Auch in Pandemie-Zeiten muss die zahnärztliche Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Gleichzeitig haben Zahnärzte und das zahnmedizinische Fachpersonal durch den Kontakt mit Aerosolen ein erhöhtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2. In ihrer S1-Leitlinie empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) die Anwendung von Schleimhautantiseptika vor der Behandlung zum Selbstschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 [1]. In mehreren In-vitro-Studien wurde die viruzide Wirkung von Povidon-Iod (PVP-I) als Mund-Antiseptikum bestätigt [2-5]. Ein solches Antiseptikum ist zum Beispiel die Betaisodona Mundspülung*.

Povidon-Iod wirkt gegen SARS-CoV-2
Mit einem großen Konsens empfehlen die Autoren die Verwendung eines Mund-Antiseptikums mit zum Beispiel PVP-I. Die viruzide Aktivität von Povidon-Iod (PVP-I 1% w/v / PVP-I 0,5% w/v) gegen SARS-CoV-2 wurde in einer aktuellen In-vitro-Studie vom Forschungs- und Bildungszentrum für tropische Infektionskrankheiten der Universität Malaya, Malaysia bestätigt [5]. Bereits nach 15 Sekunden Einwirkzeit zeigte sich eine direkte Evidenz für die Wirksamkeit.
Auch eine In-vitro-Studie von Forschern der Ruhr-Universität Bochum konnte die viruzide Wirkung von PVP-I gegen SARS-CoV-2 belegen [4]. Im Vergleich zu 70-prozentigen Ethanol-Lösungen bestätigt sich eine besonders schnell eintretende viruzide Wirkung der PVP-I Lösung bereits ab einer Konzentration von 0,5 Prozent (PVP-I 0,5% w/v), wie weitere In-vitro-Studien aus den USA belegen [10]. Literaturliste auf Anfrage erhältlich.