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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2020

Kurzarbeitergeld: Bescheide unter Bezug auf Rettungsschirm „rechtsfehlerhaft“

Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe haben in einem Rundschreiben auf die Verunsicherung beim Thema Kurzarbeitergeld reagiert. In einem Eintrag auf der Facebookseite der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe heißt es: „Es sind uns Fälle bekannt geworden, nach denen Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe das Corona-bedingte Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Begründung verweigert worden ist, dass Vertrags(zahn)ärzten, bzw. ihren angestellten Mitarbeitern kein Kurzarbeitergeld zustehe, weil sie gemäß Paragraf 87 a Abs. 3b SGB V Mittel aus dem Rettungsschirm für Vertragsärzte erhalten, beziehungsweise in Kürze erhalten würden.

Diese Bescheide sind rechtsfehlerhaft, da der Rettungsschirm für Ärzte und nicht für Zahnärzte gilt und der zitierte Paragraf Zahnärzte überhaupt nicht vorsieht.“ Weitere Informationen gibt es im Rundschreiben von ZÄK WL und KZVWL. (Quelle: ZÄK WL/KZVWL)

Telefonische Krankschreibung bis 18. Mai verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 29. April 2020 die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am 4. Mai 2020 ausgelaufen. Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden. (Quelle: G-BA)

KBV dankt Mitarbeiterinnen in den Arztpraxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dankt mit einer Posteraktion den Mitarbeiter*innen in den ambulanten Arztpraxen für ihre Arbeit nicht nur während der Corona-Epidemie.  Auf einem eigens erstellten Praxisposter würdigt der Vorstand die Arbeit der mehr als 400.000 Medizinischen Fachangestellten, „die sich jeden Tag aufopferungsvoll um Patienten kümmern“. „Ob Pandemie oder nicht – als erste Kontaktperson sind Sie von größter Bedeutung für die Gesundheitsversorgung Deutschlands“, heißt es dort.

„Mit dem Poster und unserem Dankeschön wollen wir das besondere Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen würdigen und öffentlich herausstellen“, betonte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Denn neben Ärzten und Psychotherapeuten seien sie es, die auch in der Corona-Krise immer für die Patienten da sind. Das sei keine leichte Aufgabe.

„Sie machen einen hervorragenden Job“, lobte KBV-Vize-Chef Dr. Stephan Hofmeister und ergänzte: „Und das machen Sie, obwohl Sie vielleicht selbst von Kita- oder Schul-Schließung betroffen sind oder einer Risikogruppe angehören.“ Dafür zollen wir Ihnen unseren Respekt, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. (Quelle: KBV)

FVDZ fordert Spahn auf, echten Schutzschirm für Zahnärzte zu schaffen

Der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), ZA Harald Schrader, hat sich in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Er fordert Spahn auf, nicht vor der SPD einzuknicken und in der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eine echte finanzielle Entlastung für die Zahnärzte zu schaffen: „Sehr geehrter Herr Spahn, wenn Sie in sonnigen Zeiten die Zahnärzte als vorbildlich loben, dann vergessen Sie bitte nicht, ihnen bei Regen und Hagel den Schirm aufzuspannen.“ Es stehe hier „mehr auf dem Spiel als ein finanzieller Ausgleich für Einnahmeausfälle von Zahnärzten. Es steht auch mehr auf dem Spiel als die Arbeitsplätze von 350.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Zahnarztpraxen. In dieser Krise – und mit dem Aufspannen des Schutzschirms oder dem Zusammenklappen – geht es darum, für die Patientinnen und Patienten in diesem Land bewährte zahnärztliche Versorgungsstrukturen über den Tag hinaus zu erhalten“, so Schrader. Ohne einen Schutzschirm werde der Erosion der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Zahnärzte blitzartig Vorschub geleistet. Ein Darlehen, das in den nächsten zwei Jahren zurückzuzahlen wäre, helfe da den wenigsten weiter, weder den bereits etablierten Praxen und schon gar nicht Praxisgründer. Profiteure einer solchen Entwicklung könnten am Ende die Fremdinvestoren sein, über deren Verhalten zu Beginn der Krise sich Schrader ebenfalls deutlich äußert.

Schrader weiter: „Mit der Berücksichtigung der Zahnärzte in der Schutzverordnung wäre zumindest ein Schritt getan, um die Versorgungslandschaft zu erhalten. Es wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, die wie andere ärztliche Fachgruppen für ihre Patienten da sind, dass sie in dieser beispiellosen Krise nicht vollständig vergessen wurden.“ (Quelle: FVDZ)

Kammern und KZVen: Zahnarztbesuche wichtig und möglich

Zahlreiche Zahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen informieren jetzt die Öffentlichkeit und die Patienten über die Notwendigkeit zahnärztlicher Behandlungen und die hohen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen. „Der Umgang mit der Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung. Doch Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist bei uns täglich gelebte Vorsorge. Daher brauchen Patienten keine Bedenken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht“, erklärt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Patienten sollten geplante Termine auch für PZR und UPT nicht einfach absagen, sondern dazu Rücksprache mit dem Zahnarzt halten, so Brandt.

„Jeder kann beruhigt zum Zahnarzt gehen“, informieren auch die Körperschaften in Bayern. Mit Lockerungen der Pandemiebeschränkungen wie dem wieder möglichen Schulbesuch und der Öffnung von Geschäften sehe man keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. „Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen wieder durchgeführt werden“, so die Bayern. (Quellen: ZÄKSH/KZVB)

Für Vertragsärzte grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld

Vertragsärztliche Praxen erhalten nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund seien die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Die Ausgleichzahlungen wirkten wie eine Betriebsausfallversicherung, sodass die erforderlichen wirtschaftlichen Gründe für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld fehlten, heißt es in der internen Anweisung der Behörde. Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe folglich nicht.

Verluste aus privatärztlicher Tätigkeit: Sollte eine Praxis aufgrund von ausbleibenden Patienten mit einer privaten Krankenversicherung existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, kommt Kurzarbeitergeld grundsätzlich in Betracht. Die Einnahmeausfälle aus der privaten Krankenversicherung werden nicht durch den GKV-Schutzschirm kompensiert. „Der Arzt, der Kurzarbeitergeld aus diesem Grund für seine Mitarbeiter beantragen möchte, hat dies gegenüber dem Arbeitsamt deutlich zu machen. Ob eine Zahlung erfolgt, liegt in der Entscheidung der Behörde“, so die KBV.

Inzwischen melden auch Zahnärzte, dass die Arbeitsagenturen Anträge auf Kurzarbeitergeld für Zahnarztpraxen mit Verweis auf diese Anweisung und einen „Schutzschirm“ ablehnen. Dafür gibt es aber derzeit keine Grundlage, da es bislang keinen finanziellen Schutzschirm für Vertragszahnarztpraxen gibt. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Verordnung dazu befindet sich noch in der Ressort-Abstimmung und die Regelungen werden anders sein als diejenigen für die Vertragsärzte im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz. (Quellen: KBV/QN)

ZÄK Westfalen-Lippe: Termine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen:

Auch in Zeiten der Corona-Epidemie müssen notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt werden. Der Besuch beim Zahnarzt kann nicht beliebig hinausgeschoben werden. Darauf weist Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) hin.

„Verschieben Sie bitte nicht Ihren routinemäßigen Besuch beim Zahnarzt, lassen Sie Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch nicht im Stich. Wir Zahnärzte sehen bereits die Folgen: Nicht nur zahnmedizinische Schäden treten über kurz oder lang ein, wenn notwendige Behandlungen oder regelmäßige Präventionsmaßnahmen unterbleiben, auch Herzkreislauf-, Nieren – und Lungenerkrankungen, sowie Diabetes können unmittelbar negativ beeinflusst werden. Gesund im Mund – das stärkt das Immunsystem. Und darauf kommt es mehr denn je an“, so Rieckesmann.

Zahnärzte seien Experten in Sachen Hygiene und Patientenschutz. „Kein Patient muss befürchten, er könne sich beim Zahnarzt mit Corona infizieren. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente werden sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. In allen Zahnarztpraxen werden die Abstandsregeln eingehalten, die Patienten nach Möglichkeit einzeln einbestellt und räumlich getrennt. Mit diesen Maßnahmen ist für den Patienten ein in jeder Weise gesicherter Ablauf möglich“, so die ZÄKWL. (Quelle: ZÄKWL)

VDZI stellt Informationsschrift zur Hygiene zusammen

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat aktuell für Zahntechniker eine Informationsschrift zum Thema Hygiene/SARS-CoV-2/Covid-19 für das zahntechnische Labor zusammengestellt. Die Ausarbeitung umfasst alle rechtlichen Vorgaben und aktuellen Empfehlungen zu diesem Thema. (Quelle: VDZI)

Europaparlament und Rat stimmen MDR-Verschiebung zu

Der Geltungsbeginn der Medical Device Regulation wird um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Das Europäische Parlament und der Rat haben den Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung über Medizinprodukte um ein Jahr am 22. April 2020 angenommen. Dies werde es allen wichtigen Akteuren – Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsbeteiligten – ermöglichen, der Bekämpfung der derzeitigen Coronavirus-Pandemie Vorrang einzuräumen, da ihnen bei der Zeitplanung für die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen auf dem Weg der Mitgliedstaaten zurück in die Normalität eine Schlüsselposition zukommt, so die EU-Kommission. Parlament und Rat hatten den Vorschlag in Rekordzeit zugestimmt.

Die aktuelle Lage habe gravierende Folgen für die unterschiedlichen Bereiche, die unter die Verordnung über Medizinprodukte fallen. „Höchstwahrscheinlich wäre es den Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen, Wirtschaftsbeteiligten und anderen maßgeblichen Akteuren nicht möglich gewesen, die Verordnung ab dem vorgesehenen Geltungsbeginn am 26. Mai 2020 durchzuführen und anzuwenden“, so die EU-Kommission.

Die Kommission verabschiedete den Vorschlag am 3. April 2020, worauf am 17. April die Billigung des Europäischen Parlaments folgte. Zuletzt hat der Rat am 22. April für die Annahme des Vorschlags gestimmt, sodass dieser nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten wird. (Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission)

Corona-Pandemie: Atemwegs-Krankschreibungen um 120 Prozent gestiegen

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von Atemwegserkrankungen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Dies geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer hervor. Während in der 13. Kalenderwoche (24. bis 30. März) des vergangenen Jahres rund 67.000 bei der Kasse versicherte Arbeitnehmer krankgeschrieben waren, waren es in der 13. Kalenderwoche (22. bis 28. März) des Jahres 2020 rund 150.000 Personen. Dies entspreche einem Zuwachs um mehr als 120 Prozent. Dabei war mit mehr als 5.500 Betroffenen tatsächlich nicht einmal jeder 25. davon an Covid-19 erkrankt. „Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf die Krankschreibungen der Arbeitnehmer. Sinnvollerweise bleiben die Menschen mit Atemwegserkrankungen jetzt eher zu Hause. Begünstigt wird dieser Effekt durch die vereinfachte telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege“, sagt der Leiter des Bereichs Controlling bei der Barmer, Uwe Repschläger. Die Menschen seien offensichtlich deutlich vorsichtiger geworden, um ihre Kollegen nicht anzustecken. (Quelle: Barmer)

Covid-19-App: Keine zentrale Datenspeicherung

Spezielle Corona-Apps für Smartphones gelten als ein wichtiger Teil für die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Nutzung solcher Apps angekündigt, allerdings werde es noch einige Wochen dauern, bis eine Lösung zur Verfügung steht. Strittig war vor bislang vor allem die Frage, ob die Daten der Apps zentral zusammengeführt und gespeichert werden sollen. Dies war zunächst von der Bundesregierung so gewünscht – von Datenschutzexperten kam dazu aber deutlicher Widerstand. Jetzt wird die Bundesregierung einer dezentralen Datenspeicherung zustimmen, teilte Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun am Wochenende mit. (Quelle: Spiegel)

DAHZ erstellt Leitfaden zum Risikomanagement bei Sars-CoV-2/Covid-19

Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat am 19. April 2020 eine eigene Stellungnahme zum Risikomanagement bezüglich Sars-CoV-2/Covid-19 in Zahnarztpraxen veröffentlicht. Sie fasst kurz und knapp die aktuellen Empfehlungen zum Patienten-, Personal- und Hygienemanagement für die Zahnarztpraxis zusammen. (Quelle: DAHZ)

Sylter Woche 2020 ist abgesagt

Die Sylter Woche wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Da die schleswig-holsteinische Landesregierung mit aktueller Verordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus alle öffentlichen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 verboten hat, sagt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ihren für Ende Mai geplanten Fortbildungskongress ab. Das Verlegen auf einen späteren Zeitpunkt sei wegen der kaum einzuschätzenden Entwicklungen nicht möglich.

„Gerne hätten wir den Teilnehmern unseren Schwerpunkt Zahnmedizin trifft Medizin in über 20 Vorträgen und mehr als drei Dutzend Seminaren präsentiert. Doch sowohl die Vorgaben der Landesregierung als auch unser Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Teilnehmern aus zahlreichen Ländern lassen ein Stattfinden unseres Fortbildungskongresses in diesem Jahr nicht zu“, erklärte Kongressleiter Dr. Andreas Sporbeck, Vorstand Fort- und Weiterbildung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

„Überdies wären die Referenten aus mehreren Bundesländern und dem europäischen Ausland angereist. Auch das ist in Zeiten der Corona-Pandemie entweder mit gesundheitlichen Risiken verbunden oder rein rechtlich nicht möglich.“

Alle Referenten, Aussteller der Dental-Ausstellung sowie Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Teilnahme an der 62. Sylter Woche zugesagt hatten, werden informiert. Die 63. Sylter Woche ist vom 17. bis 21. Mai 2021 geplant. Schwerpunktthema: „Funktion und Dysfunktion“. (Quelle: ZÄK Schleswig-Holstein/Sylter Woche)

Oral Reconstruction Global Symposium 2020 abgesagt

Die Oral Reconstruction (OR) Foundation hat final das Oral Reconstruction Global Symposium 2020 abgesagt, das vom 30. April bis 2. Mai 2020 in New York City stattfinden sollte. „Nach sorgfältiger Prüfung haben wir beschlossen, das Globale Symposium 2020 abzusagen“, sagte Dr. Alex Schär, Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Verwaltungsrates der Oral Reconstruction Foundation. „Die OR Foundation freute sich auf ihr globales Symposium und auf ein Treffen mit Fachleuten aus der ganzen Welt. Angesichts der Unsicherheiten, die COVID-19 in einem Jahr noch haben könnte, schien es jedoch nicht machbar, unsere Pläne fortzusetzen. Infolgedessen haben wir beschlossen, das Symposium auf 2022 zu verschieben. “ Aktualisierte Informationen unter: www.orfoundation.org/globalsymposium. (Quelle: Oral Reconstruction Foundation)

Paul-Ehrlich-Institut genehmigt ersten Impfstoff-Test in Deutschland

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat die

Nachrichten Fortbildung aktuell Interdisziplinär Unternehmen Dentallabor Team Patientenkommunikation Praxisführung Politik med.dent.magazin

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