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AOK Bayern und KZVB einigen sich über Honorare 2023 und 2024 – lange Geschichte von Streitigkeiten

Vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit: Dr. Irmgard Stippler (AOK Bayern) und Dr. Rüdiger Schott (KZVB) konnten die Vergütungsverhandlungen für die Jahre 2023 und 2024 auf dem Verhandlungsweg abschließen.

(c) Foto: AOK Bayern

Die AOK Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) konnten die Vergütungsverhandlungen für die Jahre 2023 und 2024 auf dem Verhandlungsweg abschließen. „Damit bleibt die zahnmedizinische Versorgung der rund 4,7 Millionen AOK-Versicherten weiterhin gesichert, die Praxen bekommen Rechts- und Planungssicherheit“, heißt es. Die Vertragspartner sprechen von einem guten Tag für die Patientinnen und Patienten, die Versichertengemeinschaft sowie auch für die zukünftige vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit.

Dem Ergebnis ging ein längerer Verhandlungsprozess über den Umfang der Budgeterhöhung für das Jahr 2023 voraus, die zur Anrufung des Landesschiedsamts führte. Die KZVB und die AOK Bayern hätten gemeinsam nach einer Lösung gesucht, um die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, auf die bayerischen Zahnarztpraxen und die Beitragszahlenden auszubalancieren. Das Ergebnis ist jetzt ein Zwei-Jahres-Vertrag.
Rechts- und Honorarsicherheit in Zeiten der Budgetierung

Für das Jahr 2023 wurde eine Regelung getroffen, die für beide Vertragsparteien Rechts- und Honorarsicherheit begründet. Auf dieser Basis wurden dann weiterführende Bestimmungen zur Vergütung für das Jahr 2024 getroffen.

Erfolg der Selbstverwaltung

Dazu erklärt Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB: „Die Wiedereinführung der Budgetierung durch die Ampelkoalition war ein grundfalsches Signal. Dadurch geht die Niederlassungsbereitschaft zurück, und die flächendeckende Versorgung ist in Gefahr. Das Verhandlungsergebnis, das wir nun mit der AOK Bayern erzielen konnten, ist ein wichtiges Zeichen. Die Selbstverwaltung in Bayern hat es jetzt geschafft, auch unter den Rahmenbedingungen des Berliner Spargesetzes ausreichend Mittel für die zahnmedizinische Versorgung bereitzustellen. Dies ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir unseren Sicherstellungsauftrag weiterhin erfüllen können. Noch gibt es in Bayern keine zahnmedizinisch unterversorgten Bereiche. Wir werden alles dafür tun, dass das auch künftig so bleibt.“

Vertrauensvolle vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit

Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern ergänzt: „Das Ziel unserer Verhandlungen war es, die vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten der AOK in Bayern weiterhin sicherzustellen und zugleich den Beitragszahlenden gerecht zu werden. Das ist uns mit der nun vorliegenden Vereinbarung gemeinsam gelungen. Der konstruktive Austausch mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in den letzten Wochen ist im Ergebnis eine gute Grundlage für die weitere vertrauensvolle vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit im Sinne einer guten Versorgung der Versicherten. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die vor uns liegen, wollen wir weiter gemeinsam innovative Wege der Versorgung miteinander gestalten und mit weiteren Schritten in der Digitalisierung von Prozessen unsere Partnerschaft erfolgreich voranbringen.“

Früher häufiger Konflikte

Der jetzigen Einigung war eine längere Auseinandersetzung auch in der Öffentlichkeit vorausgegangen. Bis zur Aufhebung der strikten Budgetierung 2013 gab es in Bayern immer wieder Konflikte zwischen der AOK Bayern und der KZVB bis zum Schiedsamt. Wegen nicht ausreichender Budgets wurden auch gegen Jahresende immer wieder sogenannte Budgetspartage ausgerufen, bei denen die Praxen nur absolut notwendige Behandlungen bei Versicherten der Kassen durchführen sollten, deren Budget für das Jahr bereits erschöpft war.

Reference: Politik Praxis

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