Für viele Menschen endet ihre Flucht aus dem Iran, dem Irak, Syrien oder Afghanistan in Bosnien-Herzegowina, an der Grenze zum EU-Land Kroatien. Sie leben dort auch in inoffiziellen Lagern unter schwierigsten Bedingungen. Um den Menschen zu helfen, bitten Bundeszahnärztekammer und Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte um Spenden.
Im vergangenen Jahr strandeten mehr als 26.000 Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina. In diesem Jahr sind bereits 30.000 Flüchtlinge ins Land gekommen, so der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge. Aktuell halten sich etwa 8.000 Geflüchtete auf bosnischem Territorium auf. Gut ein Drittel sind unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern. Sie kommen aus Pakistan, dem Iran, Irak, Syrien oder Afghanistan.
Inoffizielles Lager auf einer ehemaligen Mülldeponie
Viele Menschen schlafen im Freien, in verlassenen Häusern oder anderen Gebäuden. Seit Juni 2019 gibt es ein inoffizielles Lager in Vucjak – errichtet auf einer ehemaligen Mülldeponie. Hier ist die Lage besonders prekär. 600 bis 800 Menschen wurden dort – meist gegen ihren Willen – untergebracht. Die Bedingungen, unter denen die Flüchtlinge dort leben, sind menschenunwürdig. Der Winter verschärft die Lage weiter. Auch gibt es in vielen Gebieten in den Bergen immer noch Minengefahr – gefährliche Reste des Bürgerkriegs.
Die BZÄK als Schirmherrin und die Stiftung HDZ bitten daher dringend um Unterstützung. Die Spendengelder werden unter anderem dafür verwendet, Wohncontainer zu errichten und die Menschen mit Erste-Hilfe-Material, Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln und Kleidung zu versorgen. Vor Ort kümmern sich vor allem Helfer des Internationalen Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds um die Menschen. Ein Blogbeitrag auf der Internetseite des HDZ gibt Einsicht in das Engagement in Bosnien-Herzegowina.
Spendenkonto
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: BosnienEine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.
Kontakt zur Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte unter E-Mail: hilfswerk-z@arztmail.de und www.stiftung-hdz.de.