Die Zahnmedizin hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Die Versorgung mit Implantaten ist längst keine Seltenheit mehr. Mit ausgereiften Parodontitistherapien und modernen endodontischen Behandlungsmethoden können Sie die Zähne Ihrer Patienten lange erhalten. Es gibt nur einen Haken: Der gesetzliche Versicherungsschutz hat sich dieser Entwicklung nicht angepasst.
Ihre Patienten müssen viele Behandlungen zu einem großen Teil aus eigener Tasche bezahlen. Andersrum ausgedrückt: Sie müssen Ihre Patienten vom Wert Ihrer Behandlungsmethoden überzeugen. Eine private Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist da sicherlich hilfreich. Natürlich nur, sofern Ihr Patient nicht in einem alten Zahntarif festhängt, der die neuen Behandlungsmethoden gar nicht erstattet.
Alte Zahntarife dürfen nicht automatisch erweitert werden
Von den rund 16 Millionen Zahntarifen, die die Versicherer in ihren Beständen haben, leisten sehr viele nur für Zahnersatz – also für Kronen, Brücken und Prothesen. Häufig nur mit einer prozentualen Erstattung von 50 Prozent oder noch weniger. Der Versicherungsschutz ist in den Versicherungsbedingungen beschrieben und damit Vertragsinhalt, von dem die Versicherer nicht abweichen dürfen. Auch nicht zum Wohle des Versicherten.
Natürlich erstatten die Versicherer bei einem alten Zahnersatz-Tarif auch Cerec-Kronen, selbst wenn diese Methode bei Gestaltung des Tarifes vor zig Jahren noch gar nicht etabliert war. Aber die Versicherer dürfen aus einem Zahnersatz-Tarif zum Beispiel keine Wurzelkanalbehandlungen oder sonstigen zahnerhaltenden Maßnahmen bezahlen.
Wollen Patienten ihren Versicherungsschutz verbessern, so haben sie folgende Möglichkeiten.
1. Gesonderte Tarifbausteine suchen
Wenn es nur darum geht, zahnerhaltende Maßnahmen ergänzend abzusichern, dann wird der Versicherte bei ein paar Versicherern fündig. Vereinzelt werden noch gesonderte Tarifbausteine für Zahnbehandlung und Prophylaxe angeboten (zum Beispiel Württembergische, Barmenia, ERGO), die man auch dann abschließen darf, wenn bei einem anderen Unternehmen eine Zahnersatzversicherung besteht. Sehr viele Versicherer bieten allerdings inzwischen nur noch Komplett-Tarife für zahnmedizinische Behandlungen an.
2. Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer beantragen
Die neueren, leistungsstarken Zahntarife übernehmen für Zahnersatz und zahnerhaltende Maßnahmen 80 bis 100 Prozent der Kosten. Allerdings weisen gerade im Bereich Parodontologie und Endodontie die Tarife gravierende Qualitätsunterschiede auf.
Der Versicherte kann bei seinem Versicherer nachfragen, ob er in einen neueren Tarif wechseln kann, sofern dieser seine Anforderungen an den Versicherungsschutz erfüllt. Er muss jedoch bei einer Höherversicherung erneut Fragen zum Zahnstatus beantworten. Hat sich der Zahnzustand so verschlechtert, dass er nach den Annahmerichtlinien des Versicherers gar nicht mehr versicherbar ist, wird der Antrag abgelehnt. Das passiert zum Beispiel häufig, wenn bei dem Patienten zwischenzeitlich eine Parodontitis diagnostiziert wurde. Oder wenn er Zähne verloren hat, die noch nicht ersetzt wurden.
Der Versicherte hat keine rechtliche Handhabe, eine Höherversicherung zu erzwingen. Manchmal ist es noch möglich, mit Leistungseinschränkungen in den besseren Tarif zu wechseln. So kann es beispielsweise passieren, dass der Versicherer anbietet, den Ersatz fehlender Zähne im neueren Tarif auszuschließen. Dann muss der Versicherte entscheiden, ob er das Angebot annehmen will oder nicht.
3. Wechsel zu einem anderen Versicherer
Klappt eine Höherversicherung beim bisherigen Versicherer gar nicht oder nur zu Konditionen, die der Patient nicht akzeptieren möchte, braucht er einen unabhängigen Spezialisten, der am Markt nach Zahntarifen sucht, die den aktuellen Zahnzustand so umfassend wie möglich versichern. Da die Versicherer sehr unterschiedliche Annahmerichtlinien haben, gelingt es meistens, eine passende Zahnzusatzversicherung zu finden.
Bei einem anderen Versicherer nur weitere Zahnersatz-Leistungen zum bestehenden Vertrag zu vereinbaren, ist nur selten möglich, da viele der neuen Zahntarife in den Bedingungen verankert haben, dass sie nur abgeschlossen werden können, wenn keine weiteren Verträge mit Zahnleistungen bestehen.
Der Versicherte sollte darauf achten, dass er nicht gerade dann wechselt, wenn eine Behandlung bereits angeraten ist. Dafür hätte er beim neuen Versicherer keinen Versicherungsschutz. Außerdem gelten für den neuen Tarif unter Umständen Wartezeiten und die Erstattung ist in den ersten Jahren auf Höchstbeträge begrenzt (sogenannte Zahnstaffel, auch Leistungsstaffel genannt).
Neue Zahntarife mit Anrechnung der Vorversicherungszeit
In den vergangenen beiden Jahren sind neue Zahntarife auf den Markt gekommen, die umfassenden Schutz bieten für Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe und die den Tarifwechsel erleichtern. Sie verzichten auf Wartezeiten und rechnen die Vorversicherung beim anderen Versicherer auf unterschiedliche Weise auf die Zahnstaffel an.
Gabriele Bengel to:dent.ta (Foto: Die Fotografen in Esslingen)Gabriele Bengel war viele Jahre bei einer privaten Krankenversicherung für Vertrags- und Leistungsfallmanagement verantwortlich und hat in der Tarifentwicklung mitgewirkt. Außerdem war sie Mitglied im Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat detaillierte Kenntnisse über das Gesundheitssystem und ist anerkannte Spezialistin auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen.
Gabriele Bengel ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin der to:dent.ta GmbH, die im Internet ein Vergleichsportal bietet, das nur leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen anzeigt, die strenge Qualitätskriterien erfüllen (Top-Dental-Tarife unter www.todentta.de). Außerdem bietet das Unternehmen Patienten und Zahnarztpraxen an, gezielt die Zahnzusatzversicherung zu vermitteln, die optimal zum Zahnzustand und dem individuellen Zahn-Risiko passt. Kontakt zur Autorin unter gabriele.bengel@todentta.de.
So akzeptiert die Barmenia in ihren neuen Tarifen jede private Zahnzusatzversicherung – egal, wo sie bestand und wie hoch die Erstattung vorher war – als Vorvertrag, sofern sie in den letzten sechs Monaten vor dem Wechsel bestand. Wird dies nachgewiesen, reduziert die Barmenia die Zahnstaffel von vier auf zwei Kalenderjahre. Der Vertrag beginnt mit maximalem Anspruch von 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr und 3.000 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren. Danach gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Die Grenzen gelten auch nur für Zahnersatzmaßnahmen. Zahnbehandlungen und Prophylaxeleistungen werden gar nicht begrenzt.
Bei der Gothaer wird die Vorversicherung angerechnet, wenn der Zahnersatz bislang mit mindestens 80 Prozent versichert war und sich die Verträge nahtlos aneinanderreihen. Dann beginnt der Vertrag gleich mit dem zweiten Jahr der Zahnstaffel und bietet maximal 2.000 Euro im ersten Kalenderjahr und 3.000 Euro in den ersten zwei Jahren als Erstattung für Zahnersatz. Zahnbehandlungen werden auch hier nicht begrenzt.
Die Bayerische hat ihren Top-Tarif „Prestige“ noch weiter verbessert und als „Prestige Plus“ zusätzlich auf den Markt gebracht. Dieser rechnet einen Vorvertrag an, wenn er gleichwertig war oder – bei niedrigerem Leistungsniveau - wenn er mindestens drei Jahre bestand. Die Zahnstaffel gilt dann nur für drei statt vier Kalenderjahre, wobei bei der Bayerischen die Zahnstaffel über alle Leistungen hinweg gilt – außer für Zahnreinigung und sonstige Prophylaxemaßnahmen. Zum 1. Juni 2020 hat sich die Süddeutsche Krankenversicherung ebenfalls mit neuen Zahntarifen in diese Riege eingereiht. Sie anerkennt gleichwertige Vorverträge, die mindestens 48 Monate bestanden. So viel ist bereits bekannt. Die konkreten Versicherungsbedingungen werden erst mit dem neuen Tarif veröffentlicht.
Nachdem nun schon mehrere Zahntarife auf dem Markt sind, die eine „alte“ Vorversicherung in unterschiedlicher Art anrechnen, werden andere Versicherer früher oder später nachziehen und ebenfalls neue Zahntarife mit Wechselboni anbieten. Das kommt den Verbrauchern zugute – und den Zahnarztpraxen auch. Je besser die Patienten versichert sind, desto leichter werden Privatleistungen zu vereinbaren sein.
Altersrückstellungen und Kombileistungen gibt es nicht mehr
Die neuen Zahnzusatzversicherungen sind „nach Art der Schadenversicherung“ kalkuliert. Das bedeutet: es werden keine Altersrückstellungen gebildet, der Beitrag steigt mit Erreichen der nächsthöheren Altersgruppe des gewählten Tarifes. Bei einem Wechsel des Versicherers werden keine Altersrückstellungen mitgenommen. Das muss der Versicherte wissen. Wechselt er aus einem alten Tarif mit Altersrückstellungen in einen neuen Zahntarif eines anderen Versicherers, bekommt er keine Rückstellungen angerechnet. Das hat aber keine große Bedeutung, da – im Gegensatz zu einer privaten Vollversicherung – nicht viel angesammelt wurde. Die höhere Wertigkeit des neuen Zahntarifs ist für die Verbraucher deutlich wichtiger.
Oftmals bieten die alten Zahntarife auch Leistungen für Brille oder beinhalten eine Auslandsreisekrankenversicherung. Auch diese Leistungen müssen bei einem Wechsel des Versicherers beachtet werden. Die modernen Zahnzusatzversicherungen bieten hohe Leistungen rund um die Zähne. Für alles andere müssen getrennte ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen werden – wenn sie dem Versicherten wichtig sind.
Gabriele Bengel, Esslingen
Ratgeber für die Patienten
Worauf bei Zahnzusatzversicherungen zu achten ist, erläutert ein neuer, übersichtlicher und kompakter Ratgeber. Auf wenigen Seiten erklärt er, welche Leistungsbereiche moderne Zahnzusatzversicherungen abdecken, was unter Wartezeit und Zahnstaffel zu verstehen ist und worauf man bei der Auswahl der Tarife achten sollte. Eine Leseprobe finden Sie unter https://www.ratgeber-zahnzusatzversicherung.de/leseprobe.php. Zahnarztpraxen können den Ratgeber kostenfrei für ihre Patienten bestellen bei to:dent.ta GmbH, E-Mail beratung@todentta.de, oder per Fax 0711/94596182.
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