„Agenda Mundgesundheit“: Forderungen der KZBV an die Politik
Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kurz vor den Weihnachtstagen ihre Forderungen aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft an die Politiker und eine künftige Bundesregierung verschickt. Das 25-seitige Papier „Agenda Mundgesundheit: Unsere Forderungen für die 21. Legislaturperiode“ erläutert die fünf zentralen Forderungen zu den Bereichen „Erfolgsweg der Prävention durch Planungssicherheit und verlässliche Finanzierung weitergehen“, „Selbstverwaltung stärken“, „Wohnortnahe und flächendeckende Versorgungsstrukturen fördern“, „Digitalisierung praxistauglich gestalten“ und „Bürokratie abbauen“. (Quelle: KZBV)
ePA: KZBV stellt kompakte Informationen zur Verfügung
Ab dem 15. Januar 2025 soll die neue „elektronischen Patientenakte für alle“ in den Testregionen starten. Ob die ePA für alle dann schon vier Wochen später bundesweit genutzt werden können soll oder ob die Testphase verlängert wird, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuletzt offengelassen. Die Frist für die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware für das Bereitstellen der entsprechenden Module bis zum 15. Januar 2025 wurde aufgehoben, Damit ist auch die sanktionsbewehrte Pflicht der Praxen, die Module verfügbar zu haben, vorerst ausgesetzt.
Rund um die ePA in der Zahnarztpraxis hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine Themenseite mit Informationen zusammengestellt, die einen Überblick gibt, die wichtigsten Fragen beantwortet und zu vielen Themen kurze Merkblätter anbietet. (Quelle: KZBV)
Studie: Zuckerhaltige Getränke als Herz-Kreislauf-Risiko, Süßigkeiten-These fragwürdig
Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), äußert sich zu einer aktuellen Studie im Fachjournal „Frontiers in Public Health“, die den Zusammenhang zwischen diversen zuckerhaltigen Lebensmitteln und Herz-Kreislauf-Erkrankungen untersuchte. Während zuckerhaltige Getränke als gesundheitsschädlich identifiziert wurden, sorgten Hinweise auf vermeintlich positive Effekte von Süßigkeiten für Diskussionen.
„Die Studie bestätigt den wissenschaftlichen Konsens: Zuckerhaltige Getränke erhöhen signifikant das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) identifiziert sie als Haupttreiber für die Entstehung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes. Es ist daher dringend erforderlich, durch Maßnahmen, wie eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und strikte Beschränkungen für Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, den Konsum dieser gesundheitsschädlichen Produkte zu reduzieren beziehungsweise die Hersteller zu animieren, die Rezepturen gesünder zu gestalten. Die Gesundheit der Bevölkerung muss oberste Priorität haben“, so Bitzer.
Dass Medienberichte die Studie dahingehend interpretieren, bestimmte Süßigkeiten könnten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken, sieht das Wissenschaftsbündnis äußerst kritisch. Beobachtungsstudien wie diese können keine kausalen Zusammenhänge nachweisen und sind anfällig für Verzerrungen durch Drittvariablen. Möglicherweise spielen hier Faktoren wie ein insgesamt gesünderer Lebensstil, bereits vorhandene Erkrankungen oder Verhaltensmuster eine Rolle.
„In diesem Zusammenhang begrüßen wir prinzipiell den Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel von 7 Prozent auf 5 Prozent zu senken. Idealerweise sollten allerdings gesunde Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Hülsenfrüchte komplett von der Mehrwertsteuer befreit und die besonders gesundheitsschädlichen stark gesüßten Getränke im Gegenzug mit einer Herstellerabgabe belegt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, gesunde Ernährung für alle erschwinglicher zu machen und den Zugang zu gesunden Lebensmitteln zu erleichtern“, erklärt Bitzer. (Quelle: DANK)
ApoBank-Stiftung: weitere 92.000 Euro für gemeinnützige Projekte
In der dritten und letzten Förderrunde der ApoBank-Stiftung im Jahr 2024 haben es 13 sozial-medizinische Projekte im In- und Ausland und drei Deutschland-Stipendien in die finale Auswahl geschafft. Insgesamt 92.000 Euro fließen demnächst in gemeinnützige Initiativen von Heilberuflerinnen und Heilberuflern sowie in deren akademische Ausbildung.
Unter dem Motto „gemeinsam wachsen“ fördert die ApoBank-Stiftung regelmäßig Projekte, die der persönlichen Weiterentwicklung angehender Heilberuflerinnen und Heilberufler dienen. So befinden sich in der aktuellen Förderrunde beispielsweise die medizinische Studenteninitiative des Campus for Change e. V. in Kamerun und der zahnmedizinische Hilfseinsatz von vier Studierenden im Auftrag der DIANO e. V. in der Dominikanischen Republik.
Auch Fachschaften heilberuflicher Fakultäten können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Aktuell werden zwei Initiativen finanziell unterstützt: der durch die Fachschaft Zahnmedizin der Uni Witten/Herdecke organisierte Einsatz von Studierenden in Nepal und das Projekt Teddybärkrankenhaus der Fachschaft Charité Universitätsmedizin in Berlin.
Über das Antragsverfahren und die Bedingungen informiert die ApoBank-Stiftung auf ihren Internetseiten. Der nächste Termin zur Einreichung der Förderanträge ist der 15. März 2025. (Quelle: ApoBank)
Schrittweise Umsetzung des „AI Acts“ beginnt 2025
Die Umsetzung der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von KI-Systemen mit hohen Risiken wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Im April soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden. Der Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes erleichtern.
Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer Behörden ernannt haben, die die Umsetzung der EU-Vorgaben überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden. (Quelle: TÜV-Verband)
Insolvenzverfahren Dr. Dr. Friedrich Widu: erste Praxen verkauft
Im Insolvenzverfahren der vom Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Dr. Dr. Friedrich Widu gegründeten Smileforyou Gruppe und weiteren seiner Praxen ist den Insolvenzverwaltern von Pluta-Team eine erste Investorenlösung gelungen, wie Pluta mitteilt. Die Orthodenta Plus GmbH übernimmt die zwei Standorte in Göppingen und Eislingen sowie alle Mitarbeiter von der Smileforyou MVZ GmbH im Rahmen einer übertragenden Sanierung.
Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 1. Dezember 2024. An diesem Tag habe das Amtsgericht Landshut auch das Insolvenzverfahren der Gesellschaft eröffnet. Rechtsanwalt Daniel Barth wurde zum Insolvenzverwalter der Smileforyou MVZ GmbH bestellt. Er war zuvor bereits als vorläufiger Verwalter tätig. Die Orthodenta GmbH betreibt laut der Meldung bereits zehn moderne kieferorthopädische Praxen in Südbaden und Hamburg – mit acht Standorten in Südbaden und zwei Standorten in Hamburg. Nun kommen zwei Praxen rund 50 Kilometer östlich von Stuttgart hinzu.
Das Unternehmen setze damit seinen Expansionskurs gezielt fort. Dr. Dr. Thomas Helling, Geschäftsführer der Orthodenta GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau, sagt: „Unser Unternehmen wächst weiter. Wir freuen uns, dass wir unser Team vergrößern können und künftig an zwei weiteren Standorten in Baden-Württemberg tätig sind.“
Die Praxis der SMILIKE GmbH in Sinsheim wurde an Dr. Amr Ghali verkauft. „Für weitere Standorte von SMILIKE und für die Dr. Dr. Friedrich Widu Praxis laufen derzeit noch Verkaufsverhandlungen mit Interessenten“, heißt es. Barth ist auch Insolvenzverwalter der SMILIKE GmbH, das Verfahren wurde am 18. Dezember 2024 eröffnet. Bei der Dr. Dr. Friedrich Widu Praxis ist Pluta-Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt als Insolvenzverwalter tätig. (Quelle: Pluta)