Der Gesetzentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist am 26. September 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Im Fokus der Öffentlichkeit stehen vor allem die vorgesehenen längeren Sprechzeiten bei Vertragsärzten und zugehörige Vergütungsregelungen und neue Vorgaben für die elektronische Patientenakte, die von den Krankenkassen ab 2021 den Versicherten angeboten werden muss.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin: „Wir wollen die Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten lösen, indem gesetzlich Versicherten schnellere Termine ermöglicht werden. Wir bieten Ärzten finanzielle Anreize für zusätzliche Leistung. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben.“ Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Ärzte und Kassen kritisch
Diese geplanten Änderungen werden vor allem von den Ärzten, aber auch von den Krankenkassen kritisch gesehen – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Während die Ärzteschaft in den zusätzlichen Sprechstundenzeiten vor allem eine Belastung für die Ärzte sieht – Gynäkologen, Augen- und HNO-Ärzte sollen so fünf freie Sprechstunden pro Woche zusätzlich anbieten –, sind die Kassen nicht bereit, allein dafür höhere Vergütungen zu zahlen.
Keine Änderungen bei MVZ
Gegenüber dem Referentenentwurf vom Sommer soweit unverändert geblieben sind die Regelungen bezüglich Medizinscher Versorgungszentren (MVZ). Die Ärzte, vor allem aber die Zahnärzte hatten sich hier für Änderungen stark gemacht, mit denen es rein renditeorientierten Investoren und Private-Equity-Fonds schwerer oder unmöglich gemacht werden sollte, über den Kauf von Krankenhäusern Ketten von MVZ oder zahnärztlichen MVZ aufzubauen. Für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bleiben die im Gesetz vorgesehenen Regelungen in Fragen der arztgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) daher weiterhin unbefriedigend.
Die vom FVDZ geforderte Rücknahme der Möglichkeit, arztgruppengleiche MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich zu gründen, sei darin nicht vorgesehen. Diese Bereichsausnahme ist aus Sicht des Verbands jedoch essenziell, um die aktuelle Entwicklung des massenhaften Aufkaufs von Praxen, der Gründung von MVZ und der Kettenbildung aus purem Renditeinteresse von Private Equity Fonds entgegenzutreten. Der FVDZ sieht durch den Einfluss von Kapitalinvestoren, die keine langfristigen Versorgungsziele, sondern nur die kurzfristige Gewinnabschöpfung im Blick haben, die Versorgung gefährdet. Die Folge sei die Zerstörung der bewährten Versorgungsstrukturen.
„Vom BMG keine Lösung zu erwarten“
Dazu der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader: „Der Ausverkauf der ambulanten Zahnheilkunde geht weiter. Vom BMG ist dazu aktuell offenbar keine Lösung zu erwarten, die eine anerkannt gute ambulante Versorgung erhalten soll. Der Freie Verband wird sich weiter für eine wohnortnahe, hochqualitative und flächendeckende Versorgung der Patienten starkmachen. Wir rufen die Bundesländer auf, die falsche Weichenstellung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 zu korrigieren.“
Bezüge der Vorstände bis 2028 gedeckelt
Im Vergleich zum Referentenentwurf neu im Gesetz ist eine Deckelung der Bezüge der Vorstände der Spitzenkörperschaften der Selbstverwaltung auf Bundesebene bis 2028. Neu ist auch, dass Kassenärztliche Vereinigungen bei Unterversorgung oder drohender Unterversorgung selbst Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten müssen. Zudem soll die Versorgung mit Impfstoffen verbessert werden.
KZBV prüft Kabinettsentwurf
Aus der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hieß es am 27. September, man werde den jetzt vom Kabinett abgestimmten Gesetzentwurf zunächst sorgfältig prüfen und dann eine Stellungnahme dazu abgeben. Für die Zahnärzte waren im ersten Entwurf zahlreiche positive Änderungen enthalten, so ein Ende der Degression, die Mehrkostenfähigkeit in der Kieferorthopädie und höhere Festzuschüsse beim Zahnersatz.
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