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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2025

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer, gestorben

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp (✝︎)
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp (✝︎)
Quelle: BZÄK/Lopata
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer, ist in der Nacht zum 30. Januar 2025 im Alter von 86 Jahren gestorben. Das berichtet die Lübbecker Kreiszeitung. Weitkamp, 1938 in Bielefeld geboren, übernahm nach seinem Studium im Jahr 1967 die Praxis seines Vaters in Lübbecke, wo er bis Anfang dieses Jahres als Zahnarzt und MKG-Chirurg immer noch mitgearbeitet hat. Weitkamp war seit 1990 Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, im Jahr 2000 wurde er zum Präsidenten der Bundeszahnärztekammer gewählt – ein Amt, das er bis 2008 ausübte. Noch im vergangenen November war er auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Hamburg. Neben seinem beruflichen und standespolitischen Engagement war Weitkamp auch gesellschaftlich ehrenamtlich aktiv. So übernahm sein Rotary-Club nach der Wende eine Patenschaft für die Stadt Quedlinburg in Sachsen-Anhalt. Für sein großes Engagement wurde er 2014 mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt geehrt. Weitkamp war ein großer Musikfreund, der gemeinsam mit seiner Frau zahlreiche Opernhäuser, Musikfeste und Festspiele in aller Welt besuchte. Zu seinen vielen Hobbies gehörte auch das Sammeln von Autographen berühmter Persönlichkeiten. (Ein ausführlicher Nachruf folgt.)
Dr. Marion Marschall, Berlin

Bundestag beschließt Entbudgetierung für Hausärzte

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP ist in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2025 gegen 1 Uhr das abgespeckte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit sollen hausärztliche Leistungen künftig vollständig vergütet werden. Jetzt muss der Bewertungsausschuss die entsprechenden Regelungen umsetzen. Ebenfalls im Gesetz enthalten sind die Kostenübernahme der „Pille danach“ durch die Gesetzliche Krankenversicherung nach Vergewaltigungen, und weitere Regelungen unter anderem für chronisch Kranke und Patienten mit Behinderungen und Vereinfachen in der Hilfsmittelversorgung für bestimmte Patientengruppen. (Quelle: Deutscher Bundestag)

KZVWL fordert unabhängige Prüfung der Datensicherheit im Gesundheitswesen

Die jüngsten Enthüllungen des Chaos Computer Clubs (CCC) über gravierende Sicherheitslücken bei der D-Trust GmbH, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei, haben alarmierende Defizite in der Datensicherheit des deutschen Gesundheitswesens offengelegt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) fordert: So kann es nicht weitergehen! Die Datensicherheit muss höchste Priorität haben und endlich extern und unabhängig geprüft werden. Es ist inakzeptabel, dass Unternehmen, die für die Datensicherheit im Gesundheitswesen eine so große Rolle spielen, erst vom CCC auf ihre eklatanten Sicherheitslücken aufmerksam gemacht werden müssen.

Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL und TI-Vorstand, verlangt: „Wir brauchen endlich einen professionellen und dem Wert der Daten angemessenen Umgang mit dieser Situation. Das Gesundheitswesen ist kein Experimentierfeld!“

Die KZVWL fordert deshalb, folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:

  • Unabhängige Prüfung der Sicherheitsrisiken: Patientendaten müssen effektiv geschützt werden. Es bedarf einer externen und unabhängigen Überprüfung der Telematikinfrastruktur, um bestehende Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
  • Generalüberholung statt Flickenteppich: Der Vorfall bei der D-Trust muss umfassend aufgeklärt werden. Auch deshalb ist die Einführung der ePA für alle auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Erst wenn alle Einfallstore geschlossen sind, kann überhaupt an eine Umsetzung dieses Projekts gedacht werden. (Quelle: KZVWL)

 

PKV warnt: Noch höhere Belastung der Versicherten wäre lebensbedrohlich für Arbeitsplätze

Nach dem Vorstoß der Grünen für höhere Einnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung hat sich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) klar gegen eine stärkere Belastung der Beitragszahler ausgesprochen. „Deutschland wendet schon heute viel mehr Geld für das Gesundheitssystem auf als alle anderen Länder in der Europäischen Union“, betonte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in Berlin. Jede neue Leistungsausweitung in der Kranken- und Pflegeversicherung und jede Erhöhung der Beitragssätze und der Bemessungsgrenzen sei „lebensbedrohlich für die Arbeitsplätze in Deutschland“, warnte Reuther. Auf ihnen laste ohnehin schon eine der weltweit höchsten Abgabenquoten.

Der von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) vorgestellte Arbeitgeber-Belastungsrechner setzt sich mit den Konsequenzen einer höheren Beitragsbelastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland auseinander. Dabei geht es nicht nur um den Anstieg der Beitragssätze. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen einer häufig von der Politik eingeforderten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei Gesundheit und Pflege.

„Für eine verantwortliche Gesundheitspolitik in der nächsten Wahlperiode bedeutet all das: Priorität muss sein, mit den vorhandenen Einnahmen auszukommen. Das ist durchaus ohne Qualitätseinbußen möglich – mit guten Reformen für mehr Effizienz und Entbürokratisierung“, erklärte Reuther. Für eine finanzielle Entlastung der Kranken- und Pflegeversicherung gebe es sehr konkrete Ansatzpunkte, etwa eine verringerte Mehrwertsteuer für Arzneimittel oder die Befreiung der Pflegeversicherung von den versicherungsfremden Milliardenausgaben für die Rentenbeiträge von Pflegepersonen, die aus dem Etat des Sozialministeriums bezahlt werden müssten.

„Um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in unserer alternden Gesellschaft zu sichern, brauchen wir auch mehr Eigenvorsorge. Mittel- und langfristig brauchen wir deutlich mehr Kapitaldeckung, um für die Versorgung der Babyboomer auch finanziell gerüstet zu sein, ohne die Jüngeren zu überfordern“, so Reuther. Je mehr Versicherte sich in der PKV daran beteiligten, die kapitalgedeckte Demografie-Vorsorge für die eigenen Gesundheitskosten im Alter anzusparen, desto stabiler sei die Finanzierung unseres Gesundheitswesens. Und desto geringer werde die Belastung der jüngeren Generationen.

Vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt ergänzte: „Die Steigerungen der Lohnzusatzkosten gefährden auch die Wettbewerbsfähigkeit. Gelingt es uns nicht, die Arbeitskosten zu senken, sind Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland, steigende Arbeitslosigkeit und Wohlstandsverluste unausweichlich. Die neue Bundesregierung muss sich einer grundlegenden Reform dringend annehmen, denn sonst bleibt kein Spielraum für den Kurswechsel zu mehr Wachstum. Ziel muss es sein, die Beitragssätze wieder auf in Summe unter 40 Prozent zu begrenzen – ohne die Beitragsbemessungsgrenzen anzuheben.“ (Quelle: PKV-Verband)

Prof. Peter Gängler am 13. Januar 2025 gestorben

Prof. Dr. Peter Gängler (✝︎)
Prof. Dr. Peter Gängler (✝︎)
Foto: Uni Witten/Herdecke
Die zahnmedizinische Fachwelt trauert um Prof. Dr. Peter Gängler, der am 13. Januar 2025 überraschend im Alter von 83 Jahren gestorben ist. Gängler, 1941 in Radebeul geboren, war nach seinem Studium (unter anderem im damaligen Leningrad in der UdSSR) als Zahnarzt in Wittenberg tätig, bevor er seine universitäre Karriere an der Medizinischen Akademie Carl Gustav Carus in Dresden begann und dann direkt nach seiner Habilitation im Alter von nur 34 Jahren zum Professor und Direktor der Abteilung für konservierende Zahnheilkunde an der Medizinische Akademie Erfurt berufen wurde. Nach der Wende und der Auflösung der Akademie nach der Wiedervereinigung 1990 wurde er 1992 Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Parodontologie sowie Dekan für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Witten/Herdecke. Nach seiner Emeritierung 2008 war er weiter und bis zuletzt mit einem Forschungsinstitut als An-Institut an der Uni Witten/Herdecke tätig. (Ein ausführlicher Nachruf folgt.) (Quelle: U W/H)

Entbudgetierung für Hausärzte soll doch noch kommen

Wie der Ärztenachrichtendienst am Mittag des 20. Januar 2025 berichtet, soll die Entbudgetierung für die Hausärzte nun doch noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden. Sie war Teil des Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetzes, das mit Ende der Ampel-Koalition zwar noch im Bundestag noch beraten wurde, aber wegen der fehlenden Mehrheit im Bundestag nicht mehr zur Abstimmung kam. Nun soll es in stark gestraffter Form noch im Januar 2025 in den Gesundheitsausschuss und die abschließende zweite und dritte Lesung im Bundestag kommen.

Wie der Änd berichtet, sei ihm die Einigung aus den früheren Koalitionskreisen bestätigt worden. Der Bericht zitiert die Grünenpolitiker  Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Armin Grau, Mitglied im Gesundheitsausschuss am Montagmittag: „Auf den letzten Metern haben wir uns gemeinsam mit SPD und FDP auf wichtige Verbesserungen in der hausärztlichen Versorgung geeinigt. Damit stabilisieren wir diesen zentralen Versorgungsbereich. Das ist auch angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels eine gute Nachricht für die Versicherten. Für die Hausärztinnen und Hausärzte schaffen wir mehr Verlässlichkeit in der Vergütung und beseitigen Fehlanreize, die gerade am Ende eines Abrechnungsquartals zu einer schlechteren Versorgung führen konnten.“

Der Bericht zitiert auch Zahnarzt Christian Bartelt, MdB, aus Mecklenburg-Vorpommern, der für die FDP im Bundestag sitzt. „Die FDP ist die Stimme der Selbständigen und niedergelassenen Mediziner in Deutschland. Darum sagen wir klar: Wir wollen eine Entbudgetierung, denn wir sind der festen Überzeugung, dass medizinisch notwendige und lege artis erbrachte Leistungen auch vollumfänglich honoriert werden müssen.“ Hauszärzte hätten eine zentrale Stellung im Gesundheitssystem, sie seien Anlaufstelle und könnten in den meisten Fällen gleich die benötigte Hilfe selbst erbringen und hätten eine steuernde Wirkung im System: „Sie sind jahrzehntelang, oft auch generationsübergreifend Begleiter von Patienten und deren Familien. Das ist etwas Einmaliges und Wunderbares, dass wir bewahren müssen.“ (Quelle: aend.de)

 

Update Qualitätsprüfung Überkappung: G-BA sieht teilweise Förderungsbedarf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar 2025 den Bericht zu den Qualitätsprüfungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung veröffentlicht. Basis sind die Stichprobenprüfungen bei Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa.

Insgesamt konnten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Jahr 2023 zu diesem Thema bundesweit 357 Zahnarztpraxen prüfen (271 zum ersten Mal über die Stichprobe und 86 über eine Wiederholungsprüfung). Hierbei zeigten sich folgende Ergebnisse:

A keine Auffälligkeiten:          45 Prozent (Vorjahr: 44 Prozent)
B geringe Auffälligkeiten:       34 Prozent (Vorjahr: 31 Prozent)
C erhebliche Auffälligkeiten:  21 Prozent (Vorjahr: 25 Prozent)

Erkennbar werde im Bericht ein etwa gleichbleibendes Niveau der Kategorie A-Praxen. Etwas mehr Praxen als im Vorjahresbericht werden mit geringen Auffälligkeiten ausgewiesen und etwas weniger Praxen gibt es nun in der Kategorie C, heißt es.

Wiederholungsprüfungen: immer noch Fälle in Gruppe C

Ein differenziertes Bild ergebe der Blick auf die Praxen, in denen Wiederholungsprüfungen stattfanden (Praxen der Kategorie C werden nach 24 Monaten erneut geprüft). Diese Praxen lagen im Jahr 2023 mit 9 Prozentpunkten häufiger in der Kategorie A als die Stichprobenpraxen und fielen mit 17 Prozentpunkten seltener in die Kategorie B. Allerdings ist ihr Anteil in Kategorie C mit 8 Prozentpunkten größer als bei den Praxen der Stichprobe. „Das zeigt: Die Mehrzahl dieser Praxen hat sich deutlich verbessert, bei einem anderen Teil besteht jedoch nach wie vor Förderungsbedarf“, so der G-BA. (Quelle: G-BA)

Lauterbach will GOÄ-Novelle angehen – wenn er nochmal Gesundheitsminister wird

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, der bislang beim Thema Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gemäß Koalitionsvertrag der nun gescheiterten Ampel-Regierung eher ausweichend agiert hat, hat nun beim Neujahrsempfang der Ärzteschaft am 14. Januar 2025 in Berlin sein Tätigwerden angekündigt. Wie der Ärztenachrichtendienst berichtet, sagte Lauterbach: „Sollte dieses Amt wieder bei mir landen, dann sage ich Ihnen, werde ich mich sehr frühzeitig um die Überarbeitung der GOÄ kümmern. Das verspreche ich – nehmen Sie das zu Protokoll!“ Die anwesenden Ärztevertreter hätten das Versprechen eher amüsiert bis ungläubig zur Kenntnis genommen. (Quelle: aend.de)

 

Thomas Preis ist neuer ABDA-Präsident und setzt Priorität auf Apothekenstärkung

Apotheker Thomas Preis ist neuer Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Der 65-Jährige aus Köln (Nordrhein-Westfalen) wurde von der ABDA-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit am 16. Januar 2025 für eine vierjährige Amtszeit bis Ende 2028 gewählt. Die Mitgliederversammlung hatte seine Vorgängerin Gabriele Regina Overwiening im Dezember 2024 nicht im Amt bestätigt. Als langjähriger Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein verfügt Preis über einen großen, gesundheitspolitischen Erfahrungsschatz.

Preis sagte nach seiner Wahl: „Die öffentlichen Apotheken sind eine unverzichtbare und tragende Säule in der Daseinsvorsorge der Menschen, die eine starke Berufsvertretung brauchen. In den vergangenen Jahren mussten zu viele Apothekenbetriebe wegen des politisch gewollten Stillstands beim Apothekenhonorar ihre Türen für immer schließen – die Versorgung der Menschen leidet darunter. Die Apotheken brauchen daher endlich wieder Planungssicherheit. Ich werde mich deswegen für die wirtschaftliche Stärkung der Apotheken, also eine Anhebung und regelhafte Dynamisierung des Apothekenhonorars, einsetzen. Zusätzlich werden wir unser heilberufliches Berufsbild mit Blick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiterentwickeln. Der neu besetzte ABDA-Vorstand ist mit Blick auf den nächsten Deutschen Bundestag und eine neue Bundesregierung das richtige Signal.“

Die neue ABDA-Spitze (von links). Dr. Ina Lucas, Thomas Preis, Silke Laubscher
Die neue ABDA-Spitze (von links). Dr. Ina Lucas, Thomas Preis, Silke Laubscher
© ABDA/Wagenzik

Zur ABDA-Vizepräsidentin wurde Dr. Ina Lucas mit großer Mehrheit gewählt. Die 41-jährige Apothekerin aus Berlin ist seit 2024 Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, seit Dezember 2024 ist Lucas zudem Beisitzerin im Vorstand der Bundesapothekerkammer.  Als weiteres Mitglied im ABDA-Vorstand wurde Silke Laubscher einstimmig im Amt bestätigt. Laubscher bekleidet diese Position seit 2021. Seit 2016 ist die 52-jährige Apothekerin aus Heidelberg (Baden-Württemberg) bereits Vizepräsidentin der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. 

Zu den weiteren Mitgliedern des siebenköpfigen ABDA-Vorstandes gehören der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, seine Stellvertreterin Anke Rüdinger, der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Armin Hoffmann, sowie dessen Stellvertreterin Franziska Scharpf. (Quelle: ABDA)

20. Experten Symposium des BDIZ EDI am 1. und 2. März 2025 in Köln

Der BDIZ EDI lädt ein zum Jubiläum „20 Jahre Experten Symposium“ und stellt das Thema Komplikationen in der Implantologie in den Mittelpunkt. Die zweitägige Veranstaltung findet am Samstag/Sonntag, 1. und 2. März 2025 im Hotel Pullman in Köln (Helenenstraße) statt und präsentiert sich in einem modernisierten Format, das praxisnahe Workshops und ein abwechslungsreiches Vortragsprogramm mit Falldarstellungen und Lösungsansätzen kombiniert, so die Ankündigung.
„Warum ist es passiert?“ – Diese Frage ziehe sich wie ein roter Faden durch das Programm und beleuchte die Ursachen, Folgen und Lösungen bei implantologischen Komplikationen. Der neue Ansatz: Praxisnahe Falldarstellungen der Nachwuchsreferenten werden von namhaften Experten aufgearbeitet.

„Seit 20 Jahren greifen wir im Experten Symposium die Themen auf, die uns in der täglichen implantologischen Praxis begegnen – von Periimplantitis bis Künstliche Intelligenz. In diesem Jahr widmen wir uns erneut intensiv der Ursachenforschung bei Komplikationen. Unser Ziel ist es, nicht nur drohende Probleme zu erkennen, zu vermeiden und/oder zu managen, sondern auch vorzubeugen und klare Handlungsempfehlungen für den Behandler zu geben“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Vizepräsident des BDIZ EDI und wissenschaftlicher Leiter des Symposiums. Wie vor jedem der bisher 19 Experten Symposien wird es auch diesmal einen Praxisleitfaden geben, den das international besetzte Gremium der Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) im Vorfeld diskutiert und abstimmt. Die Ergebnisse der diesjährigen EuCC stellt der EuCC-Moderator Prof. Dr. Jörg Neugebauer am Ende des Symposiums vor.

Das Experten Symposium findet traditionell am letzten Karnevalswochenende mitten in der Kölner Innenstadt statt. „Wir verbinden an diesem Wochenende ernsthafte wissenschaftliche Fortbildung mit dem einzigartigen Erlebnis des Kölner Karnevals“, ergänzt Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI. Am Abend des ereignisreichen Tages lädt Univ.-Prof. Dr. Dr. Zöller als Präsident der ältesten Kölner Karnevalsgesellschaft, „die Grosse von 1823“ zur Sonntagssitzung in den Gürzenich ein.

Interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich bereits jetzt für das Symposium anmelden. Weitere Informationen zu Programm und Registrierung auf der Website. (Quelle: BDIZ EDI)

 

Zahntechnische Labore: Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist freiwillig

Im Zusammenhang mit der 2025 startenden Anbindung gewerblicher zahntechnischer Labore an die Telematikstruktur für den geschützten und standardisierten Austausch von Informationen (eLABZ) kursiert die Information, diese Anbindung sei für die Labore ab 1. Januar 2026 oder 1. Juli 2027 verpflichtend. Die Redaktion von Quintessence News hat dazu den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) um Stellungnahme gebeten. Der VDZI ist für die Labore mit der Ausgestaltung der TI-Anbindung befasst und übernimmt auch die Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Der VDZI erklärt dazu: „Im SGB V gibt es keine Pflicht zur Anbindung für zahntechnische Labore. Dies ist in der kürzlich finalisierten Anlage 3 zum BEL II-2014 ‚Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB V' nochmals so klargestellt worden.

„Erwartet wird allerdings ein wachsender Marktdruck von Seiten der zahnärztlichen Praxen, welche Interesse an einem sicheren Datenaustausch mit standardisiertem Informationsgehalt signalisieren. Im Handwerksbereich entsteht für die zahntechnischen Labore gelegentlich die Fehlwahrnehmung einer Verpflichtung zur Anbindung, da die Hilfsmittelerbringer aus den Gesundheitshandwerken (unter anderem Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik) in der Tat über das eRezept einer Nutzungsverpflichtung unterliegen.“ (Quelle: Stellungnahme des VDZI)

Informationen von proDente zur Wurzelbehandlung

Die Wurzelbehandlung macht es möglich, auch einen bis in die Wurzel entzündeten Zahn zu retten. Schritt für Schritt entfernt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das geschädigte Gewebe und die Bakterien, säubert den Wurzelkanal und verschließt ihn dann. Eine Füllung oder eine Krone oder Teilkrone aus dem zahntechnischen Labor versorgen den Zahn endgültig.

„Eine Wurzelbehandlung wird notwendig, wenn die Pulpa entzündet oder mit Bakterien infiziert ist. Das kann als Folge einer tiefen Karies, eines Zahnunfalls, wiederholten Behandlungen des Zahns oder auch durch zu starke Belastung geschehen“, erklärt Dr. Bijan Vahedi, Zahnarzt für Endodontie in Augsburg und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK) sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Endodontie (DGET). „Die Wurzelbehandlung bietet die Chance, den eigenen natürlichen Zahn zu erhalten. Die Erfolgsaussichten sind sehr gut und liegen bei mehr als 90 Prozent.“

Die Initiative proDente e.V. hat neue Informationsmaterialien rund um das Thema „Wie läuft die Wurzelbehandlung ab?“ herausgebracht. Patientinnen und Patienten können das „Magazin Endodontie“ per E-Mail an info@prodente.de oder auf www.prodente.de unter dem Menüpunkt „Infomaterial für Patienten“. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahntechnische Innungsbetriebe erhalten je 100 Exemplare des Magazins kostenfrei per E-Mail an info@prodente.de oder auf den Fachbesucherseiten unter www.prodente.de (Login). (Quelle: proDente e.V.)

Von CCC über Aidshilfe bis Verbraucherzentrale: Offener Brief zur ePA für alle

In einen Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach fordern 23 Organisationen und 17 Einzelpersonen „fünf Schritte zu mehr Vertrauen in die ePA“. Unter Verweis auf Sicherheitslücken und weitere Probleme heißt es: „Alle berechtigten Bedenken müssen vor einem bundesweiten Start der ePA glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden.“ Der Start in den Testregionen dürfe solange nur unter zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Bei der Bewertung des Starts müssten die Akteure ein echtes Mitspracherecht bekommen, auch müssten Quelltexte und Testumgebungen für Experten zum Prüfen transparent zugänglich sein. Die möglichen Risiken der ePA-Nutzung müssen den Nutzern transparent gemacht werden. Auch müsse die Kritik der Organisationen im berechtigten Interesse Betroffener berücksichtigt und diese in der Weiterentwicklung einbezogen werden. „Ziel muss eine ePA sein, die einen größtmöglichen Nutzen für Patientinnen/Patienten und Leistungserbringer/-innen gleichermaßen hat und sich so positiv auf Gesundheitswesen und Gesellschaft auswirkt.“

Zu den Unterzeichnern gehören neben dem Chaos Computer Club, der zuletzt wieder Schwachstellen aufgedeckt hatte, unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Paritätische, die Deutsche Aidshilfe und weitere Patienten- und Selbsthilfeverbände, die Freie Ärzteschaft, Wissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte und Politiker. Der Offene Brief kann noch mitgezeichnet werden, so die Initiatoren. (Quelle: Deutsche Aidshilfe/Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit)

Gesundheit und Pflege sind das Thema Nummer eins

Fast die Hälfte der Deutschen erwartet von der kommenden Bundesregierung ein Umsteuern im Bereich medizinische Versorgung. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Gesundheitspolitik ist aus Sicht von 48 Prozent der Befragten das wichtigste Handlungsfeld – noch vor Wirtschaft (46 Prozent), Innere Sicherheit und Bildung (jeweils 40 Prozent) sowie Rente (32 Prozent).

Die Erhebung dokumentiere auch gesunkenes Vertrauen in die medizinische Versorgung, so die AOK. 45 Prozent der Befragten erklärten demnach, mit der Gesundheitsversorgung „weniger“ oder „gar nicht“ zufrieden zu sein. Nur vier Prozent äußerten „sehr großes“ Vertrauen, dass es Deutschland gelingt, eine hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung aller Bürger sicherzustellen. 60 Prozent erklärten, diesbezüglich „eher weniger“ oder „gar kein“ Vertrauen zu haben.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, kritisierte, dass Gesundheit und Pflege im aktuellen Wahlkampf nur eine untergeordnete Rolle spielten. „Das Thema muss von den Parteien viel stärker priorisiert werden“, forderte Reimann. Ihr Plädoyer korrespondiert mit einem weiteren Umfrageergebnis. Demnach gaben nur 7 Prozent der Befragten an, über die gesundheitspolitischen Positionen der Parteien gut informiert zu sein.

Reimann zufolge resultiert die Unsicherheit unter anderem aus einer „sehr stark verengten“ Wahlkampfdebatte. „Populistische ad-hoc-Forderungen“, wie nach unbezahlten Karenztagen im Krankheitsfall oder einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, lenkten von den eigentlichen Effizienzproblemen im Gesundheitswesen ab. „Es geht darum, dass das Gesundheits- und Pflegesystem wieder besser funktioniert und gleichzeitig die finanziellen Belastungen der Menschen und der Wirtschaft nicht weiter steigen“, so die Verbandvorsitzende. (Quelle: G+G-Dienst AOK Bundesverband)

Rekordtief: Nur noch 17.041 Apotheken – immer weniger werden neu eröffnet

Die Zahl der Apotheken in Deutschland hat erneut ein Rekordtief erreicht. Zum Ende des Jahres 2024 gab es nur noch 17.041 Apotheken vor Ort und damit 530 Apotheken weniger als ein Jahr zuvor (17.571). Prozentual liegt der Rückgang somit bei 3 Prozent. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Rückgang beschleunigt: 2022 schlossen per Saldo 393 Apotheken, 2023 waren es 497 Betriebsstätten. Das teilt der Apothekerverband ABDA mit.

Auch die Entwicklung bei den Neueröffnungen sei symptomatisch für die schlechte wirtschaftliche Lage der Apotheken: 2022 wurden in Deutschland 68 Apotheken, im Jahr 2023 noch 62 und 2024 nur noch 48 neu eröffnet. Deutschland verzeichnt somit die niedrigste Apothekenzahl seit 1978. Damals gab es in Ost- und Westdeutschland zusammen 16.857 Apotheken.

Was die Apothekendichte betrifft, liegt Deutschland im EU-Vergleich mit 20 Apotheken für 100.000 Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf einem der hintersten Ränge. Im Durchschnitt versorgen in der EU 32 Apotheken 100.000 Menschen. Das ergibt eine aktuelle Erhebung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis der Meldungen der Landesapothekerkammern.

Die Versorgung dünne zunehmend aus, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Die zur Wahl stehenden Parteien und somit auch die künftigen Koalitionspartner sind dringend aufgefordert, sofort daran zu arbeiten, die bestehenden und noch funktionierenden Strukturen der Arzneimittelversorgung finanziell zu stabilisieren und zu stärken. Und das bitte zusammen mit den Apothekerinnen und Apothekern – und nicht gegen sie“, so Overwiening in Richtung einer neuen Bundesregierung. Auch der ABDA hat seine Forderungen  bereits formuliert. (Quelle: ABDA)

„ePA für alle“: „Trotz Herausforderungen in die Umsetzung kommen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“, die am 15. Januar 2025 startet, einen wichtigen Schritt, um mit Daten die Gesundheitsversorgung besser zu gestalten. Dem Medizintechnik-Verband ist dabei wichtig, die Potenziale sowohl für die primäre als auch sekundäre Datennutzung auszuschöpfen. „Erfahrungsgemäß kann es bei Projekten dieser Größenordnung immer zu Herausforderungen kommen. Nach jahrelangen Diskussionen müssen wir aber im Sinne einer besseren datenbasierten Gesundheitsversorgung endlich in die Umsetzung kommen. Die Einführung der ePA bildet die entscheidende Grundlage für weitere digitale Anwendungen mit erheblichen Nutzen für Patient:innen sowie für die Forschung. Stillstand oder Rückschritte sind deshalb keine Option“, kommentiert BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. (Quelle: BVMed)

Start-ups starten mit KI in der Medizin durch

Am 22. und 23. Januar 2025 treffen sich Gründende mit möglichen Investorinnen und Investoren in Bochum bei der TechTour „AI for Health“. Die Ruhr-Universität Bochum ist Co-Host.

Das Programm bringt internationale Gründende von KI-getriebenen Innovationen im Gesundheitssektor mit Investorinnen und Investoren zusammen. So bietet die TechTour Möglichkeiten, Fortschritte in der KI für das Gesundheitswesen zu erschließen und strategische Kooperationen zu etablieren, die Innovation und Geschäftswachstum vorantreiben. Unternehmerinnen, Investoren und Branchenfachleute sind zur Veranstaltung herzlich eingeladen.

42 durch ein Gremium ausgewählte Unternehmen werden ihre KI-gestützten Gesundheitslösungen präsentieren und mit über 40 erfahrenen europäischen Investorinnen und Investoren sowie mehr als 100 Branchenführern zusammenkommen, um Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Die Teilnehmenden profitieren von kuratierten Networking-Möglichkeiten, darunter One-to-One-Meetings, dynamische Podiumsdiskussionen und ein exklusives Networking-Dinner. (Quelle: Ruhr-Universität Bochum)

 

Neue Infoveranstaltung zur ePA für Zahnarztpraxen am 13. Januar 2025

Für Montag, 13. Januar 2025, 16 bis 17.30 Uhr, bietet die Gematik wieder kostenfrei und online eine „gematik trifft“-Veranstaltung für Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal an. Diese soll Gelegenheit bieten, sich mit der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) vertraut zu machen und deren Integration in den Praxisalltag zu verstehen. Der Fokus soll auf der praktischen Umsetzung der Medikationsliste in verschiedenen Praxisverwaltungssystemen liegen.

Die Veranstaltung beginnt mit einer Gesprächsrunde, unter anderem mit Dr. Markus Heckner (VDDS) und einem Vertreter der KZBV. Anschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, in virtuellen Breakout-Sessions Demonstrationen zur konkreten Umsetzung der Medikationsliste sowie Einblicke in weitere ePA-Funktionen durch verschiedene Systemhersteller – angekündigt sind derzeit CGM, Computer konkret, Dens und Dampsoft – zu erhalten. Diese Sessions bieten detaillierte Einblicke und die Möglichkeit, Fragen direkt im Chat zu stellen. Informationen und Anmeldung auf der Veranstaltungsseite der Gematik.  (Quelle: Gematik)

Lauterbach: ePA erst, wenn Hackerangriffe unmöglich gemacht worden sind

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte bei seinem Kongress Ende Dezember 2024 in Hamburg erneut vorgeführt, wie unberechtigte Personen mit wenig Aufwand massenhaften Zugang zur ePA für alle erlangen können – unter anderem über unberechtigt genutzte Heilberufsausweise und elektronische Gesundheitskarten. Auch gehackt werden kann sie: Forscher zeigten, wie Mängel in der Spezifikation es ermöglichen, Zugriffstoken für Akten beliebiger Versicherter zu erstellen. „Dies ist möglich, ohne dass die Gesundheitskarten präsentiert oder eingelesen werden müssen. Damit hätten Kriminelle auf einen Schlag Zugriff auf mehr als 70 Millionen Akten“, so der CCC. Der Fernzugriff auf Patientenakten gelang erneut über unsicher konfigurierte IT, sowohl in den Gesundheitseinrichtungen als auch über Dienstleister-Zugänge.

Die Gematik erklärte die Szenarien für nicht sehr wahrscheinlich und kündigte zugleich an, bis zum bundesweiten Rollout weitere technische Lösungen für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen umzusetzen und abzuschließen. In der Pilotphase ab 15. Januar 2025 sei ein Zugriff auf die ePA nur für die Leistungserbringer in den Testregionen möglich.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärte auf „X“ zu einem kritischen Beitrag zur Sicherheit der ePA im „Spiegel“: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind, Daran wird schon länger gearbeitet.“ (Quellen: CCC/Gematik/Lauterbach auf „X“)

Ärzte genießen weiterhin höchstes Vertrauen

Ärzte genießen bei den Menschen in Deutschland weiterhin das höchste Vertrauen: 81 Prozent der Befragten einer Forsa-Umfrage nannten Ärzte als die Institution, der sie am meisten vertrauen. Ihnen folgen die Polizei (81 Prozent), das Bundesverfassungsgericht (74 Prozent), Universitäten (73 Prozent) und Gerichte (71 Prozent). Durchgeführt wurde die Umfrage im Auftrag von „Stern“, „RTL“ und „ntv“. (Quelle: ntv)

 

„Agenda Mundgesundheit“: Forderungen der KZBV an die Politik

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kurz vor den Weihnachtstagen ihre Forderungen aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft an die Politiker und eine künftige Bundesregierung verschickt. Das 25-seitige Papier „Agenda Mundgesundheit: Unsere Forderungen für die 21. Legislaturperiode“ erläutert die fünf zentralen Forderungen zu den Bereichen „Erfolgsweg der Prävention durch Planungssicherheit und verlässliche Finanzierung weitergehen“, „Selbstverwaltung stärken“, „Wohnortnahe und flächendeckende Versorgungsstrukturen fördern“, „Digitalisierung praxistauglich gestalten“ und „Bürokratie abbauen“. (Quelle: KZBV)

ePA: KZBV stellt kompakte Informationen zur Verfügung

Ab dem 15. Januar 2025 soll die neue „elektronischen Patientenakte für alle“ in den Testregionen starten. Ob die ePA für alle dann schon vier Wochen später bundesweit genutzt werden können soll oder ob die Testphase verlängert wird, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuletzt offengelassen. Die Frist für die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware für das Bereitstellen der entsprechenden Module bis zum 15. Januar 2025 wurde aufgehoben, Damit ist auch die sanktionsbewehrte Pflicht der Praxen, die Module verfügbar zu haben, vorerst ausgesetzt.

Rund um die ePA in der Zahnarztpraxis hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine Themenseite mit Informationen zusammengestellt, die einen Überblick gibt, die wichtigsten Fragen beantwortet und zu vielen Themen kurze Merkblätter anbietet. (Quelle: KZBV)

Studie: Zuckerhaltige Getränke als Herz-Kreislauf-Risiko, Süßigkeiten-These fragwürdig

Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), äußert sich zu einer aktuellen Studie im Fachjournal „Frontiers in Public Health“, die den Zusammenhang zwischen diversen zuckerhaltigen Lebensmitteln und Herz-Kreislauf-Erkrankungen untersuchte. Während zuckerhaltige Getränke als gesundheitsschädlich identifiziert wurden, sorgten Hinweise auf vermeintlich positive Effekte von Süßigkeiten für Diskussionen.

„Die Studie bestätigt den wissenschaftlichen Konsens: Zuckerhaltige Getränke erhöhen signifikant das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) identifiziert sie als Haupttreiber für die Entstehung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes. Es ist daher dringend erforderlich, durch Maßnahmen, wie eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und strikte Beschränkungen für Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, den Konsum dieser gesundheitsschädlichen Produkte zu reduzieren beziehungsweise die Hersteller zu animieren, die Rezepturen gesünder zu gestalten. Die Gesundheit der Bevölkerung muss oberste Priorität haben“, so Bitzer.

Dass Medienberichte die Studie dahingehend interpretieren, bestimmte Süßigkeiten könnten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken, sieht das Wissenschaftsbündnis äußerst kritisch. Beobachtungsstudien wie diese können keine kausalen Zusammenhänge nachweisen und sind anfällig für Verzerrungen durch Drittvariablen. Möglicherweise spielen hier Faktoren wie ein insgesamt gesünderer Lebensstil, bereits vorhandene Erkrankungen oder Verhaltensmuster eine Rolle.
„In diesem Zusammenhang begrüßen wir prinzipiell den Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel von 7 Prozent auf 5 Prozent zu senken. Idealerweise sollten allerdings gesunde Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Hülsenfrüchte komplett von der Mehrwertsteuer befreit und die besonders gesundheitsschädlichen stark gesüßten Getränke im Gegenzug mit einer Herstellerabgabe belegt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, gesunde Ernährung für alle erschwinglicher zu machen und den Zugang zu gesunden Lebensmitteln zu erleichtern“, erklärt Bitzer. (Quelle: DANK)

ApoBank-Stiftung: weitere 92.000 Euro für gemeinnützige Projekte

In der dritten und letzten Förderrunde der ApoBank-Stiftung im Jahr 2024 haben es 13 sozial-medizinische Projekte im In- und Ausland und drei Deutschland-Stipendien in die finale Auswahl geschafft. Insgesamt 92.000 Euro fließen demnächst in gemeinnützige Initiativen von Heilberuflerinnen und Heilberuflern sowie in deren akademische Ausbildung.

Unter dem Motto „gemeinsam wachsen“ fördert die ApoBank-Stiftung regelmäßig Projekte, die der persönlichen Weiterentwicklung angehender Heilberuflerinnen und Heilberufler dienen. So befinden sich in der aktuellen Förderrunde beispielsweise die medizinische Studenteninitiative des Campus for Change e. V. in Kamerun und der zahnmedizinische Hilfseinsatz von vier Studierenden im Auftrag der DIANO e. V. in der Dominikanischen Republik.

Auch Fachschaften heilberuflicher Fakultäten können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Aktuell werden zwei Initiativen finanziell unterstützt: der durch die Fachschaft Zahnmedizin der Uni Witten/Herdecke organisierte Einsatz von Studierenden in Nepal und das Projekt Teddybärkrankenhaus der Fachschaft Charité Universitätsmedizin in Berlin.

Über das Antragsverfahren und die Bedingungen informiert die ApoBank-Stiftung auf ihren Internetseiten. Der nächste Termin zur Einreichung der Förderanträge ist der 15. März 2025. (Quelle: ApoBank)

Schrittweise Umsetzung des „AI Acts“ beginnt 2025

Die Umsetzung der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von KI-Systemen mit hohen Risiken wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Im April soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden. Der Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes erleichtern.

Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer Behörden ernannt haben, die die Umsetzung der EU-Vorgaben überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden. (Quelle: TÜV-Verband)

Insolvenzverfahren Dr. Dr. Friedrich Widu: erste Praxen verkauft

Im Insolvenzverfahren der vom Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Dr. Dr. Friedrich Widu gegründeten Smileforyou Gruppe und weiteren seiner Praxen ist den Insolvenzverwaltern von Pluta-Team eine erste Investorenlösung gelungen, wie Pluta mitteilt. Die Orthodenta Plus GmbH übernimmt die zwei Standorte in Göppingen und Eislingen sowie alle Mitarbeiter von der Smileforyou MVZ GmbH im Rahmen einer übertragenden Sanierung.

Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 1. Dezember 2024. An diesem Tag habe das Amtsgericht Landshut auch das Insolvenzverfahren der Gesellschaft eröffnet. Rechtsanwalt Daniel Barth wurde zum Insolvenzverwalter der Smileforyou MVZ GmbH bestellt. Er war zuvor bereits als vorläufiger Verwalter tätig. Die Orthodenta GmbH betreibt laut der Meldung bereits zehn moderne kieferorthopädische Praxen in Südbaden und Hamburg – mit acht Standorten in Südbaden und zwei Standorten in Hamburg. Nun kommen zwei Praxen rund 50 Kilometer östlich von Stuttgart hinzu.

Das Unternehmen setze damit seinen Expansionskurs gezielt fort. Dr. Dr. Thomas Helling, Geschäftsführer der Orthodenta GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau, sagt: „Unser Unternehmen wächst weiter. Wir freuen uns, dass wir unser Team vergrößern können und künftig an zwei weiteren Standorten in Baden-Württemberg tätig sind.“

Die Praxis der SMILIKE GmbH in Sinsheim wurde an Dr. Amr Ghali verkauft. „Für weitere Standorte von SMILIKE und für die Dr. Dr. Friedrich Widu Praxis laufen derzeit noch Verkaufsverhandlungen mit Interessenten“, heißt es. Barth ist auch Insolvenzverwalter der SMILIKE GmbH, das Verfahren wurde am 18. Dezember 2024 eröffnet. Bei der Dr. Dr. Friedrich Widu Praxis ist Pluta-Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt als Insolvenzverwalter tätig. (Quelle: Pluta)

 

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