Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 Änderungen an der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. Jetzt liegt der Ball für die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (AppOZ) aber wieder bei der Bundesregierung, denn die Bundesländer lehnen die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt mit ihrem Maßgabenbeschluss ab.
Damit bleibt es vorerst bei der getrennten Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern. Die Länder begründen ihre Ablehnung der Zusammenlegung beider vorklinischen Ausbildungen damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Diese werde allerdings erst im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt. Das teilt der Bundesrat in einem Bericht zur Sitzung am 7. Juni 2019 mit.
Zahnärztliche Inhalte werden geändert
Damit ändert die aktuell beschlossene Verordnung nur die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung, die seit 1955 weitgehend unverändert gilt. Das Studium gliedert sich danach künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Die ersten vier Semester enden mit dem „Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung“, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll.
Ausbildung am Phantom und am Patienten
Der klinische Abschnitt besteht aus zwei Semestern anhand standardisierter Ausbildungssituationen „am Phantom“ und vier Semestern mit Ausbildung am Patienten. Auch hier folgen jeweils staatliche Prüfungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: In den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums soll das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden: im sogenannten Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3.
Bundesrat warnt vor reduzierten Studienplätzen
In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat jedoch davor, dass die kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen dürfen. Schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Insofern bittet er die Bundesregierung darum, diese Frage im Dialog mit den Ländern zu klären.
Änderungen bei den Ausbildungsinhalten
Ebenfalls Teil der Reform ist die Neugewichtung der bisherigen Ausbildungsinhalte sowie die Stärkung des Strahlenschutzes und der wissenschaftlichen Kompetenz der Studierenden. Letztere soll als Querschnittsfach eingeführt werden.
Fast 14 Jahre Tauziehen um die AppOZ
Der ursprüngliche Entwurf für die Novellierung der Approbationsordnung geht schon auf das Jahr 2005 zurück. Seitdem scheiterten alle Versuche, die Verordnung zur Novellierung umzusetzen, an den Bundesländern – meistens ging es um Geld, das die Länder für die Umsetzung der Novellierung aufbringen müssen. Auch die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sommer 2017 neu eingebrachte Verordnung für die Novellierung wurde vom Bundesrat mehrfach von der Tagesordnung genommen. Spahn hatte bereits im Mai 2018 angekündigt, die Länderbildungsminister überzeugt zu haben, die Novellierung endlich umzusetzen. Zwischenzeitlich sah es so aus, als käme die Novellierung gar nicht mehr und Änderungen erst mit dem Masterplan Medizinstudium 2020.
Bundeszahnärztekammer begrüßt Novellierung
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte nun endlich modernisiert wird. „Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und längst überfällig. Dass die Aktualisierung der Approbationsordnung nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Gleichwertigkeitsprüfung ebenfalls geklärt
Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.
„Wir danken Bayern und den weiteren beteiligten Bundesländern, die die Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben“, so Engel weiter. Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.
Bundesregierung wieder am Zug
Nun liegt es an der Bundesregierung, so der Bundesrat. Setze die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, könne sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten lassen. (Bundesrat.de/QN)
aktualisiert am 7. Juni 2019 um 14.55 Uhr
Reaktionen auf den Beschluss: VdZÄ-Dentista bedauert weiter getrennte Ausbildung in der Vorklinik