Dr. Dr. Frank Wohl ist neuer Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK). Bei der Konstituierenden Vollversammlung der BLZK am 3. Dezember 2022 in München setzte sich der 58-Jährige aus Grafenwöhr (Oberpfalz) mit 42:27 Stimmen gegen Christian Berger (Freier Verband Deutscher Zahnärzte) durch. Berger führte die Kammer in den letzten beiden Amtszeiten (2014 bis 2018 und 2018 bis 2022) und ist zugleich (noch) Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Damit vollzieht sich nach acht Jahren auch ein Wechsel in der politischen Ausrichtung der BLZK.
Dr. Dr. Wohl, der vom „Team Bayern“, einem Zusammenschluss der Delegierten von Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB), WIR Zahnärzte in München, TEAM Oberbayern, BasisZahnÄrzte Bayern und Delegierten aus Schwaben und der Oberpfalz, aufgestellt wurde, steht somit in der Amtsperiode 2022 bis 2026 an der Spitze der Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte. „Ich werde ein Arbeitspräsident sein“, bekräftigte Wohl in seiner Vorstellungsrede an die Delegierten der BLZK-Vollversammlung. Zusammen mit seinem Vorstandsteam wolle er nicht nur verwalten, sondern im Sinne der bayerischen Zahnärzte auch gestalten, so der neue BLZK-Präsident.
Großer Vorstand mit Mitgliedern der Zahnärztlichen Bezirksverbände
Als Vizepräsidentin der BLZK wurde Dr. Barbara Mattner aus Augsburg gewählt. Sie war vom Team Bayern gegen die Freiverbandskandidatin Dr. Cosima Rücker aufgestellt worden und erreichte 41 Stimmen, Rücker 28 Stimmen. Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer besteht neben dem Präsidenten Dr. Dr. Wohl und der Vizepräsidentin Dr. Mattner aus den Ersten Vorsitzenden der Zahnärztlichen Bezirksverbände, vier aus der Mitte der Delegierten gewählten Mitgliedern und einer von den medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten entsendeten Vertreterin der Zahnheilkunde.
Die Mitglieder des neuen BLZK-Vorstands im Überblick:
Präsident: Dr. Dr. Frank Wohl
Vizepräsidentin: Dr. Barbara Mattner
Vorsitzende ZBV München Stadt und Land: Dr. Dorothea Schmidt
Vorsitzender ZBV Oberbayern: Dr. Peter Klotz
Vorsitzender ZBV Niederbayern: Dr. Alexander Hartmann
Vorsitzender ZBV Schwaben: Christian Berger
Vorsitzende ZBV Oberpfalz: Dr. Cosima Rücker
Vorsitzender ZBV Oberfranken: Dr. Rüdiger Schott
Vorsitzender ZBV Mittelfranken: Dr. Willi Scheinkönig
Vorsitzender ZBV Unterfranken: Dr. Guido Oster
Vertreterin der Hochschulen: Prof. Dr. Kerstin Galler
Aus der Mitte der Delegierten gewählte Vorstandsmitglieder sind Dr. Brunhilde Drew, Dr. Frank Hummel, Dr. Niko Güttler und Roman Bernreiter MSc., die alle vom Team Bayern nominiert worden waren. Der FVDZ habe darauf verzichtet, Gegenkandidaten zu nominieren, heißt es im Bericht von Dr. Armin Walter im Blog der ZZB zur konstituierenden Vollversammlung der BLZK.
Zum Vorsitzenden der BLZK-Vollversammlung wurde Dr. Horst-Dieter Wendel gewählt und damit in seinem Amt bestätigt. Stellvertreter ist Dr. Sascha Faradjli, der vom Team Bayern nominiert wurde. Darüber hinaus standen bei der Vollversammlung noch die Wahlen der 29 Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer, der Mitglieder des Finanzausschusses, des Stiftungsrates der Dr. Fritz Linnert-Gedächtnis-Stiftung und des Hilfsausschusses sowie die Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 auf der Agenda. Für die Besetzung der Ausschüsse habe Team Bayern eine gemeinsame Besetzung mit Kandidaten des FVDZ vorgeschlagen, so Walter in seinem Bericht. Dem seien die Delegierten gefolgt.
Ende des „bayerischen Modells“
Mit dieser Wahl findet auch das sogenannte „bayerische Modell“ ein Ende – nach der Übernahme der Kammerpräsidentschaft war Christian Berger von der FVDZ-Mehrheit in der Vertreterversammlung der KZVB auch zum (hauptamtlichen) Vorstandsvorsitzenden gewählt worden, ebenso wie sein Vizepräsident Dr. Rüdiger Schott. Bei den Wahlen zur neuen Vertreterversammlung hatte der FVDZ ebenfalls Stimmenanteile verloren. Die Neuwahl des KZVB-Vorstands in der konstituierenden Vertreterversammlung am 10. Dezember 2022 könnte je nach Konstellation und möglichen Koalitionen auch hier neue Gesichter bringen. Darunter wird nun auch eine Frau sein müssen, da das am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedete Krankenhauspflegeentlastungsgesetz zwingend die Wahl einer Frau vorsieht.