Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Hamburg
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer kommt am 15. und 16. November 2024 in der Handelskammer Hamburg zu ihrer jährlichen Sitzung zusammen. Eine Woche nach der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in Bonn werden die Delegierten über Themen der aktuellen Gesundheitspolitik und die Berichte des geschäftsführenden Vorstands. Auf der vorläufigen Tagesordnung steht auch eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung und Änderungen in der Satzung der BZÄK und der Geschäftsordnung der Bundesversammlung. Unter anderem geht es um das Etablieren elektronischer Abstimmungsverfahren und zur Durchführung der Bundesversammlung als virtuelle Versammlung, aber auch um die Voraussetzungen für den Austritt aus der BZÄK und die Festlegung einer Delegiertenzahl und die Änderung des Delegiertenschlüssels. Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen der Jahresabschluss und der Haushaltsplan für 2025.
Erneut ist – wie schon 2023 in Berlin – ein Grußwort des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach angekündigt. 2023 hatte er sich von einem Ministerialbeamten vertreten lassen. Ein zweites Grußwort wird die hamburgische Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sprechen. (Quelle: BZÄK/QN)
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 ist auf dem Weg
Als eine der letzten Beschlüsse der noch intakten Ampel-Koalition hat die Bundesregierung am 6. November 2024 nun doch die Verordnung für die Rechengrößen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht. Bis zum 6. November 2024 hat der inzwischen entlassene Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die per Gesetz vorgeschriebene Verordnung mit Anpassung der Werte an die Lohnentwicklung blockiert, weil er Gutverdiener übermäßig belastet sah.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im gesamten Bundesgebiet 6,44 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich damit im Jahr 2025 auf 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro im Monat (2024: 5.175 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf 6.150 Euro im Monat (2024: 5.775 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt unter anderem, ab wann ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist.
Inzwischen wurde dann auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er beträgt 2,5 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird allein von den Beitragszahlern getragen und von den Krankenkassen dann selbst bestimmt. Wegen der hohen Ausgaben in diesem Jahr hatten einigen Krankenkassen ihren (Quelle: BMAS/Bundesanzeiger/QN)
Neues zu Leitlinien „Diabetes und Parodontitis“ und „Okklusale Dysästhesie“
Die hohe Prävalenz und Inzidenz von Diabetes mellitus in Deutschland erfordert eine optimierte Versorgung der Betroffenen. Da Diabetiker häufig auch an der ebenfalls hochprävalenten Parodontitis leiden, wurde erstmals eine S2k-Leitlinie zu diesem Thema nach AWMF-Standards (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) entwickelt. Federführend durch die DG PARO, die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), entstand in Zusammenarbeit mit elf weiteren Fachgesellschaften eine konsentierte Orientierungshilfe. Die neue S2k-Leitlinie „Diabetes und Parodontitis“ ist bei der AWMF eingestellt.
Bisher finden Zahnärztinnen und Zahnärzte wenige Informationen zum Krankheitsbild von Patienten, die ihre Zahnkontakte oder ihren Biss insgesamt dauerhaft als störend oder unangenehm empfinden, ohne dass entsprechende okklusale Interferenzen objektivierbar sind. Die 2019 von fünf Fachgesellschaften (DGFDT, DGZMK, DGPro, AKPP und Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.) erstmals nach den Regularien der AWMF entwickelte S1-Leitlinie „Okklusale Dysästhesie – Diagnostik und Management“ wurde nunmehr aktualisiert. (Quelle: Newsletter der DGZMK vom 6. November 2024)
Weitere Lauterbach-Gesetze im Parlament
Am 6. November 2024 wird der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag über Neuordnung von Notfall- und Rettungsdienst beraten. Der entsprechende Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach stößt vielfach auf Kritik. So fordern die Kassen, dass es eine einheitliche Reform geben soll, bei denen es auch bundeseinheitliche Vorgaben für die Rettungsdienst geben soll. Andere Verbände, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft, wollen, dass die Reform des Rettungswesens in ein eigenes Gesetz ausgelagert werden und mit den Bundesländern geregelt werden soll. Der PKV-Verband kritisiert, dass erneut die Finanzierung des ausgeweiteten Angebots ungeklärt sei und Kosten der allgemeinen Daseinsvorsorge auf die Beitragszahler der Sozialversicherung abgewälzt werden.
Auch das umstrittene „Gesundes-Herz-Gesetz“ ist heute erstmals in erster Lesung im Bundestag. Vonseiten der Ärzteschaft, aber auch der Krankenkassen, kommt Kritik an der stark auf medikamentöse Behandlung und wenig auf Prävention ausgerichteten Gesetzesvorlage: „Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Herzgesundheit in Deutschland zu stärken. Allerdings sind die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen hierzu insgesamt wenig geeignet“, heißt es dazu vonseiten des Kassen-Spitzenverbands in einer mit „Prävention ist mehr als Medizin“ überschriebenen Meldung.
„Das Abziehen der Gelder aus der Primärprävention widerspricht der in der Wissenschaft und Praxis allgemein geteilten Auffassung, dass es eine Stärkung von Maßnahmen für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil in Kombination mit Public-Health-Maßnahmen braucht. Dass durch mehr Medizin in Verbindung mit weniger Prävention die angestrebte Verringerung der Krankheitslast erreicht werden kann, ist mehr als fraglich. Tatsächlich handelt es sich beim Gesundes-Herz-Gesetz um ein Präventionskürzungsgesetz, in dem die Mittel für die Primärprävention zugunsten einer weiteren Medikalisierung zusammengestrichen werden“, so die Vorständin des GKV-SV, Stefanie Stoff-Ahnis. (Quelle: QN)
Bundesrats-Gesundheitsausschuss berät über Krankenhausreform
Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat berät am 6. November 2024 über die Krankenhausreform. Mehrere Bundesländer haben angekündigt, den Vermittlungsausschuss wegen des Gesetzes, das in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig ist, anzurufen. Allerdings fehlt dafür noch eine Stimme, um das nötige Quorum von 35 der 69 Länderstimmen. Dafür haben die Länder noch einmal aktuelle Papiere vorbereite, um das Krankenhausversorungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nochmal in die Verhandlung zu bringen– was Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach unbedingt verhindern will. Die Bundesländer fürchten unter anderem, zu einer nachgeordneten Behöre des Bundes degradiert zu werden. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
Pflegeversicherungsbeitrag: Erhöhung wird nicht reichen
Die Rechengrößen für die Sozialversicherung für 2025 sind immer noch offen, nun kommt bei der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung um um 0,15 Prozentpunkte auf 3,55 Prozent Kritik von vielen Seiten. Das sei nicht ausreichend für eine sichere Finanzierung der Pflege in den kommenden Jahren, so die Krankenkassen. Befürchtet wird auch, dass es einen verdeckten Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung geben könnte und die notwendige Reform der Pflegefinanzen ausbleibt. (Quelle: PKV-Morgenvisite)
Kinderzahnärztin bei DSDS
Die Kinderzahnärztin Dr. Anne Heinz hat sich nicht nur mit ihrer Märchenzahnarztpraxis Dentiland in Wandlitz einen Traum erfüllt: Mit einem gefühlvollen Lied, dass sie für ihren kurz zuvor verstorbenen Mann geschrieben hatte, hat sie sich bei der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar (DSDS)“ beworben und punkten können – und sich bis kurz vor dem Finale behaupten können. (Quelle: QN)
DGZMK stellt Hintergrundinformation zum Amalgamverbot und Ersatz zur Verfügung
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde stellt Zahnärztinnen und Zahnärzten zum Amalgamverbot ab 1. Januar 2025 und zu möglichen Ersatzmaterialien nach den neuen Regelungen für die Füllungstherapie im Seitenzahnbereich in der Gesetzlichen Krankenversicherungen ein wissenschaftliches Hintergrundpapier zur Verfügung. Das online verfügbare Papier fasst den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu den möglichen Füllungsmaterialien zusammen und beantwortet Fragen zum Amalgamaus. (Quelle: DGZMK)
16. November 2024: Jubiläumstagung 2024 der AG „Ergonomie in der Zahnheilkunde“
Die Arbeitsgemeinschaft „Ergonomie in der Zahnheilkunde“ wurde am 12. Oktober 1973 zunächst als Arbeitskreis während der Jahrestagung der DGZMK in Hannover gegründet. Das vorjährige goldene Jubiläum wird im 50. Jubiläumsjahr während der Jahrestagung am 16. November 2024 von 9 bis 13 Uhr im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden entsprechend gewürdigt werden. Das Programm steht unter dem Titel: „50 Jahre AGEZ –die Zukunft der zahnärztlichen Ergonomie gestalten Aufbruch zu neuen Horizonten“.
Besondere Zielgruppe sind die Studenten der Zahnmedizin und die jungapprobierten Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Aus organisatorischen Gründen wird dringend um Anmeldung gebeten an agez-schriftfuehrer@dgzmk.de. Auf Wunsch können 3 CME-Fortbildungspunkte bestätigt werden. Weitere Informationen auf der Internetseite der AG. (Quelle: AGEZ)
BZÄK: Grundsätzlicher Regulierungsbedarf bei Aligner-Shops
Immer mehr private Shops bieten „Zahnbegradigungen“ mit Alignern an, versprechen ein „perfektes Lächeln“ zeitsparend und preiswert. Um die „Behandlung“ möglichst billig erbringen zu können, sparen sie häufig am Kontakt zum Zahnarzt. Nach Beobachtungen des NDR beziehen die Unternehmen nach eigenen Angaben lediglich Partnerzahnärzte ein, die eine Erstuntersuchung durchführen und einen 3-D-Scan des Gebisses anfertigen. Bei manchen Anbietern kann man ein Abdruck-Set für zu Hause bestellen. Die Verlaufskontrollen finden weitestgehend digital per Foto-App statt. So können die Shops vermeintlich günstige Pauschalpreise anbieten.
Die Bundeszahnärztekammer kritisiert dieses Vorgehen und verweist dazu auf ein Urteil: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. April 2024 (Az.: III ZR 38/23) entschieden, dass GOZ und GOÄ für alle ambulanten beruflichen Leistungen von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten gelten und somit auch für juristische Personen Anwendung finden, Pauschalpreise sind daher auch für gewerbliche Aligner-Anbieter nicht zulässig. Die Internetseiten zahlreicher Aligner-Shops zeigen aber, dass die Rechtsprechung des BGH ignoriert wird. Pauschalpreise sind vielfach die Regel.“
Es ist laut BZÄK an der Zeit, dass der Gesetzgeber reagiert und dafür sorgt, dass juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten wollen, nicht nur dem geltenden Recht unterworfen, sondern auch stärker reguliert werden. Eine Aligner-Behandlung ohne hinreichende zahnärztliche Begleitung kann schwere Schäden im Gebiss verursachen, die nicht nur Schmerzen, sondern auch durch notwendige Folgebehandlungen hohe Kosten mit sich bringen kann. (Quelle: Klartext 10/24 der BZÄK)
Ärzteschaft trauert um Professor Karsten Vilmar
Mehr als zwei Jahrzehnte lang stand Prof. Dr. Karsten Vilmar an der Spitze der deutschen Ärzteschaft und war anschließend viele Jahre Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und des Deutschen Ärztetages. Nun ist er im Oktober 2024 im Alter von 94 Jahren verstorben. „Die Nachricht vom Tod Karsten Vilmars hat die Bundesärztekammer mit großer Betroffenheit vernommen. Wir trauern um einen langjährigen Wegbegleiter, geduldigen Lehrer und verlässlichen Freund. Karsten Vilmar war ein Mann der Beständigkeit, der sich unermüdlich für den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und die Individualität des Patienten-Arzt-Verhältnisses als Grundvoraussetzungen für ein patientengerechtes Gesundheitswesen einsetzte. Mit Weitsicht und unerschütterlicher Beharrlichkeit setzte er schon früh die Themen auf die politische Agenda, die uns bis heute bewegen. Als Mensch, als Arzt und auch als Berufspolitiker hat Karsten Vilmar Großes geleistet“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
„Erinnert sei an dieser Stelle an Vilmars unermüdliche Aufklärung darüber, dass die Altersstruktur der Bevölkerung und die zunehmende Multimorbidität zwangsläufig den Bedarf an ärztlicher und pflegerischer Versorgung und damit auch die Ausgaben für Gesundheitsleistungen erhöhen werden. Wurden diese Zusammenhänge lange von Politik und Kostenträgern geleugnet, werden sie heute von niemanden mehr ernsthaft in Frage gestellt“, so Reinhardt.
Der BÄK-Präsident hob hervor, dass die gesundheitspolitischen Grundsatzprogramme der Ärzteschaft, die in dem sogenannten Blauen Papier zusammengefasst sind, maßgeblich auf Professor Vilmar zurückgingen. „Karsten Vilmar brachte sich selbst leidenschaftlich in diese programmatischen Ausarbeitungen ein und setzte sich bis ins Detail mit den Problemstellungen und möglichen Lösungsansätzen auseinander.“ (Quelle: BÄK)
Röntgen in der Zahnarztpraxis: Neue Richtlinien
Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie die Qualitätssicherungsrichtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen wurden novelliert. Die aktuellen Texte sind auf der BZÄK-Homepage abrufbar. (Quelle: BZÄK)
Patienten erinnern: Höherer ZE-Festzuschuss von 70 Prozent
Gehen gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich ihr Festzuschuss zum Zahnersatz – und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Die wahrgenommenen Termine müssen dabei über fünf Jahre hinweg lückenlos im Bonusheft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden. Können die Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von zehnJahren belegt werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse sogar auf 75 Prozent erhöht. (Quelle: KZBV)
Zusatzbeitrag bleibt wegen des Ampel-Streits weiter offen
Die Bundesregierung lässt die genaue Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr weiter offen und bereitet den Kassen damit Probleme bei ihrer Haushaltsplanung. Das berichtet der G+G-Dienst des AOK-Bundesverbands. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei laut Gesetz eigentlich verpflichtet, den Zusatzbeitrag auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Noch nie zuvor ist diese Frist gerissen worden. Der Grund für die Verzögerung ist ein Streit in der Ampel-Koalition über die im Kabinett hängende Verordnung zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Zusatzbeitrag werde „zeitnah veröffentlicht“, sagte ein Sprecher Lauterbachs am 1. November 2024 auf G+G-Anfrage. Das Ministerium werte derzeit die Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises von Mitte Oktober aus „und berücksichtigt dabei alle relevanten Faktoren, die einen Einfluss auf die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr haben“. Der auf dieser Basis errechnete Zusatzbeitrag werde dann bekanntgegeben.
Der Schätzerkreis aus Experten des Gesundheitsressorts, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes hatte errechnet, dass der Zusatzbeitrag 2025 aufgrund einer Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro von 1,7 Prozent auf den Rekordwert von 2,5 Prozent steigen muss. In der Regel folgt der Gesundheitsminister dieser Prognose, muss es aber nicht. Unsicherheiten bleiben in diesem Jahr, weil die FDP die Verordnung zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen blockiert, von der letztlich die Einnahmen der GKV abhängen. Eigentlich erfolgt die Anpassung der Bemessungsgrenzen nach einem festgelegten Verfahren gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr. (Quelle: G+G-Dienst des AOK-Bundesverbands)
Zahnärztinnen: Hinweise für schwangere Selbstständige zur besseren Absicherung ergänzt
Die Informationen für Angestellte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie selbstständige Zahnärztinnen zu Schwangerschaft und Stillzeit wurden überarbeitet. Speziell für schwangere Selbstständige wurden umfangreiche Informationen zur Absicherung durch angepasste Versicherungen ergänzt. Die Information für Angestellte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurde insbesondere um einen Hinweis auf das Teilbeschäftigungsverbot ergänzt. Viele Praxen nutzen die Möglichkeit noch nicht, schwangere ZFA mit Tätigkeiten, für die keine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, weiter zeitweise zu beschäftigen und ein teilweises Beschäftigungsverbot auszusprechen. Die FAQ sind auf der Internetseite der BZÄK zu finden. (Quelle: BZÄK)