0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
4290 Aufrufe

BZÄK: BGH bestätigt Urteile zur Zulässigkeit und weist Revision der Wettbewerbszentrale ab

(c) Starik_73/Shutterstock.com

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Inhaberinnen und Inhabern eines zahnärztlichen Praxislabors höchstinstanzlich in ihrer Tätigkeit gestärkt, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Anlass war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die über das Landgericht Darmstadt und das Oberlandesgericht Frankfurt bis zum BGH gegangen war. Der BGH wies die Revision der Wettbewerbszentrale am 13. Juli 2023 aber ab.

„Die Frage, ob Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Leistungen im praxiseigenen Labor erbringen, bei der Berechnung dieser Laborleistungen einen kalkulatorischen Gewinn berücksichtigen dürfen, war allerdings nie ernsthaft umstrittene und gelebte Praxis. Nicht zuletzt der Verordnungsgeber selbst hat in der Begründung von Paragraf 9 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ausdrücklich die Möglichkeit anerkannt, einen kalkulatorischen Gewinnanteil zu berechnen“, so die BZÄK.

Maßvoller kalkulatorischer Gewinnanteil

Die Wettbewerbszentrale hatte im Zusammenhang mit Werbematerial für ein Chairside-CAD/CAM-System eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis angestoßen. Das Landgericht Darmstadt wie – in zweiter Instanz – das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. März 2022, Az.: 6 U 52/21) gaben jedoch der beklagten Firma (Dentsply Sirona, Anm. d. Red.) Recht „und stellten erfreulich deutlich fest: Der Wortlaut der Regelung des Paragrafen 9 Absatz1 GOZ („angemessene Kosten“) lässt es zu, einen maßvollen, den betriebswirtschaftlichen Maßstäben entsprechenden, kalkulatorischen Gewinnanteil des praxiseigenen Labors zu berücksichtigen. Die Norm bestimme nicht, dass für zahntechnische Leistungen nur die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen sind“, so die BZÄK.
Die Wettbewerbszentrale hat dieses Urteil dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Der BGH hat nach mündlicher Verhandlung am 13. Juli 2023 die Revision der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen, so die BZÄK.

BZÄK sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz: „Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung. Der BGH bestätigt damit die Rechtsauffassung der BZÄK, die stets das Praxislabor als modernen, von Patientinnen und Patienten gewünschten Teil der Praxis befürwortet hat. Denn das Praxislabor bietet bei der prothetischen Versorgung viele Vorteile. Der Zahnersatz kann ohne großen Aufwand vor Ort in der Sitzung gemeinsam mit Patientin oder Patient geplant und nach der Herstellung im Bedarfsfall angepasst oder korrigiert werden. Die Versorgung mit dem Zahnersatz wird in die Praxis integriert und vom Zahnarzt selbst berechnet – Patientinnen und Patienten erleben die Vorteile einer Versorgung aus einer Hand. Ein Prinzip, dem insbesondere für die Patientenversorgung im ländlichen Raum eine erhebliche Bedeutung zukommt.“

Quelle: BZÄK Praxisführung Praxis Unternehmen Dentallabor Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
28. März 2025

Hilfe bei seltenen Zahnerkrankungen und Fissurenversiegelung

Innovationsausschuss: Zwei zahnmedizinische S3-Leitlinien (weiter)entwickelt
28. März 2025

Bewerbungsfrist für „Oral Health Professional Educators Awards“ 2025 läuft

Neben ökologischer Nachhaltigkeit wird nun auch gerechtere Gesundheitsversorgung ausgezeichnet
27. März 2025

Digitale Dienstplanung und Zeiterfassung in der Zahnmedizin

Anforderungen und Möglichkeiten – effiziente Lösungen für Praxen und Labore jeder Größe
27. März 2025

„Eine attraktive Praxis gewinnt und bindet leichter Personal“

„Investitionen tätigt man immer nur für sich selbst“ – Thomas Kirches in Folge #24 von „Dental Minds“ über Investitionsentscheidungen, Businesspläne, Rabattaktionen und die IDS
26. März 2025

Junge Menschen für den Ausbildungsberuf ZFA begeistern

KZV Westfalen-Lippe: Innovative Kooperation für den ländlichen Raum – Bad Berleburg als Modellregion
25. März 2025

Recht haben und Recht bekommen

Die zwei Paar Schuhe des Rechts am Beispiel des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis
25. März 2025

Sie und Ihr Team machen den Unterschied

Für den Praxiserfolg braucht es ein Alleinstellungsmerkmal – ZA Sven Thiele über ein eigenes Servicekonzept, das die Praxis heraushebt
24. März 2025

Mach’s mit links!

Das richtige Equipment – Entscheidungshilfen für Linkshänder-taugliche Behandlungseinheiten