Neues Jahr – neue Regelungen und Herausforderungen: Auch für zahntechnische Betriebe beziehungsweise für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker ergeben sich im Jahresverlauf einige Änderungen. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat für Quintessence News und den Zahntechnik-Newsletter die wichtigsten Regelungen und Themen zusammengestellt.
E-Rechnung ist verpflichtend
Die Einführung einer verpflichtenden Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) betrifft auch die gewerblichen Dentallabore, da sie im B2B-Bereich arbeiten. So gilt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe in einem ersten Schritt in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen, zum Beispiel von Lieferanten, annehmen und verarbeiten zu können.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen an unternehmerische Kunden ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 sind auch alle anderen Unternehmen mit einem geringeren Jahresumsatz dazu verpflichtet.
Einführung der Telematikinfrastruktur (TI)
Auch zahntechnische Labore sollen sich an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen anbinden und darüber Daten versenden können. Im vergangenen Jahr hat der VDZI mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine für Zahntechniker zukunftsweisende Einigung in Bezug auf die Anforderungen im elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarzt und Dentallabor getroffen. Die Anbindung der Dentallabore an die Telematikinfrastruktur wird das Zahntechniker-Handwerk daher in diesem Jahr und darüber hinaus beschäftigen.
Um die Labore bei der Umsetzung zu unterstützen, wird der VDZI eine umfassende Informationsbroschüre bereitstellen, die alle notwendigen Schritte und Details für eine reibungslose Anbindung an die TI erläutert. Für die Ausgabe der notwendigen Berufsausweise sowie Betriebskarten sind die Handwerkskammern vor Ort verantwortlich. Über deren Portale erfolgt zukünftig die Beantragung und spätere Ausgabe der Berufsausweise. Insgesamt ist mit einem Start gegen Ende 2025 zu rechnen.
Modernisierung der Aus- und Weiterbildung/Meisterausbildung
Ohne gut ausgebildete Fachkräfte kann ein zahntechnisches Labor in der digitalisierten Welt nicht erfolgreich sein und im Wettbewerb bestehen. Aus diesem Grund wurde bereits die neue Ausbildungsverordnung modernisiert, die am 1. August 2022 in Kraft getreten ist.
Die geplante Novellierung der Meisterprüfungsverordnung wird voraussichtlich, sollten die Pläne wie vorgesehen umgesetzt werden, am 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Damit wird auch die Meisterausbildung an die dynamischen Anforderungen der Branche angepasst.
Berufspolitische Themen auf der Agenda
Aktuell sieht sich das Zahntechniker-Handwerk mit diversen Herausforderungen konfrontiert: Besonders die Themen faire Vergütung für zahntechnische Leistungen, Entbürokratisierung, investorenbetriebene MVZ sowie die Stärkung der Infrastruktur der beruflichen Ausbildung im Handwerk stehen auf der berufspolitischen Agenda ganz oben.
Entbürokratisierung: Einigkeit besteht in der Wirtschaft in der Frage der Bürokratisierung. Es braucht einen Entbürokratisierungsschub, bei dem auf überflüssige Dokumentationsanforderungen verzichtet wird. Dies gilt im Zahntechniker-Handwerk insbesondere für die sogenannten Klinischen Bewertungen von Sonderanfertigern aus der europäischen Medizinprodukteverordnung.
Leistungsvergütung: Weiter auf der berufspolitischen Agenda des VDZI steht das Thema der zahntechnischen Vergütung: Die strikte und ausschließliche Begrenzung auf die maximale Veränderungsrate nach Paragraf 71 Absatz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in den Preisverhandlungen ermöglicht keinen Ausgleich von inflations- beziehungsweise krisenbedingten Kosten. Selbst wenn die nachweisbare jährliche Kostenentwicklung im Zahntechniker‐Handwerk höher ist als die jährliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen, erhalten die Zahntechniker durch die gesetzlichen Vorgaben keinen Ausgleich der Kosten und können dies auch in späteren Perioden nicht ausgleichen. Die Zahntechniker-Innungen und der VDZI fordern daher weiterhin, die Obergrenze der Veränderungsrate aufzuheben oder durch flexiblere Kriterien zu ergänzen.
Praxislabore in investorenbetriebenen Z-MVZ: Mit Blick auf die wachsende Zahl an investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im Gesundheitswesen, gerade im davon überproportional betroffenen zahnmedizinischen Bereich (iZ-MVZ), sind für den VDZI gesetzliche Regelungen wichtig, die faire Wettbewerbsbedingungen herstellen.
Neben einer unzureichenden Aufsichtsstruktur wird die Herstellung von Zahnersatz in diesen investorenbetriebenen Z-MVZ in einem geschlossenen Wirtschaftskreislauf dem Wettbewerb entzogen, so der VDZI. Solche Systeme gehen über die ursprünglich gedachte Intention eines „Praxislabors“ weit hinaus, die notwendigen Rahmenbedingungen werden hier unterlaufen. Dies gilt es aus Sicht des VDZI weiter rechtlich zu prüfen.