen Dental-Schau in Köln vom 12. bis 19. März 2019 werden weitere Anbieter in diesem Bereich Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Aber auch im Bereich Reklamationen geht es häufig um direkte Patientenfälle. Der ArbeitskreisDentalimplantate (AKDI) des Verbands der Deutschen Dentalindustrie (VDDI) hat sich daher mit dem Datenschutz in diesem Bereich befasst und Hinweise formuliert.

Neue Anforderungen aus der DSGVO

Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, ob im privaten oder öffentlichen Bereich, überall in der EU grundsätzlich das gleiche Recht. Neben dieser Vollharmonisierung des Datenschutzes in der EU wartet die DSGVO mit gestärkten Rechten für betroffene Personen, stark erweiterten Pflichten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und in dieser Form und Dimension bisher einmaligen Sanktionen auf.

Besondere Aufmerksamkeit von Industrie und Anwendern gefordert

Die Mitgliedsfirmen des Arbeitskreises Dentalimplantate (AKDI) des Verbands der Deutschen Dentalindustrie (VDDI) beschäftigen sich aus diesen Gründen bereits seit langer Zeit mit den Anforderungen des Datenschutzes und haben ihre Richtlinien und Prozesse entsprechend termingerecht angepasst, wie es in einer aktuellen Information des VVDI heißt. Vor diesem Hintergrund weist der VDDI und der AKDI auf alltagsrelevante Bereiche hin, bei denen sowohl Anwender als auch Industrie besonders achtsam sein müssen.

DSGVO, Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitsbereich

Eines der Kernthemen der DSGVO liegt in der Gefährdungslage für personenbezogene Daten und insbesondere der Gesundheitsdaten durch die technologischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und Vernetzung. Gesundheitsdaten sind alle Informationen über den früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Gesundheitszustand einer Person, Ergebnisse von Laboruntersuchungen, genetische Daten sowie alle Daten, die im Rahmen der Administration des Gesundheitswesens erfasst und verarbeitet werden (Versicherungsnummer etc.).

Patienten-ID oder Pseudonym verwenden

Aufgrund dessen ist fast der gesamte Bereich der digitalen Zahnmedizin durch die DSGVO betroffen. Überall, wo patientenindividuell geplant und gefertigt wird, sollten die benötigten Daten wie Röntgenbilder oder DVT-Aufnahmen nur noch unter Verwendung einer Patienten-ID oder einem Pseudonym versendet werden, so der AKDI.

Vorsicht im Reklamationswesen

Ein weiterer kritischer Bereich ist das Reklamationswesen. Reklamationen sind oft patientenbezogen und beinhalten eine Vielzahl von Gesundheitsdaten. Somit fällt auch die Weitergabe von Reklamationsunterlagen unter die Regelungen der DSGVO.

Lesen Sie zum Thema Medical Device Regulation (MDR) und Innovationen auch das Interview mit VDDI-Geschäftsführer Dr. Markus Heibach.

Titelbild: Digitale Bildanalyse am Stand der Firma Planmeca auf der IDS 2017 in Halle 11.1 (Foto: Koelnmesse/IDS Cologne/Thomas Klerx)
Quelle: AKDI im VDDI Praxisführung Wirtschaft Unternehmen Dentallabor Team Dokumentation

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