Anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai 2020 informieren das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Risiken des Rauchens.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Coronavirus-Pandemie hat unser aller Alltag nachhaltig verändert. Das kann aber auch ein Anlass sein, schlechte Gewohnheiten zu hinterfragen. Mit dem Rauchen aufzuhören, ist immer eine richtige Entscheidung, denn Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in den Industrienationen. Wer das Qualmen lässt, schützt seine Lunge und viele weitere Organe und kann damit zusätzliche wertvolle Lebensjahre gewinnen.“
Schlechte Gewohnheiten hinterfragen
Rauchen schädigt primär die Lunge und die Bronchien und begünstigt Atemwegserkrankungen. Durch langjähriges Rauchen werden die Schleimhäute mit den erregerabwehrenden Flimmerhärchen durch teerhaltige Stoffe des Tabakrauchs zerstört, sodass Erreger und Feinstäube bis in die tiefen Lungenabschnitte vordringen und dort Schaden anrichten können.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Wer sich entscheidet, mit dem Rauchen aufzuhören, entscheidet sich für ein gesünderes Leben. Der Rauchstopp verringert das Risiko für Lungenkrebs und COPD, aber auch zahlreiche weitere Erkrankungen und erhöht damit die Lebensqualität. Die BZgA unterstützt Raucherinnen und Raucher mit qualitätsgeprüften und kostenfreien Angeboten beim Rauchstopp. Viele der Aufhörwilligen nutzen aktuell vermehrt unsere digitalen und telefonischen Beratungsangebote auf dem Weg zum Rauchausstieg.“
Online-Ausstiegsprogramm der BzgA
Auf www.rauchfrei-info.de bietet die BZgA ein Online-Ausstiegsprogramm mit täglichen Informationen und Tipps, wie der Rauchstopp gelingen kann. Speziell geschulte ehrenamtliche rauchfrei-Lotsinnen und -Lotsen unterstützen und begleiten individuell auf dem Weg zum Nichtrauchen. Sie sind ehemalige Raucherinnen und Raucher, die ihren Rauchstopp erfolgreich bewältigt haben und mit ihren Erfahrungen zum Durchhalten motivieren. Ein Chat bietet die Möglichkeit zur gegenseitigen Unterstützung und zum Austausch. Neben den Online-Angeboten bietet die BZgA unter der kostenfreien Rufnummer 0800 8313131 eine qualifizierte Telefonberatung zum Rauchstopp. Informationen zu den Risiken des Rauchens im Kontext des Coronavirus unter: www.rauchfrei-info.de/informieren/rauchen-gesundheit/corona/.
Die Bundesärztekammer (BÄK) lobt angesichts des Weltnichtrauchertags den Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot, der am Freitag, den 29. Mai zur ersten Lesung im Bundestag vorgesehen ist. „Es ist gut und richtig, dass der Gesetzgeber endlich ein Verbot von Tabakwerbung auf den Weg bringen will. Angesichts von rund 120.000 Tabaktoten jährlich brauchen wir umfassende Regelungen, die möglichst schnell umgesetzt und kurzfristig wirksam werden“, erklärt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Ärztinnen und Ärzte sind tagtäglich mit den gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums konfrontiert, unter anderem bei der Behandlung von Krebserkrankten, von Herz-Kreislauf-Patienten oder von Patienten mit schwerwiegenden Atemwegserkrankungen.
Viele Studien belegten, dass Tabakwerbung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöht. Auch für abhängige Raucher setze Werbung ständig Schlüsselreize, die einen Ausstieg aus der Sucht erschwerten. Reinhardt verwies in diesem Zusammenhang auf den Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2020. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lass Dich nicht manipulieren“.
E-Zigaretten oder E-Shishas nicht ungefährlich
Dies gelte nicht nur für den Umgang mit Tabakprodukten, sondern natürlich auch für elektronische Erhitzungssysteme, wie E-Zigaretten oder E-Shishas. „Derzeit versucht die Industrie, diese als weniger gefährliche Alternative zu vermarkten. Dabei ist gar nicht absehbar, welche gesundheitlichen Langzeitschäden mit ihnen verbunden sind“, warnte Reinhardt. Schon jetzt gebe es Hinweise auf Schädigungen der Atemwege sowie des Herz-Kreislaufsystems. „Zudem beobachten wir mit Sorge, dass Jugendliche durch E-Zigaretten an das Rauchen beziehungsweise eine Abhängigkeit vom Nikotin herangeführt werden. Auch für elektronischen Verdampfer sollten daher Außenwerbeverbote möglichst schnell und zeitgleich mit den Regelungen für Tabakprodukte in Kraft treten“, so Reinhardt.