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Aligner immer Privatleistung – Feinheiten der GOZ oft nicht bekannt

(c) 1989studio/Shutterstock.com

Gerade Zähne in wenigen Monaten – ohne dass man es sieht? Was mit einer klassischen Zahnspange oder Brackets schwierig ist, funktioniert mit Alignern oft sehr gut. Die unsichtbaren Schienen begradigen die Zähne individuell und tragen damit dazu bei, dass die Patientin oder der Patient wieder voller Selbstbewusstsein lächeln kann.

Die Nachfrage nach diesen „unsichtbaren“ Korrekturen ist da, und auch immer mehr Zahnarztpraxen nehmen Aligner in ihr Leistungsspektrum auf. Für behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte kann die Aligner-Therapie allerdings zur Herausforderung werden – nicht bei der Ausführung der therapeutischen Maßnahmen, sondern bei der Abrechnung ebendieser. Da die Therapieform gerade erst fester Bestandteil der Praxen wird, kennen sich viele Praxisteams nicht mit den Feinheiten aus.

Keine Blaupause für die Abrechnung

Weil die Behandlungen im Rahmen der Therapie so individuell sein können wie die Zähne der Patienten, unterscheiden sich auch die Abrechnungen teils erheblich. So gibt es auf dem Markt verschiedene private Anbieter, aber auch Praxen, die unterschiedliche Systeme verwenden. Wie lange eine Therapie dauert und welche Materialien die Behandelnden verwenden, ist abhängig vom Anbieter.

Konkret heißt das: Der Heil- und Kostenplan weist mitunter starke Variationen auf, es gibt keine Blaupause. Die Praxen müssen dies beachten, um die veranschlagte Therapie stets korrekt zu berechnen.

Unbekannte Feinheiten der GOZ-Positionen

So ist die Aligner-Therapie keine Kassenleistung – daher ist sie immer privat abzurechnen. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten müssen daher eine Privatvereinbarung abschließen.

Weil die Aligner-Therapie eine kieferorthopädische Behandlung ist, müssen die behandelnden Ärzte die Therapieleistung mit den entsprechenden Abschlagsziffern abrechnen – nämlich die Ziffern 6030 bis 6090 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für viele Praxen stellt das zunächst eine Hürde dar, da sie mit dem Umfang, in dem diese Leistungen in Ansatz gebracht werden können, nicht vertraut sind.

Spezielle Abrechungsfortbildung ratsam

Praxen, die die Abrechnung selbst vornehmen möchten, tun gut daran, sich entsprechend weiterzubilden und Schulungen zum Thema in Anspruch zu nehmen. Speziell für die Aligner-Therapie gibt es bereits eigene Fortbildungen, die alle entscheidenden Punkte klären. Gerade weil die Abrechnung angesichts der individuellen Ausprägung einer jeden Therapie komplex werden kann, ist es entscheidend, sich umfassend über die Funktionsweise zu informieren.

Selbst abrechnen oder auslagern?

Um sich Zeit und Mühe zu sparen, können Praxen die Abrechnung aber an einen externen Partner auslagern. Das hat den Vorteil, dass sich niemand in der Praxis im Detail mit der Funktionsweise der Abrechnung befassen muss, weil der Partner alles erledigt – und die möglichen Schwierigkeiten im Rechnungswesen bereits kennt. Das Praxisteam muss sich nicht weiter mit Zahlungsfristen und Mahnungen beschäftigen und kann sich seinen eigentlichen Aufgaben widmen.

Vorteile für Patientinnen und Patienten hat die Auslagerung auch: Viele Abrechnungsdienstleister bieten attraktive Modelle wie die Ratenzahlung an, wodurch einem die Entscheidung für eine Aligner-Therapie trotz entsprechender Kosten leichter fallen kann.

Janine Schubert, Miriam Leifert, Dortmund

Janine Schubert
Janine Schubert
Foto: BFS
Janine Schubert ist Leiterin Erstattungsservice und externe Abrechnung Zahnärzte bei BFS health finance in Dortmund. Als gelernte Prophylaxeassistentin und studierte Betriebswirtin kennt sie die Zahnarztpraxis aus behandelnder und wirtschaftlicher Perspektive. In ihrer Funktion bei BFS health finance berät sie Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Fragen rund um die Abrechnung.

Miriam Leifert
Miriam Leifert
Foto: BFS
Miriam Leifert ist Expertin für externe Abrechnung bei BFS health finance. Sie übernimmt im Rahmen von BFS Clever die kieferorthopädische Abrechnung. Zusätzlich führt sie Coachings für Zahnarztpraxen durch und übernimmt Referententätigkeiten im Bereich der KFO-Abrechnung.

Reference: Dokumentation Praxisführung Kieferorthopädie

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