Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Es hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Die Förderung ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Voraussetzung: ZFA-Ausbildung mit "besser als gut" bestanden
Bewerben können sich Personen, die die ZFA-Ausbildung mit „besser als gut“ in der Abschlussprüfung bestanden haben (Prüfungszeugnis 1,9 oder besser). Eine Aufnahme setzt ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden voraus und ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. (Zu Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten, Grundwehr – oder Zivildienst etc. siehe Richtlinien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – SBB). Ein Anspruch auf eine Aufnahme besteht nicht. Es werden jährlich rund 25 ZFA aufgenommen.
Förderfähige Maßnahmen
Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH, Fachwirt, Auslandspraktikum, berufsbegleitendes Studium, Management und vieles mehr.
Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (zum Beispiel Ausbildung zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker) sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, Fachhochschulreife etc.).
Jährliche Förderung von bis zu 3.045 Euro
Drei Jahre lang können Zuschüsse von jährlich bis zu 3.045 Euro abgerufen werden (insgesamt 9.135 Euro). Jede Stipendiatin beziehungsweise jeder Stipendiat trägt einen Eigenanteil, welcher in den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit 10 Prozent festgelegt ist.
Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jährlich zum 1. Januar. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober des Vorjahres. Weitere Informationen zum SBB-Stipendiat