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Betriebe können von der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse für die Weiterbildung der Beschäftigten erhalten

(c) Avi Rozen/Shutterstock.com

Betriebe können bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten. Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann darüber hinaus durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse des Betriebs angepasst und in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Bis zu 75 Prozent Zuschuss auf das Arbeitsentgelt

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Betriebs beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten. Partnerunternehmen eines Betriebs beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.

Unter 50 Beschäftigte (Kleine Betriebe) erhalten 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung), unter 500 Beschäftigte (Mittlere Betriebe) erhalten 50 Prozent.

Bis zu 100 Prozent Übernahme der Lehrgangskosten

Bei Betrieben mit unter 50 Beschäftigte übernimmt die Agentur für Arbeit 100 Prozent (soll) der Lehrgangskosten, bei unter 500 Beschäftigten 50 Prozent. Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung übernommen werden. Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.

Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vor, können die Förderungen um 5 Prozent erhöht werden. Dies gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss, als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.

Im Beratungsgespräch die Fördermöglichkeiten klären

Wer eine individuelle Förderung online beantragen möchte, muss zunächst einen Termin beim Arbeitgeber-Service anfragen. Im Beratungsgespräch klärt die Agentur mit dem Betrieb, welche Fördervoraussetzungen im jeweiligen Fall gelten. Im nächsten Schritt kann der Antrag online gestellt werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Praxisführung Team Fortbildung aktuell

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