Zur Vorstellung der Zeitschrift 4/21 der Parodontologie hat Prof. Bettina Dannewitz ein sehr lesenswertes Editorial geschrieben:
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
In Deutschland arbeiten zurzeit etwa 47.000 Zahntechniker/-innen und nur 1.600 Dentalhygieniker/-innen. Die Zahlen machen deutlich, dass der Ersatz von Zähnen und Zahnhartsubstanz nach wie vor das „Hauptgeschäft“ in den 42.000 deutschen Zahnarztpraxen ist.
Präventionsorientierte Zahnmedizin und systematische Parodontaltherapie können nur gemeinsam erfolgreich gelingen – gemeinsam mit Ihren Patienten und Patientinnen, und vor allem aber gemeinsam mit qualifizierten Prophylaxemitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Dabei ist die Dentalhygienikerin/der Dentalhygieniker die höchste Qualifikation, die man in diesem Bereich erlangen kann. Die Wege dorthin sind vielfältig und lassen unterschiedliche Zugänge zu. Einen umfassenden Überblick dazu geben die Beiträge von Georg Gaßmann und Johannes Einwag.
Obwohl es mittlerweile zahlreiche Standorte gibt, die Aufstiegsfortbildungen oder akademische Studiengänge anbieten, ist die Gruppe der Dentalhygieniker/-innen in Deutschland weiterhin überschaubar. Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt ein anderes Bild im Hinblick auf die Zahlen, aber auch die staatliche Anerkennung und den Verantwortungsbereich der Dentalhygienikerin/des Dentalhygienikers, wie Stefan Rüdiger und Petra Hofmänner für die Schweiz, Schweden und die Niederlande berichten.
Die Zeitschrift „Parodontologie“ vermittelt dem interessierten Zahnarzt in Praxis und Klinik die neuesten Erkenntnisse, Entwicklungen und Tendenzen auf dem Gebiet der Parodontologie. Die hochwertige Ausstattung mit vielen, meist farbigen Abbildungen und der ausgeprägte Fortbildungscharakter sprechen für diese Fachzeitschrift. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.
In Deutschland werden die Interessen der Dentalhygieniker/-innen von vier Vereinigungen vertreten, die ihre Ziele und Visionen in diesem Heft vorstellen. Bei allen Unterschieden eint sie die Forderung einer staatlichen Anerkennung als eigenständiges Berufsbild. Diese fehlt und ist auch nicht zu erwarten, wie Sebastian Ziller schreibt. In seinem Beitrag geht es insbesondere um die Delegation im Rahmen der neuen PAR-Behandlungsrichtlinie. Das Zahnheilkundegesetz sieht die Möglichkeit der Delegation von Tätigkeiten an qualifiziertes Praxispersonal vor. Da hier kein konkreter Qualifikationsvorbehalt für bestimmte Tätigkeiten vorgegeben wird, sind Zahnärzte und Zahnärztinnen in der besonderen Verantwortung zu entscheiden, welche Maßnahme bei welchem Patienten/welcher Patientin von welchem Mitarbeiter/welcher Mitarbeiterin mitbetreut werden kann.
Um dieser Verantwortung nachzukommen, ist die bestmögliche und kontinuierliche Qualifikation unserer Praxismitarbeiter/-innen unverzichtbar, um als Team strukturierte, präventionsorientierte Behandlungsstrecken wie die PAR-Therapie umsetzen zu können und letztendlich in der Verbesserung der parodontalen Situation einen deutlichen Schritt nach vorne zu kommen. Der Erfolg der neuen Behandlungsrichtlinie in den Praxen wird also auch davon abhängen, ob wir mehr qualifiziertes Personal ausbilden, wie wir dieses einbinden und wie die Tätigkeit dieser Mitarbeiter/-innen anerkannt wird.
Die demografische Entwicklung unserer Patientinnen und Patienten, der zunehmende Mangel an Fachkräften und die Feminisierung des Berufstandes sind Faktoren, die die Zahnmedizin in Deutschland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fachlich, aber auch strukturell tiefgreifend verändern werden. Dentalhygieniker/-innen bieten aus meiner Sicht die große Chance, sich für diese Zukunft besser aufzustellen.
Dieses Schwerpunktheft soll Ihnen einen umfassenden Überblick zur Situation in Deutschland geben, um die komplexen Hintergründe besser einordnen zu können. Ich danke allen Autorinnen und Autoren für ihre wertvollen Beiträge zu diesem oft auch emotional diskutierten Thema und ich wünschen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, viel Spaß beim Lesen dieser besonderen Ausgabe zur Dentalhygiene.
Ihre
Bettina Dannewitz