EU-DSGVO: Bußgelder für die Selbstverwaltung
Mit einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) protestieren die Körperschaften der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegen Pläne der Bundesregierung, in das Sozialgesetzbuch V ein Bußgeldtatbestand für Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung aufzunehmen, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Dann müssten zum Beispiel die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung oder der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen bis zu 20 Millionen Euro zahlen. Für Behörden und sonstige öffentliche Stellen soll eine solche Bußgeldregelung allerdings nicht gelten. Die geplante Regelung sei „eine nicht gerechtfertigte und sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung“, so die Körperschaften.
Kassenbeiträge und Pflege – erste Gesetzentwürfe
Das „Versichertenentlastungsgesetz" (GKV-VEG) wird wohl das erste Gesetz des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und der neuen GroKo werden. Ein entsprechender erster Entwurf dazu liegt vor. Umgesetzt werden sollen damit nicht nur die (früher von der Union abgelehnte) Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für gesetzlich versicherte Patienten zum 1. Januar 2019. Spahn will auch verankern, dass die Kassen ihre zum Teil dicken Finanzpolster abschmelzen und über Beitragssenkungen an die Patienten zurückgeben. Künftig soll die Finanzreserve nur noch eine Monatsausgabe der Kasse betragen. Entlastung soll es durch Halbierung des Mindestbeitrags auf 171 Euro auch für ca. 600.000 Kleinunternehmer und freiwillig versicherte Selbstständige geben.
Die Krankenkassen sind gegen diese Pläne, sie fürchten Probleme durch die Kosten bereits verabschiedeter und neuer Gesetze, unter anderem zur Pflege. Außerdem sei der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen (Morbi-RSA) noch nicht geregelt.
Für dieses Jahr sind zudem noch ein Pflegegesetz (vor der Sommerpause) und ein Ärztegesetz angekündigt, mit letzterem soll die ärztliche Versorgung auf dem Land gefördert und verbessert werden.
BDIZ EDI mit Leitfaden zur patientenorientierten Versorgung
Auf Basis eines Arbeitspapiers der Universität Köln liefert die 13. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI ein Update zu patientenorientierten Versorgungskonzepten in der oralen Implantologie. Der neue achtseitige Praxisleitfaden soll implantologisch tätigen Zahnärzten/innen als Empfehlung dienen, die Indikationen oder Indikationseinschränkungen von patientenorientierten Versorgungskonzepten einschätzen zu können.
Die Schlussfolgerungen der EuCC: „Zur Wiederherstellung der oralen Funktion stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die nicht auf die genannten Behandlungsmöglichkeiten beschränkt sind. Abhängig von der Motivation des Patienten, den anatomischen Befunden und den Fähigkeiten und der Fachkenntnis des Arztes sollte die beste verfügbare Behandlungsoption angeboten werden. Eine allgemeine Empfehlung für eine bestimmte Behandlungsoption kann aufgrund der genannten verschiedenen Behandlungsparameter nicht gegeben werden.“
Das Arbeitspapier wurde erstellt von Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer, Landsberg und Prof. Dr. Hans-Joachim Nickenig, M.Sc., Interdisziplinäre Poliklinik für Orale Chirurgie und Implantologie und Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Köln (Direktor: Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller).
Die Broschüre ist ab sofort im Online-Shop des BDIZ EDI bestellbar – in deutscher und/oder in englischer Sprache.
DAHZ-Leitfaden überarbeitet
Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat seinen praktischen Leitfaden für die Hygiene der Praxis überarbeitet, erstmals gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Es gibt Aktualisierungen zur Antibiotika-prophylaxe sowie Wäscheaufbereitung, das Kapitel Medizinprodukteaufbereitung wurde überarbeitet. Eine Vergleichsfassung wird bereitgestellt, in der die Änderungen zur 11. Auflage erkennbar sind.
Dank eines neuen Copyrights dürfen nun auch Zahnärztekammern und Fachgesellschaften den unveränderten Leitfaden online stellen und an Mitglieder weitergeben. Die Weitergabe im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Praxispersonal ist ausdrücklich erwünscht (DAHZ als Herausgeber benannt). Der DAHZ-Hygieneleitfaden ist abrufbar unter www.dahz.org sowie www.bzaek.de.
KZV Sachsen-Anhalt wählt neuen stellvertretenden Vorsitzenden
Dr. Bernd Hübenthal ist neuer stellvertretender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA). Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt wählte ihn am 18. April 2018 mit großer Mehrheit ins neue Amt. Der Zahnarzt aus Sangerhausen erhielt 27 von 28 Delegiertenstimmen.
Die Neuwahl eines stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden war notwendig geworden, da Amtsvorgänger Dr. Stefan Schorm im Oktober 2017 Jahres unerwartet gestorben war.
Hübenthal will sich dafür einsetzen, junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die standespolitische Interessenvertretung zu gewinnen. Wichtig sei ihm aber auch die Anerkennung und Akzeptanz des zahnärztlichen Gutachtersystems in der Öffentlichkeit und in der Zahnärzteschaft, sagte er.
Neue GOÄ könnte erst nach 2020 kommen
Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnte erst nach 2020 kommen. Hinweise darauf gab Dr. Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI), bei einem Symposium zur GOÄ auf dem Internisten-Kongress in Mannheim. Wie die „Ärzte-Zeitung“ berichtet, beruft sich Spies dabei auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetags, nachdem ein Entwurf für eine neue GOÄ nicht vorgelegt werden soll, wenn sie für eine Einheitsgebührenordnung genutzt werden könnte. Da der aktuell vorliegende, von Spies in den Beschreibungen als sehr gut eingeschätzte Entwurf auch Kassenleistungen enthalte, sei diese Gefahr gegeben. Die Bundesregierung soll laut Koalitionsvertrag eine Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 die Frage einer Reform von EBM und GOÄ bewerten soll. Das werde vermutlich länger dauern und so lange solle die GOÄ nicht vorgelegt werden. Der BDI wolle darauf hinwirken, den entsprechenden Beschluss des Ärztetags auf dem kommenden Deutschen Ärztetag Anfang Mai in Erfurt nicht zu verändern.
Vorschaltgesetz für Beiträge und Terminservicestellen
Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen, unter anderem die Rückkehr zu den paritätisch finanzierten Krankenversicherungsbeiträgen, in einem Vorschaltgesetz angehen. Dabei soll gleich auch eine bundesweit einheitlich Telefonnummer für die Terminservicestellen eingeführt werden, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, so „Ärzte-Zeitung online“ am 16. April 2018.
Das Thema Terminservicestellen steht auch bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ganz oben auf der Agenda. Dazu und zur von Spahn geforderten Ausweitung der Sprechzeiten kommt allerdings Gegenwind von den Kassenärzten, die dafür auch höhere Honorare verlangen.
Mortler bleibt, Brauksiepe kommt dazu
Das Team der Beauftragten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist komplett. Das Bundeskabinett hat am 11. April 2018 dem Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit, Jens Spahn, zugestimmt, den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu berufen. Er war seit 2009 bereits parlamentarischer Staatssekretär, zunächst im Arbeitsministerium, zuletzt im Verteidigungsministerium.
Brauksiepe übernimmt damit einen Teil der Aufgabe, die vorher Karl-Josef Laumann (CDU) als beamteter Staatssekretär innehatte. Nachdem dieser 2017 als Sozialminister in die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewechselt war, hatte Ingrid Fischbach (CDU) als parlamentarische Staatssekretärin das Amt kommissarisch ausgeübt. Sie scheidet nun aus.
Den Anteil „Pflege“ übernimmt als neuer Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus. Er wurde bereits am 21. März 2018 vom Bundeskabinett berufen.
Drogenbeauftragte der Bundesregierung bleibt für eine weitere Legislaturperiode die CDU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler. Damit ist die Leitung des Bundesgesundheitsministeriums nun vollständig. Mortler wird als Beauftragte der Bundesregierung die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung koordinieren und in der Öffentlichkeit vertreten. Brauksiepe wird sich in unabhängiger und beratender Funktion für die Belange von Patientinnen und Patienten einsetzen und die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen, heißt es in der Meldung des BMG.
PKV-Direktor Leienbach geht 2019 in den Ruhestand
PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach geht im Februar 2019 in den Ruhestand – jetzt steht sein Nachfolger fest. Dr. Florian Reuther (42), derzeit Leiter der Rechtsabteilung in der Geschäftsführung des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), wird das Amt dann übernehmen. Entsprechende Medienberichte wurden inzwischen bestätigt.
Falscher Arzt – aber Kasse bekommt kein Honorar zurück
Eine Krankenkasse bekommt das Honorar für Behandlungen in einem Krankenhaus nicht zurück, nur weil an der Behandlung ein Arzt beteiligt war, der sich seine Approbation mit gefälschten Dokumenten erschlichen hatte. Das hat das Sozialgericht Aachen jetzt entschieden (Az.: S 13 KR 262/17). Wie RA Dr. Ingo Pflugmacher in einem Beitrag für die Ärzte-Zeitung berichtet, hatte sich ein Mann mit gefälschten Papieren eine Approbation als Arzt erschlichen und war mehrere Jahre in Krankenhäusern tätig, zuletzt in Düren. Er flog 2015 auf und wurde verurteilt, die fälschlich erteilte Approbation wurde entzogen. Jetzt forderte eine Krankenkasse vom Krankenhaus 325.000 Euro zurück für Behandlungen, an denen der falsche Arzt beteiligt war. Das Sozialgericht lehnte diese Forderung ab. Das Urteil ist aber noch nicht rechtkräftig. (Quelle: Ärzte-Zeitung online vom 5. April 2018, der Beitrag ist nur für registierte Nutzer aus Fachkreisen zugänglich).
Patienteninformation erläutert VSDM in der Praxis
In einem neuen Informationsblatt für Patienten fasst die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die wichtigsten Fakten zum sogenannten Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zusammen. Praxen, die bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, können damit ihre Patienten über den Online-Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte informieren.
In der Patienteninformation wird unter anderem erläutert, wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) abläuft und welche Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind. Beschrieben ist zudem, welche Probleme beim Einlesen der eGK auftreten können und an wen sich Patienten dann wenden sollen. Erster Ansprechpartner ist stets die Krankenkasse. Das Infoblatt kann ausgedruckt, den Patienten übergeben oder ausgelegt werden, so die KBV.
Hilfen zu den neuen ZE-Festzuschüssen
Seit dem 1. April 2018 gelten neue Festzuschüsse beim Zahnersatz. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat daher die entsprechenden Infos und Hilfsmittel aktualisiert. So steht das Update der Digitalen Planungshilfe (DPF) steht zum Download bereit. Die neue Version enthält die ab dem 1. April 2018 geltenden neuen Festzuschussbeträge und hat eine geänderte Programmoberfläche. Ergänzend können Hinweise zur Benutzung der neuen Programmoberfläche heruntergeladen werden.
Auch die neue Abrechnungshilfe und das aktualisierte Festzuschuss-Kompendium mit den ab 1. April 2018 geltenden Festzuschussbeträgen steht auf zum Herunterladen auf www.kzbv.de bereit.
Dentalhygieniker in den Niederlanden sollen selbstständig behandeln
Einer Anordnung des niederländischen Gesundheitsministers Bruno Bruins zufolge sollen Dentalhygieniker, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, in unserem Nachbarland ab 2020 selbstständig, das heißt ohne Aufsicht und Weisung eines Zahnarztes, Lokalanästhesien verabreichen, primäre Karies behandeln und auf eigene Entscheidung hin Röntgenaufnahmen (Einzel- und Bissflügelaufnahmen) anfertigen und beurteilen dürfen.
Als Gründe für diese schon unter seinem Vorgänger geplanten, auf maximal fünf Jahre befristeten Versuch werden von Bruins in seinem Brief ein gravierender Mangel an Zahnärzten und der demografische Wandel genannt.
CED kritisiert Entscheidung: Protest kommt vom Europäischen Dachverband der Zahnärzte (Council of European Dentists – CED), meldet die Bundeszahnärztekammer im „Klartext“. Der CED habe die Entscheidung der niederländischen Regierung scharf kritisiert, Dentalhygieniker (DH) in Holland ab Januar 2020 im Rahmen eines auf maximal fünf Jahre angelegten Versuchs mit mehr Kompetenzen auszustatten. Angesichts erheblicher Unterschiede in der Ausbildung von Zahnärzten und Dentalhygienikern warnte CED-Präsident Marco Landi in einem Schreiben an die niederländische Regierung vor den negativen Folgen der Entscheidung für die Patienten.
Wie gute Gesundheitsinformationen aussehen sollten
Wie werden Informationen für Patienten so aufbereitet, dass diese sie verstehen? Welche Anforderungen müssen an Gesundheitsinformationen gestellt werden hinsichtlich Evidenz und Transparenz? Das Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ) hat dazu im Auftrag von KZBV und Bundeszahnärztekammer ein sogenanntes Methodenpapier mit einer Checkliste erarbeitet, das vor allem als strukturierte Handlungshilfe für die Erstellung von evidenzbasierten, patientenorientierten Gesundheitsinformationen der Zahnärzteschaft dienen soll. Das Papier steht unter www.kzbv.de zum Herunterladen zur Verfügung.
Gemeinsam Prävention für Säuglinge und Kleinkinder verbessern
In einer aktuellen Studie untersuchte die Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. erstmals systematisch die Mundgesundheit dreijähriger Kinder. In Westfalen-Lippe sind 10,6 Prozent behandlungsbedürftig, 2,6 Prozent saniert und 86,8 Prozent der untersuchten Dreijährigen naturgesund. Dafür verantwortlich sei vor allem die gute Prophylaxe, so die Zahnärztekammer und KZV in Westfalen-Lippe.
„Eine kontinuierliche Prophylaxe für alle Kinder ab dem Durchbruch des ersten Zahns ist also entscheidend, damit die Kinder langfristig kariesfrei bleiben. Das gelbe Kinderuntersuchungsheft ist in Westfalen-Lippe um ein zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft ergänzt und ermöglicht so die gegenseitige Information von Zahn- und Kinderarzt über Auffälligkeiten“, heißt es.
Um im Kampf gegen die „Early Childhood Caries“ (ECC) ganzheitlich erfolgreich zu handeln, wollen Zahnärzte und Ärzte jetzt gemeinsam im Netzwerk aktiv werden. Die sektorübergreifende Prävention dürfe nicht nur ein gesundheitspolitisches Schlagwort sein, sondern müsse in der Praxis angewandt und umgesetzt werden. Voraussetzung dafür sei nicht nur die grundsätzliche Bereitschaft übergreifend zu agieren, sondern die Bildung regionaler, persönlicher Netzwerke zwischen Zahnärzten und Ärzten.
Drei regionale Veranstaltungen zur Kooperation: Um das notwendige ärztliche und zahnärztliche Hintergrundwissen zu vermitteln, ein konkretes Kennenlernen zu ermöglichen und erste regionale Absprachen treffen zu können, richten Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Zahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und der Landesverband Westfalen-Lippe im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) im April drei regionale Veranstaltungen in Dortmund, Münster und Rheda-Wiedenbrück aus:
• Mittwoch, 11. April 2018 von 18.00 bis 20.30 Uhr, Tagungszentrum A2-Forum, Gütersloher Str. 100, 33378 Rheda-Wiedenbrück
• Mittwoch, 18. April 2018 von 18.00 bis 20.30 Uhr, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund
• Mittwoch, 25. April 2018 von 18.00 bis 20.30 Uhr, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Ein erster Meilenstein ist die beginnende Kommunikation und Kooperation von Zahnärzten mit Kinder- und Jugendärzten. Weiter sollen regionale Netzwerke gebildet werden, die den regelmäßigen Austausch fördern sollen, für eine bessere ganzheitliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, insbesondere im Sinne der Prävention. Mehr Informationen unter www.zahnaerzte-wl.de.
Alle Anforderungen zur MDR auf einem Poster
Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR), die Ende Mai 2017 mit einer dreijährigen Übergangsfrist in Kraft trat, wird für die mittelständisch geprägte MedTech-Branche einen deutlich höheren Aufwand und damit steigende Kosten für den Markteintritt von Medizinprodukten mit sich bringen. Welche komplexen Anforderungen für die verschiedenen Medizinprodukte-Klassen gelten, zeigt der BVMed in einem detaillierten Flussdiagramm zur MDR.
- Zweckbestimmung und Klassifizierung des Medizinprodukts
- Anforderungen an das Medizinprodukt je nach Klasse
• Pflichten der Hersteller wie Risikomanagement, UDI oder Qualitätsmanagementsystem
• Klinische Bewertung und Klinische Prüfung
• Bestandteile der Konformitätsbewertung durch die Benannten Stellen je nach Medizinprodukte-Klasse, beispielsweise Bewertung der Technischen Dokumentation und des Qualitätsmanagementsystems
• Registrierungspflichten der Hersteller
• Überwachung nach dem Inverkehrbringen und Vigilanz
• Pflichten der Bevollmächtigten, Importeure, Händler oder Aufbereiter von Einmalprodukten
Das Flowchart wurde ursprünglich vom europäischen Dachverband MedTech Europe in Englisch entwickelt. Die deutsche Fassung kann unter www.bvmed.de/mdr-flowchart aufgerufen werden.