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Kurzumfrage am 1. Februar 2022 gestartet – viele erhalten offensichtlich nur Mindestlohn

(c) Antonio Guillem/Shutterstock.com

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. startet am 1. Februar 2022 eine Kurzumfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation unter Zahnmedizinischen Fachangestellten. Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist im Oktober geplant, verspricht die neue Bundesregierung. Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker ermitteln.

Nachdem am 31. Januar 2022 die Umfrage für Tiermedizinische Fachangestellte startete, werden ab 1. Februar die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) um Teilnahme gebeten.

Laut Statistik selbst bei Spezialisierung Monatsgehalt unter 2.500 Euro brutto

Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes arbeiteten im Jahr 2019 rund 194.000 ZFA in Deutschlands Zahnarztpraxen. Diese Berufsangehörigen erhalten laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.149 Euro. Selbst für Zahnmedizinische Fachassistenten/-assistentinnen und Prophylaxeassistenten/-assistentinnen, die in der Statistik mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ gekennzeichnet sind, werden diesen Daten zufolge nur 2.272 Euro brutto im Mittel angegeben.

Nur wenige Tarifgebiete, Tarifverträge nicht verpflichtend

„Diese Zahlen und Rückmeldungen aus vergangenen Umfragen lassen vermuten, dass viele Berufskolleginnen und Kollegen derzeit nur den Mindestlohn erhalten“, gibt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. zu bedenken und ergänzt: „Der mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgehandelte Tariflohn liegt zwar bereits im ersten Berufsjahr mit 12,46 Euro über dem geplanten Mindestlohn. Aber einerseits gilt dieser Vertrag nicht bundesweit, sondern räumlich nur für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. Und andererseits ist er auch dort nicht verpflichtend“, beschreibt Gabel die Situation.

Viele ZFA könnten von Erhöhung des Mindestlohns profitieren

„Wir schätzen also, dass viele ZFA von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das ist nur bedingt positiv zu bewerten, denn der Lohnabstand zu un- beziehungsweise angelernten Kräften muss unbedingt beachtet werden, sonst nimmt der Fachkräftemangel weiter zu.“

Auch Fragen zur Wertschätzung und Verbleib im Beruf

In der Umfrage werden neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken aus dem Beruf gestellt. Sylvia Gabel fordert dazu auf, dass sich möglichst viele ZFA an dieser Umfrage beteiligen, damit eine entsprechende Datenbasis für die bevorstehenden Gehaltsverhandlungen genutzt werden kann. Die Umfrage ist bis zum 14. Februar 2022 online.

 

Reference: Team Praxis Politik Nachrichten

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