0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2458 Aufrufe

Online-Befragung: Mit anonymen Rückmeldungen kann die Zukunft der eigenen Praxis positiv gestaltet werden

(c) 3rdtimeluckystudio/Shutterstock.com

Fachkräftemangel? Dagegen ist ein Kraut gewachsen: ein motivierendes Arbeitsumfeld. Ein entscheidender Faktor ist der stärkengerechte Einsatz der Mitarbeitenden. Denn er trägt zu einer höheren Effizienz bei, sorgt für eine höhere Mitarbeitendenzufriedenheit und stärkt die Bindung an die Praxis (siehe hierzu auch die Beiträge „Gute Führung – Gesunde Mitarbeiter“, Dentista 3/2023, und „Blick über den Tellerrand: Was wir vom ‚Schwanen‘ lernen können“, Dentista 4/2023)

Wer die Stärken seines Teams kennt, kann jedes Teammitglied dort einsetzen, wo es am richtigen Platz ist, sich wohlfühlt und entfalten kann. Daher ist die Auseinandersetzung mit den Stärken des Teams ein strategischer Schritt, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.

Ablauf der Studie

Die MSH Medical School Hamburg, University of Applied Science and Medical University (MSH) sowie die ZA eG laden Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihre Teams ein, an einer Studie teilzunehmen, die das Zusammenspiel von persönlichen Stärken, beruflichem Wohlbefinden und Leistung in Zahnarztpraxen untersucht.

Die Studie besteht aus zwei Teilen:

Teil 1: Die Mitarbeitenden sind aufgerufen, einen Onlinefragebogen zu ihren individuellen Stärken sowie ihrem Erleben und Verhalten in der Praxis auszufüllen (Dauer 45 bis 60 Minuten).

Teil 2: Die Praxisinhaberin oder -inhaber füllt einen kurzen Onlinefragebogen zum Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz aus (Dauer ca. 5 bis 10 Minuten/Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeitender).

Anonyme teambezogene Rückmeldungen an die Praxen

Als Dankeschön für die Unterstützung erhalten die Mitarbeitenden eine wissenschaftlich gesicherte, persönliche Rückmeldung zu ihren individuellen Stärken (Beispiel). Zusätzlich werden Materialien bereitgestellt, die wertvolle Informationen zur Erhaltung und Verbesserung des eigenen Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit bieten.

Auf Wunsch erhalten auch die Praxisinhaberinnen beziehungsweise Praxisinhaber eine teambezogene Rückmeldung, die ihnen Einblicke in die Verbindung zwischen Charakterstärken, Wohlbefinden und Leistung ihrer Teammitglieder liefert. Zur Sicherstellung der Anonymität ist es Voraussetzung, dass mindestens acht Mitarbeitende an der Studie teilnehmen (Beispiel).

Mitarbeitende stärkengerecht in der Praxis einsetzen

Teilnehmen können Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber aller Fachrichtungen und Praxisformen sowie deren Teams. Die Befragung erfolgt anonym und die Daten werden streng vertraulich behandelt. Nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MSH, die an diesem Forschungsprojekt arbeiten, haben Zugang zu den erhobenen Daten.

Die Auswertung der Studie unterstützt Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber dabei, ihre Mitarbeitenden stärkengerecht in der Praxis einzusetzen. Mitarbeitende, die die für sie richtige Position in der Praxis innehaben und ihre Stärken ausspielen können, sind engagierter und mit Freude bei der Arbeit. Das erhöht die Mitarbeiterbindung und sichert im Wettbewerb um Talente eine Top-Startposition.

Durch Teilnahme an der Studie bietet sich die Gelegenheit, die Stärken des Teams zu entdecken und die Zukunft der Praxis positiv zu gestalten.

Über die MSH Medical School Hamburg:
Die MSH Medical School Hamburg, University of Applied Science and Medical University (MSH), ist eine der führenden privaten Hochschulen in Deutschland und bietet eine breite Palette an praxisorientierten Studiengängen im Bereich Gesundheit und Medizin an. Mit einem interdisziplinären Ansatz und modernen Lehrmethoden fördert die MSH die Entwicklung zukunftsweisender Lösungen für die Gesundheitsbranche.

Über die ZA eG:
Von Zahnärzten für Zahnärzte ist die Maxime der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG (kurz: ZA eG). Als Genossenschaft steht der Förderauftrag für die Zahnärzteschaft an erster Stelle. In diesem Zusammenhang bietet die ZA eG ein breites Spektrum an Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen zur betriebswirtschaftlichen und strategischen Unterstützung deutscher Zahnarztpraxen. Ebenfalls zum Dienstleistungsportfolio zählen Beratungen zum stärkengerechten Einsatz von Mitarbeitenden.

Quelle: ZA eG Praxisführung Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
20. Dez. 2024

Jetzt für den ZFA-Award 2025 bewerben

Preisverleihung beim 18. Deutschen MFA-Tag & ZFA-Tag – PKV Institut wünscht sich kreative Bewerbungen
17. Dez. 2024

Zum Jahreswechsel fit für die E-Rechnung werden

Nach Einführung bringt sie deutliche Arbeitserleichterungen und substanzielle Kosten- und Zeitersparnis
11. Dez. 2024

Zehn Jahre Weiterdenken

Kongress „Alles außer Zähne“ feiert am 10. und 11. Januar 2025 in Düsseldorf Jubiläum
6. Dez. 2024

Reformen im Berufsbildungsrecht bieten guten Ansatz

vmf: Sinnvoller Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren
3. Dez. 2024

Weiterbildung für ZFA – regelmäßige Impulse für die Praxis

PKV Institut stellt Online-Seminar-Programm für das Jahr 2025 vor – verschiedene Abos wählbar
2. Dez. 2024

Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten?

BZÄK: EU begibt sich auf wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Pfade, die die Patientenversorgung gefährden könnten
29. Nov. 2024

Aktuelles Konzept der ePA ist nicht ausgereift

Bayerische Landeszahnärztekammer fordert auf Vollversammlung Neustart für elektronische Patientenakte
27. Nov. 2024

Zahnersatz auf Kasse: Zahnarzt und Patient müssen unterschreiben

Urteil des BGH führt bei der aktuell geltenden Rechtspraxis des EBZ in die Irre – eine Analyse von RA Dr. Frank Ihde