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KZBV, BZÄK und Körperschaften in den Ländern dringen auf Änderung der Regelungen – Aussetzung in weiteren Bundesländern oder auch bundesweit zeitnah möglich

(c) dzejdi/shutterstock.com

In einigen Bundesländern sollen die umstrittenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Arzt- und Zahnarztpraxen nach Intervention der Körperschaften wohl zunächst ausgesetzt werden. Das wurde auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung heute in Düsseldorf berichtet. Gegebenenfalls könnte die umstrittene Regelung auch am morgigen Donnerstag bundesweit ausgesetzt werden, hieß es. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet dazu, ohne allerdings die Bundesländer zu benennen.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat in einem „Kammer Kompakt“ am Mittwochnachmittag die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Bundesland bereits informiert: „Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass das Sozialministerium die neuen gesetzlichen Regelungen – sowohl die umstrittene tägliche Testpflicht für nichtgeimpfte und geimpfte Personen in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern als auch die Meldepflicht – vorerst in Baden-Württemberg ausgesetzt hat.
Der Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Uwe Lahl, habe erklärt: „Unserer Auffassung nach ist das nicht umsetzbar“. Man halte vorerst an der derzeitigen Rechtslage im Südwesten fest, wonach eine tägliche Testpflicht nur in Alten- und Pflegeeinrichtungen und arbeitstäglich für ungeimpfte Mitarbeiter in Kliniken vorgesehen sei. „In dieser Sache werden wir beim Bund auf schnelle Klärung und Anpassung des Gesetzes drängen“, so Prof. Lahl weiter.
„Wir danken dem Sozialministerium unter Minister Manne Lucha ausdrücklich, diese Gesetzgebung auch auf wiederholtes und nachdrückliches Bitten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ausgesetzt zu haben“, so die Kammer.

Update Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 25. November 2021

Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben am 25. November 2021 einen Beschluss zu den heftig kritisierten neuen Test- und Dokumentationspflichten für Gesundheitseinrichtungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gefasst. Sie halten bei Geimpften und Genesenen eine zwei Mal pro Woche durchgeführte Testung mit einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Schnelltest für ausreichend.

Außerdem setzen sie die im Gesetz vorgesehenen Dokumentations- und Berichtspflichten aus. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz umgehend zu korrigieren und zudem die vollständige Finanzierung für die in Gesundheitseinrichtungen geforderten Tests sicherzustellen.

Was jetzt zu beachten ist, ist im Beitrag „Testhäufigkeit, Dokumentation, Besucher – was jetzt gilt“ zusammengestellt.

 

Änderung des Gesetzes wahrscheinlich

In der Diskussion auf der Vertreterversammlung hieß es, die umstrittenen Regelungen für Arzt- und Zahnarztpraxen seien gegenüber den Standespolitikern jetzt als ein sogenanntes „gesetzgeberisches Versehen“ bezeichnet worden. Die Formulierung sei zwar auf Wunsch aus den Ampel-Fraktionen vom Bundesministerium für Gesundheit erstellt worden, sollte aber so gar nicht ins finale Gesetz aufgenommen werden.

Ob und wie schnell das gerade geänderte Infektionsschutzgesetz geändert werden kann, ist allerdings noch offen. Da es ein Bundesgesetz ist, ist dafür ein Beschluss des Bundestags erforderlich. Auch das Aussetzen der Regelungen eines Bundesgesetzes durch die Landesregierungen ist juristisch nicht unumstritten.

Die Vertreterversammlung der KZBV will zusätzlich zu den bereits von KZBV und Bundeszahnärztekammer bereitgestellten Musterformularen und FAQ weitere Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen für die Zahnarztpraxen zum IfSG diskutieren. Außerdem wurde einstimmig ein Beschluss als Signal an die Politik gefasst, mit dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, diese Regelung umgehend zu streichen, da sie die vertragszahnärztliche Versorgung gefährde und zudem angesichts der hohen Hygienestandards in der Zahnarztpraxis nicht erforderlich sei. (Der Beschluss wird auch auf der Internetseite der KZBV eingestellt.)

Bundeszahnärztekammer und KZBV haben zudem direkt in einem gemeinsamen Brief an den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die neuen Regelungen scharf kritisiert. Auch habe man in den vergangenen 24 Stunden an allen politischen Stellen und bei den Politikern der neuen Ampel-Koalition gegen diese Regelungen protestiert, hieß es vonseiten des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer und des BZÄK-Präsidenten Prof. Dr. Christoph Benz, der als Gastredner und Diskussionsteilnehmern an der KZBV-VV in Düsseldorf teilnimmt.

aktualisiert am 24. November 2021 um 18.40 Uhr um den Beschluss der VV zum IfSG und um 11.30 Uhr um den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zum Aussetzen der täglichen Testpflicht für geimpfte und genesene Mitarbeiter und der Dokumentations- und Berichtspflichten. -Red.

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