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Umspülen mit Schleimhautantiseptikum vor der Behandlung schützt Behandelnde

(c) Modano/shutterstock.com

Auch in Pandemie-Zeiten muss die zahnärztliche Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Gleichzeitig haben Zahnärzte und das zahnmedizinische Fachpersonal durch den Kontakt mit Aerosolen ein erhöhtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2. In ihrer S1-Leitlinie empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) die Anwendung von Schleimhautantiseptika vor der Behandlung zum Selbstschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 [1]. In mehreren In-vitro-Studien wurde die viruzide Wirkung von Povidon-Iod (PVP-I) als Mund-Antiseptikum bestätigt [2-5]. Ein solches Antiseptikum ist zum Beispiel die Betaisodona Mundspülung*.

Das Risiko einer Covid-19-Übertragung ist in der Zahnarztpraxis besonders hoch, da es sich dabei um eine Tröpfcheninfektion handelt. Insbesondere Aerosol generierende medizinische Prozeduren assoziieren die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Robert Koch-Institut (RKI) mit einem erhöhten Infektionsrisiko [6,7|. Beim Einsatz hochtouriger Präparationsinstrumente entsteht aus der für die Kühlung des Arbeitsgebietes benötigten Flüssigkeit ein Spraynebel. Durch die Reflexion an den intraoralen Strukturen bildet sich daraus ein Aerosol, auch als Spraynebel-Rückprall bezeichnet. Sowohl der Spraynebel als auch das Aerosol können übertragbare Krankheitserreger enthalten [8,9]. Da sich die Emission aus der Mundhöhle des Patienten bei der Behandlung nicht verhindern lässt, empfehlen die Autoren der Leitlinie zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion. Eine der Maßnahmen ist das Spülen oder Gurgeln mit Schleimhautantiseptika kurz vor der Behandlung, denn das vermindert eine potenzielle Viruskonzentration im Rachen- und Mundraum und dadurch auch in Spraynebel und Aerosol.

Povidon-Iod wirkt gegen SARS-CoV-2

Mit einem großen Konsens empfehlen die Autoren die Verwendung eines Mund-Antiseptikums mit zum Beispiel PVP-I. Die viruzide Aktivität von Povidon-Iod (PVP-I 1% w/v / PVP-I 0,5% w/v) gegen SARS-CoV-2 wurde in einer aktuellen In-vitro-Studie vom Forschungs- und Bildungszentrum für tropische Infektionskrankheiten der Universität Malaya, Malaysia bestätigt [5]. Bereits nach 15 Sekunden Einwirkzeit zeigte sich eine direkte Evidenz für die Wirksamkeit.

Auch eine In-vitro-Studie von Forschern der Ruhr-Universität Bochum konnte die viruzide Wirkung von PVP-I gegen SARS-CoV-2 belegen [4]. Im Vergleich zu 70-prozentigen Ethanol-Lösungen bestätigt sich eine besonders schnell eintretende viruzide Wirkung der PVP-I Lösung bereits ab einer Konzentration von 0,5 Prozent (PVP-I 0,5% w/v), wie weitere In-vitro-Studien aus den USA belegen [10]. Literaturliste auf Anfrage erhältlich.

Disclaimer: * Das Produkt „Betaisodona Mundspülung“ ist entgegen der Leitlinien-Angabe für den benannten Zweck als Mundspülung zugelassen. Die Überarbeitung der Leitlinie mit einer Korrektur der Zulassungsangabe ist derzeit in Arbeit.
 
Quelle: Betaisodona Prävention und Prophylaxe Patientenkommunikation Praxisführung Zahnmedizin Team

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