Die neue PAR-Richtlinie kommt zum 1. Juli 2021 – und nicht nur die Zahnarztpraxen versuchen sich fit zu machen, auch die Anbieter von Praxisverwaltungssoftware arbeiten mit Hochdruck daran, die neue Richtlinie in die Abrechnung und Patientendokumentation zu integrieren. Das wird aber wohl erst im Oktober 2021 abgeschlossen sein können.
Erst seit Anfang Mai 2021 sind Richtlinie und Bewertung finalisiert, danach wurden zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband noch Details wie die Antragsformulare, Übergangsregeln zwischen alter und neuer Richtlinie etc. ausgearbeitet und beschlossen. Damit ist das verbleibende Zeitfenster bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Juli zu klein, um bereits alle Neuerungen und die Formulare in die Praxisverwaltungssoftware zu implementieren.
Umfangreiche Anpassungsmaßnahmen in den PVS erforderlich
„Es sind umfangreiche Anpassungen in den PAR-Modulen erforderlich. Wir müssen ja unsere Patientendokumentationen etc. im Bereich Parodontologie ebenfalls neu strukturieren und in der Software verknüpfen, damit die Praxen wie gewohnt Anträge stellen, Leistungen erfassen und dann auch abrechnen können“, so Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme und Vorsitzende des Verbands Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS), in einem CGM-Pressegespräch am 10. Juni 2021. Man habe vonseiten des VDDS daher in intensiven Gesprächen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Probleme dargelegt, auf eine gute Lösung und gemeinsame Information der Zahnärzte gedrungen und sei dort auf hohe Kooperationsbereitschaft gestoßen, so die VDDS-Vorsitzende. Es sei gelungen, diese gute Lösung zu finden.
Gemeinsames Rundschreiben informiert
Dass die Zeit für die PVS-Anbieter sehr knapp werden würde, hatte auch die KZBV bereits während der finalen Verhandlungen der Richtlinie durchblicken lassen. Jetzt haben KZBV und VDDS in einem gemeinsamen Rundschreiben (Datum 7. Juni 2021) an die PVS-Hersteller und deren Kunden in den Zahnarztpraxen den aktuellen Stand zur Umsetzung der PAR-Richtlinie auch in die Praxisverwaltungssysteme (PVS) dargestellt.
Im Hinblick auf die Verwirklichung der Leistungsansprüche zum Einführungszeitpunkt seien die Versicherten und die Zahnärzteschaft auf die Unterstützung der Hersteller der Praxisverwaltungssysteme angewiesen. „Wir wissen um den großen Entwicklungsaufwand, der in relativ kurzer Zeit geleistet werden muss, und möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken, dass Sie sich dieser Herausforderung annehmen“, heißt es in dem Schreiben.
Neue PAR-Module erst ab Oktober 2021
Dennoch werde die Neuprogrammierung der Systeme einschließlich erforderlicher Testläufe und Qualitätsprüfungen nicht vollständig für alle Anwendungen bis zum 1. Juli machbar sein. „Daher haben sich KZBV und VDDS darauf verständigt, dass die neuen PAR-Module sowie die im PVS integrierten Formulare flächendeckend voraussichtlich erst ab Oktober 2021 zur Verfügung gestellt werden sollen, damit die anstehenden Arbeiten insgesamt zeitlich etwas entzerrt werden können“, heißt es.
Ausfüllbares PDF oder Originalpapierformulare für die Übergangszeit
KZBV und VDDS hätten sich darum bemüht, dass für das dritte Quartal als Übergangszeitraum zur Unterstützung der Zahnarztpraxen digital ausfüllbare Formulare im PDF-Format für die Beantragung der PAR-Behandlung nach neuem Recht angeboten werden können. Diese Formulare befänden sich derzeit in der Erstellung. „Somit können den neuen Vorgaben entsprechende PAR-Status auch digital aufgenommen, ausgedruckt und zur Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden“, heißt es im Schreiben. Daneben stehe es den Praxen frei, die vorgedruckten Originalformulare zu nutzen und sie händisch auszufüllen. „Nähere Informationen zu den beschreibbaren PDF-Dateien und auch zum Abrechnungsverfahren ab 1. Juli 2021 werden wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen“, so KZBV und VDDS.
Unbedingt ab 1. Juli starten – Dank an die Praxen
Es sei essenziell, dass die neue PAR-Behandlungsstrecke ab 1. Juli gestartet werden kann. Dies werde durch die enge Zusammenarbeit von KZBV, KZVen und PVS-Herstellern und der Vertragszahnärzteschaft möglich werden. Man bedanke sich auch herzlich bei den Praxen für ihr Engagement, die in dieser Übergangsphase ohne ein vollumfänglich umgesetztes PAR-Modul arbeiten müssten und auf die Übergangslösung zurückgreifen müssten.