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Kurznachrichten aus der (dentalen) Welt

Spahn holt sich neuen Pressesprecher von der "Bild"

Hanno Kautz wird neuer Pressesprecher im Bundesministerium für Gesundheit. Das meldet der Medienst Meedia am 29. März. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) holt sich den Parlamentsredakteur aus der Redaktion der „Bild-Zeitung". Auf Nachfrage habe Kautz den Wechsel bestätigt. Antreten wird er seinen neuen Job am 9. April.

"Kautz gilt als Kenner der Gesundheitspolitik, arbeitet seit 2007 bei der Bild-Zeitung und hat sich bereits davor sechs Jahre lang für die Ärzte-Zeitung mit diesen Themen auseinandergesetzt. Bereits aus dieser Zeit kennt er den aufstrebenden Politiker Jens Spahn, der vor seinem Ministeramt auch schon mal gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion war", so Meedia.  Beide verbinde ein „enges Vertrauensverhältnis“, so Kautz gegenüber dem Mediendienst.

KBV stellt Infos zur EU-DSGVO zusammen

Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung  ist zusammengestellt, was Ärzte und MVZ brauchen, um die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Dabei wird nach normalen Praxen/MVZ und großen Praxen/großen MVZ unterschieden. Mehr unter www.kbv.de.

Zu den Anforderungen an die Zahnarztpraxis lesen Sie auf Quintessence News die fünfteilge Serie von RA Dr. Robert Kazemi.

BDIZ EDI hat praktische Tabelle aktualisiert

Eine praktische Hilfestellung zur Abrechnung bietet die vom BDIZ EDI erstellte Tabelle mit  Bema, GOZ und GOÄ. Sie zeigt alle zahnärztlichen Leistungen im BEMA, in der GOZ und in der GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der BEMA höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Neu ist die betriebswirtschaftlich maximal zur Verfügung stehende Zeit für die jeweilige Behandlung – sowohl im BEMA als auch im 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ.

Die Tabelle zeiget anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen heute den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen, so der BDIZ EDI. Er kritisiert , dass der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zu Grunde liegt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde. Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet.

Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ EDI in seiner Tabelle 2018 inzwischen auf 250 Euro angepasst. Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 250 Euro auskommen. Für solche Praxen wurde die bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit beim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulationen können so leicht erstellt werden.

Spahn will keine Systemdebatte

In der Debatte um die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel haben auch alle neuen Bundesminister ihre Agenden vorgestellt. Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dabei drei Punkte herausgestellt: Er will die Reform der Pflegeberufe voranbringen (und betonte dabei ausdrücklich allgemeinverbindliche Tarifbindungen bei der Bezahlung) und das im Koalitionsvertrag bereits angekündigte Sofortprogramm für 8.000 neue Stellen in der Pflege auf den Weg bringen.

In der Krankenversicherung sollen alle Versicherten schnellen Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen erhalten, dazu sollen die Terminservicestellen ihr Angebot ausweiten („rund um die Uhr erreichbar“) und laut Koalitionsvertrag auch die Mindestsprechstundenzeiten der Ärzte ausgeweitet werden. Ab Januar 2019 sollen die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Eine Systemdebatte lehnte Spahn ab – und ernetet damit Kontra von Prof. Karl Lauterbach (SPD), der erneut eine einheitliche Gebührenordnung als Lösung für das Problem mit den Wartezeiten auf Arzttermine pries.

Neue ZE-Festzuschüsse ab 1. April 2018

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. März 2018 die neuen Festzuschüsse für die Regelversorgung mit Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) veröffentlicht. Dabei wurden Inhalte und Umfang an veränderte Abrechnungshäufigkeiten angepasst, wie es vom G-BA heißt. Die neuen ZE-Festzuschüsse gelten ab 1. April 2018. Sie stehen auf der Internetseite des G-BA zum Download zur Verfügung.

Spahn besetzt wichtige Posten im BMG neu

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn besetzt wichtige Posten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) neu. So wird Birgit Naase die Abteilung 4 für Pflege und Prävention übernehmen – die bisherige Abteilungsleiterin wechselte bereits vor einiger Zeit in die neue sächsische Landesregierung. Naase war unter dem früheren FDP-Gesundheitsminister Philipp Rösler ins BMG gekommen.

Auch für die wichtige neue Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ hat Spahn mit Gottfried Ludewig einen Leiter gefunden. Das Thema war bislang der Grundsatzabteilung (die jetzt zur Leitungsabteilung wird) zugeordnet, bekommt aber nun eine eigene Abteilung – das Vorantreiben von eHealth und Telematik im Gesundheitssektor ist eines der Kernthemen im neuen Koalitionsvertrag. Für die Arzneimittelabteilung hat sich Spahn mit Thomas Müller einen Experten aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss geholt.

Der auch Zahnärzten bekannte Abteilungsleiter 2 „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“, Ulrich Orlowski, bleibt ein weiteres Jahr über seinen offiziellen Ruhestand hinaus im Haus.

Experte soll neuer Pflege- und Patientenbeauftragter werden

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sorgt nicht nur mit markigen Sprüchen und Talk-Show-Auftritten wie bei "Hart aber fair" am 19. März 2018 für Schlagzeilen und Diskussionen. Auch seine ersten Personalentscheidungen sorgen für Aufsehen. Spahn will Andreas Westerfellhaus (61) zum neuen Pflege- und Patientenbeauftragten der Bundesregierung machen. Westerfellhaus ist gelernter Krankenpfleger, seit Jahren in der Gesundheits- und Pflegebranche tätig und war zudem acht Jahre lang Präsident des Deutschen Pflegerats. Er hatte immer wieder Missstände in der Pflege kritisiert und zum Beispiel eine Pflegekammer auf Bundesebene gefordert.

Westerfellhaus muss von der Bundesregierung noch in diesem Amt bestätigt werden. Er würde dann auf Karl-Josef Laumann (CDU) und Ingrid Fischbach (CDU) folgen. Laumann, der das Amt als beamteter Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium bis Juni 2017 innehatte, ist jetzt Sozialminister in Nordrhein-Westfalen.

Wolffram-Preis 2018 der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft

Alle zwei Jahre wird der Wolffram Kopfschmerzpreis ausgeschrieben. Eingereicht werden können Diplomarbeiten, Doktorarbeiten und Publikationen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einer akademischen Einrichtung in Deutschland tätig sind. Die Publikationen sollten zu mindestens „im Druck“ sein beziehungsweise nicht älter als zwölf Monate. Es besteht keine Altersbegrenzung.

Der erste Preis wird mit 5.000 Euro, der zweite mit 2.500 Euro und der dritte mit 1.000 Euro gewürdigt. Die Bewertung nimmt das DMKG-Präsidium vor. Dieses behält sich vor, externe Gutachter hinzuziehen.

Der Wolffram-Preis wird anlässlich des Deutschen Schmerzkongresses vom 17. bis 20. Oktober 2018 in Mannheim verliehen. Bewerbungen sind bevorzugt via E-Mail am info@dmkg.de bis zum 1. August 2018 einzureichen bei der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (c/o PD Dr. med. Charly Gaul, Migräne- und Kopfschmerzklinik, Königstein i.Ts.). Alternativ ist die Einreichung per Post (in vierfacher Ausfertigung möglich). Quelle: www.dmkg.de

Neue Gesichter im Bundesgesundheitsministerium

Am 14. März 2018 wird der CDU-Politiker Jens Spahn von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier zum Minister ernannt und durch den Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble vereidigt. Mit ihm ziehen auch zwei neue parlamentarische Staatssekretäre in das Bundesministerium für Gesundheit ein. Dr. Thomas Gebhardt MdB (CDU) hat seinen Wahlkreis in der Südpfalz und gehört seit 2009 dem Deutschen Bundestag an. Dort war er bislang Mitglied des Umweltausschusses.

Sabine Weiss MdB (CDU) mit Wahlkreis Wesel I gehört ebenfalls seit 2009 dem Deutschen Bundestag an, seit 2014 ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion. Seit 2012 gehört die Rechtsanwältin dem Bundesvorstand der CDU an. Sie war bisher in den Bereichen Arbeit und Soziales, Arbeitnehmer und Entwicklungshilfe aktiv.

Der beamtete Staatssekretär Lutz Stroppe wird sein Amt wohl behalten. Die langjährige parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz, wechselt ins Bundeskanzleramt.

Gematik lässt neue Tastatur mit Kartenleser zu

Die Gematik hat jetzt ein weiteres Kartenlesegerät für die TI-Infrastruktur zugelassen. Es handelt sich um die EGK-TASTATUR G87-1505 des Anbieters Cherry GmbH. Sie soll laut Anbieter in Kürze verfügbar sein. Damit gibt es jetzt neben Ingenico einen zweiten Anbieter mit zugelassenem Kartenterminal. Die Tastaturlösung lasse sich per USB einfach einbinden, so der Hersteller, der Kartenleser sei auf bis zu 100.000 Einlesevorgänge ausgelegt, das seien bei 100 Einlesevorgängen am Tag gut zehn Jahre Nutzungsdauer.

PKV zur EGO: Auftrag an Kommission nicht verdrehen

Im aktuellen PKV-Newsletter bezieht der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherungen, Dr. Volker Leienbach, Position zur Regierungsbildung und zum Koalitionsvertrag und zu einer möglichen einheitlichen Gebührenordnung (auch EGO genannt). Schon jetzt „bemühen sich bereits einige, die Vereinbarungen nachträglich in ihrem Sinne umzudeuten. So verbreiten zurzeit SPD-Politiker die Legende, die geplante wissenschaftliche Kommission zur Reform der Ärzte-Vergütung solle Vorschläge für eine einheitliche Gebührenordnung für Privatpatienten und gesetzlich Versicherte unterbreiten. Doch nichts dergleichen steht im Koalitionsvertrag“, so Leienbach. Dort heißet es vielmehr: "Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden."

Es gehe also darum, jede Vergütungsart für sich zu modernisieren, so Leienbach. Ein gemeinsam mit der Ärzteschaft und Vertretern der Beihilfe entwickelter Vorschlag zur Novellierung der GOÄ sei bereits in weiten Teilen fertig. „Dieses Konzept bildet den aktuellen Stand der Medizin ab, die ,sprechende Medizin' wird deutlich aufgewertet und es ermöglicht die rasche Aufnahme künftiger medizinischer Innovationen“, so der PKV-Verbandsdirektor.

Kassen in NRW müssen ECC-Verträge kündigen

Die Barmer und die KKH müssen ihre Selektivverträge mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein zur zahnärztlichen Vorsorge bei Null- bis Dreijährigen kündigen, weil das Bundesversicherungsamt diese freiwilligen Leistungen der Kassen kritisiert hat. Es sei „für mich unfassbar, wer da alles mitreden und was entscheiden darf", so Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein, in seiner Begrüßung auf dem Häupl-Kongress am 2. März 2018 in Köln. Damit werde der erfolgreiche Versuch, die frühkindliche Karies in dieser Altersgruppe zu bekämpfen, kaputt gemacht. Und das, obwohl diese Vorsorgeleistungen künftig per Gesetz Teil des Bema sein sollen und im Gemeinsamen Bundesausschuss die entsprechenden Richtlinien gerade auf dem Weg seien. Wagner kritisierte, dass die Finanzreserven der Kassen immer weiter ansteigen, sie aber trotzdem nicht bereit seien, für eine bessere zahnmedizinische Versorgung mehr Geld auszugeben, selbst wenn der Gesetzgeber das vorgebe. Es werde im G-BA alles infrage gestellt, selbst die Zahnsteinentfernung, so Wagner.

Gesundheitspolitik nach Maßstäben der evidenzbasierten Medizin

Die AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, begrüßt, dass sich die Gesundheitspolitik im neuen Koalitionsvertrag am Patientenwohl orientieren soll. Sie kritisiert jedoch, dass unerwähnt bleibt, auf welcher Basis gesundheitspolitische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Medizin und die Notwendigkeit wissenschaftlich belegbarer Maßnahmen seien mit keinem Wort erwähnt. Patientenwohl könne nur dann erreicht werden, wenn sich künftige gesundheitspolitische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientierten: Nur wenn nachweisbar sei, dass eine gesetzgeberische Maßnahme im Gesundheitswesen im Sinne der evidenzbasierten Medizin ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist, diene sie auch dem Wohl von Patientinnen und Patienten. Um das zu gewährleisten, sei eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Medizin – wie sie in der AWMF versammelt ist – unverzichtbar. „Wir müssen mehr und früher als bislang in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden“, fordert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg.

Kassenärzte: Bürokratie zurückfahren

„Die Scheindebatte um eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin und um eine postulierte Terminungerechtigkeit weisen wir als realitätsfern und unsachlich zurück“, heißt es in einer Resolution, die von den Delegierten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 2. März 2018 verabschiedet wurde. Eine Leistungsausweitung, wie im Koalitionsvertragsentwurf angekündigt, sei mit den Budgets in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar.

Schon heute betrage die durchschnittliche Arbeitszeit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten 52 Stunden pro Woche. Daher sei nicht die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden auszubauen, sondern die Bürokratie von insgesamt 50 Millionen Stunden pro Jahr in den Praxen zurückzufahren.

26 Milliarden Euro Umsatz

Der Gesamtumsatz der Zahnarztpraxen hat 2015 26 Milliarden Euro erreicht (Quelle: KZBV-Jahrbuch 2017). Damit seien die Zahnarztpraxen hinsichtlich des Umsatzvolumens und ebenso der Beschäftigtenzahl ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Zwei einstweilige Verfügungen in Sachen „Karex“

Gegen die Print- sowie die Fernsehwerbung der fluoridfreien Zahnpasta Karex (Dr. Wolff Pharma) hat das Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen erlassen (Az.: 315 O 38/18 und Az.: 315 O 20/18). Das teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem aktuellen Informationsdienst „Klartext“ mit. Das Unternehmen hatte mit mehreren Anzeigen für sein Produkt, in denen Fluorid dem Verbraucher als gefährlich suggeriert wurde, für Aufsehen nicht nur in Fachkreisen gesorgt.

Die BZÄK, die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) hatten der Werbung bereits vorher wissenschaftliche Fakten gegenübergestellt und eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben. Sie konstatieren: Die Verwendung fluoridhaltiger Zahnpasta ist eine kariespräventive Maßnahme. Sie ist wirkungsvoll und sicher.

DGDH startet Imagekampagne

Die Deutsche Gesellschaft für Dentalhygieniker/innen (DGDH) hat eine Imagekampagne für das Berufsbild gestartet. Dentalhygieniker/innen seien intensiv in den Bereichen Prävention und Parodontologie weitergebildet und daher mit ihrem Know-how ein wertvolles und zunehmend auch von Patienten beachtetes Qualitätsmerkmal einer modernen, präventionsorientierten Zahnarztpraxis. Die Imagekampagne verfolgt konkrete Ziele: Durch die fachkreisbezogene Berichterstattung der Themen sollen die Qualität der DH und der Vorteil für Zahnarztpraxen hervorgehoben werden.

„Gerade wenn es um Themen der Mundgesundheit geht, möchte die DGDH wegen deren überragenden Bedeutung noch mehr Präsenz in der Öffentlichkeit erreichen. Schließlich sehen und erleben wir in der täglichen Arbeit die Zusammenhänge zwischen der Parodontitis und der Allgemeingesundheit. Wir wissen, dass wir mit unserer Arbeit auch einen wichtigen Beitrag für mehr Gesundheit leisten können“, so Sylvia Fresmann, Vorsitzende der DGDH. Gearbeitet wird aktuell an einen Qualitätssiegel für Praxen und an Aufklärungs- und Informationsmaterialien. Mehr Informationen auf www.dgdh.de.

Institut der deutschen Zahnärzte mit neuem Look im Netz

Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat eine neue Homepage inklusive neuer Webadresse und neuem Logo: www.idz.institute. Als einziges außeruniversitäres Forschungsinstitut für die Zahnmedizin in Deutschland – in Trägerschaft von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) – ist neben der wissenschaftlichen Beratung die eigene Forschung ein Arbeitsschwerpunkt.

Mit neuer Suchfunktion können nun die IDZ-Publikationen direkt heruntergeladen werden. Gleichzeitig wird der IDZ-Informationsdienst in das Online-Journal „Zahnmedizin, Forschung und Versorgung“ umgewandelt, die postalische Zusendung entfällt. Buchpublikationen bleiben in Druckform. Unter www.idz.institute kann ein Newsletter abonniert werden, um neueste Veröffentlichungen zu erhalten.

Fortbildungstage am Meer: „Profit durch Profis im Praxisteam“

Praxis-Ökonomie-Kongress auf Sylt: Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt am 11. und 12. Mai 2018 zum Praxis-Ökonomie-Kongress auf die Nordseeinsel Sylt ein. In diesem Jahr dreht sich alles um das Thema „Profit durch Profis im Praxisteam“. Veranstaltungsort ist das Congress Centrum Sylt im Zentrum von Westerland.

Das Kongressprogramm ist speziell auf die Bedürfnisse von Niedergelassenen abgestimmt, so der Verband. Themen sind unter anderem Mitarbeitermotivation, Praxismarketing, eine professionelle Praxiskultur und das Stärken der eigenen Führungskompetenz. Auch juristisch relevante Fragen wie die Grenzen von Arzt-Bewertungsportalen und Neuerungen im Arbeitsrecht werden diskutiert.

„Der Praxis-Ökonomie-Kongress des FVDZ bietet ein umfassendes Informationspaket rund um die Praxis. Die Teilnehmer nehmen in den zwei Tagen wichtiges Wissen mit nach Hause, um den Praxiserfolg langfristig zu sichern. Nicht nur der niedergelassene Zahnarzt, sondern auch das Praxisteam werden davon profitieren“, versprechen die Kongressleiter Dr. Ulrich Rubehn und Matthias Tamm. Die Teilnahme steht FVDZ-Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern offen. Das detaillierte Programm steht unter www.fvdz.de.

Special Olympics Kiel vom 14. bis 18. Mai 2018

Zu den Special Olympics Kiel 2018, den Nationalen Spielen für Menschen mit geistiger Behinderung, werden vom 14. bis 18. Mai mehr als 4.600 Athleten in der Hauptstadt Schleswig-Holsteins erwartet. Im Rahmen der Spiele findet auch das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes mit seinem Mundgesundheitsprogramm Special Smiles statt. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt Special Smiles während der Special Olympics in Kiel.

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