Gerade weil der Umgang mit Röntgenstrahlung zum Praxisalltag in Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie dazugehört, ist Strahlenschutz oberstes Gebot. Schon bei der Planung oder Renovierung der Praxis müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte dies berücksichtigen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum baulichen Strahlenschutz sind einzuhalten und auch die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielt eine wichtige Rolle. Die Planungsprofis von NWD beraten Zahnärztinnen und Zahnärzte zu allen Fragen rund um den Strahlenschutz.
Der bauliche Strahlenschutz
Siegrun Eckart, Designerin bei NWD in Hamburg, sagt: „Um alle Personen, die sich in oder vor der Praxis aufhalten, vor den Strahlen, die von den Röntgengeräten ausgehen, größtmöglich zu schützen, müssen Räume, in denen geröntgt wird, durch bauliche Maßnahmen strahlensicher abgeschirmt sein.“ Der notwendige Strahlenschutz ist abhängig von der Röhrenspannung des verwendeten Röntgengeräts und wird bestimmt durch den Bleigleichwert, gemessen in Pb (lat. Plumbum) Um die richtige Stärke der Bleieinlage zu bestimmen, erfolgt die Berechnung der Bleigleichwerte nach DIN 6812 durch den/die Strahlenschutz-Sachverständige/n.
Auch Tür, Fenster und Hohlwanddosen berücksichtigen
Nicht immer ist für alle Wände des Röntgenraums der gleiche Bleigleichwert erforderlich. Die Position des Geräts im Raum, die Nutzstrahlrichtung, die Abstände zur Wand und die Kategorisierung der angrenzenden Räume bestimmen maßgeblich die Höhe des erforderlichen Bleigleichwerts. Neben den Wänden ist auch die Tür bei der Berechnung mit zu berücksichtigen sowie Fenster, Türzargen und Hohlwanddosen. Für den Röntgenraum ist häufig eine Strahlenschutztür erforderlich, die Sicht- und Sprechkontakt ermöglicht. Insgesamt muss der bauliche Strahlenschutz mindestens bis zu einer Höhe von 2,20 Metern vorhanden sein.
In älteren Gebäuden finden sich häufig noch Betonwände oder gemauerte Wände. Hier kann das Material bereits ausreichen, damit der bauliche Strahlenschutz gegeben ist. Eine Berechnung der Bleigleichwerte ist jedoch trotzdem notwendig.
Strahlenschutz in Bestandspraxen – Neuberechnung auch bei einem neuen Röntgengerät
Wenn in einen vorhandenen Raum ein neues Röntgengerät einziehen soll, muss der Schutzwert der Bestandswände ebenfalls erneut ermittelt werden. Gleiches gilt für die Tür: Soll eine vorhandene Strahlenschutztür wiederverwendet werden, muss anhand des neuen Röntgengeräts errechnet werden, ob der Bleigleichwert der Tür noch ausreicht. Ausnahme: Es handelt sich bereits um einen abgenommenen Röntgenraum für die identische Geräteklasse. „Die erneute Berechnung der Bleigleichwerte ist in vielen Fällen notwendig, weil wir immer vom Gerät ausgehen müssen“, so NWD-Expertin Siegrun Eckart.
Strahlenschutz in neu gebauten Zahnarztpraxen
Beim Neubau einer Praxis werden meist Leichtbauwände aus Gipskarton für den Röntgenraum verwendet. Daher müssen hier Strahlenschutz-Bleieinlagen in den Wänden mit eingebaut werden, welche die für das verwendete Gerät ermittelten Bleigleichwerte erfüllen. Auch hier ist auf Hohlwanddosen und andere „Schwachstellen“ zu achten.
Kontinuierliche Maßnahmen zum Strahlenschutz
Mit den baulichen Maßnahmen hört der Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis natürlich nicht auf. Der fachkundige Umgang mit dem Röntgengerät ist unerlässlich. Bei Lieferung des Geräts führt die Lieferfirma eine Einweisung durch. Diese erfolgt beispielsweise durch eine qualifizierte Mitarbeiterin/einen qualifizierten Mitarbeiter des Dentaldepots, auch bei NWD. Der/die Strahlenschutz-Sachverständige erteilt erst nach Überprüfung des Geräts an Ort und Stelle die Berechtigung zum Betrieb.
Die Praxis muss den Zugang zum Röntgen deutlich abgrenzen, etwa durch ein Hinweisschild. Am Röntgengerät dürfen nur Personen arbeiten, die über einen aktuellen Fach- und Sachkundenachweis (nicht älter als fünf Jahre) für das Röntgen verfügen und außerdem die Einweisung für das verwendete Gerät erhalten haben.
Patientinnen und Patienten tragen während des Röntgens eine Strahlenschutzweste, die ihnen zuvor vom Personal angelegt wird.
Zur Sicherheit des Personals befindet sich der Auslöser immer außerhalb des Kontrollbereichs. Die Zahnärztin/der Zahnarzt und das Fachpersonal müssen während des gesamten Röntgenvorgangs Sprechkontakt zum Patienten/zur Patientin herstellen können.
Weitere Informationen zum Röntgenraum in der Zahnarztpraxis gibt es bei den Planungsexpertinnen und -experten von NWD.
Über NWD/Plandent – Nordwest Dental GmbH & Co. KG
NWD/Plandent ist eines der leistungsstärksten Fachhandelsunternehmen der deutschen Dentalbranche. Unsere historischen Wurzeln in Deutschland reichen bis in das Jahr 1928 zurück. Plandent ist heute in rund 15 Ländern Europas aktiv und Marktführer in vielen Ländern Nordeuropas.
Deutschlandweit betreuen rund 800 Mitarbeiter an 23 Standorten Zahnarztpraxen und zahntechnische Labore mit einem Vollsortiment und umfassendem Know-how. Im NWD Zentrallager in Münster sind 120.000 Artikel jeden Tag verfügbar.
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