Die Privaten Krankenversicherer honorieren den erhöhten Hygieneaufwand bei Ärzten und Zahnärzten während der Corona-Pandemie mit rund 500 beziehungsweise 120 Millionen Euro. Insgesamt leiste die PKV „weit mehr“ für den Corona-Schutz, als es ihrem Versichertenanteil entspreche, so der PKV-Verband.
Anlässlich einer Online-Pressekonferenz zur Zwischenbilanz der Covid19-Pandemie am 3. September 2020 erklärte der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung stünden zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und leisteten zur Bewältigung der Coronakrise sogar höhere Zahlungen an das Gesundheitssystem, als es ihrem zehnprozentigen Versichertenanteil im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspreche. „Einzelne Vorwürfe, die PKV beteilige sich zu wenig an den Corona-Kosten, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück – sie sind nachweisbar unberechtigt“, so Reuther.
Leistungsausgaben gestiegen
Die Leistungsausgaben der PKV seien im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – anders als in der GKV – nicht gesunken, sondern um 690 Millionen Euro auf 14,34 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von rund 5 Prozent.
Reuther hob auf die wichtigsten Leistungen der PKV in der Corona-Pandemie ab. So zahle die PKV für die Krankenhäuser bei allen Corona-Zusatzentgelten für die Versorgung der Privatversicherten in vollem Umfang mit – ebenso wie die GKV für die gesetzlich Versicherten. „Die Mehrkosten der PKV für diesen Schutzschirm betragen über 350 Millionen Euro. Für die Pflegeeinrichtungen kommen nochmals über 130 Millionen Euro Zusatzzahlungen der PKV hinzu“, so Reuther.
Unter dem Strich sei die PKV an mehr als 98 Prozent der Kosten des Krankenhaus-Rettungsschirms beteiligt. Die restlichen Bereiche beträfen pauschale Zahlungen ohne Bezug auf konkrete Behandlungsleistungen, die der PKV rechtlich verwehrt sind. „Schon aus rechtlichen Gründen sind wir zum Beispiel bei den pauschalen Zuschüssen zur Schaffung von Intensivbetten nicht einbezogen. Dieser Teil wird von Kritikern oft betont, er betrifft aber nur 0,4 Prozent des gesamten Schutzschirms“, stellte der PKV-Verbandsdirektor klar.
Extravergütung für erhöhten Hygieneaufwand
In der ambulanten Versorgung leistet die PKV bei Ärzten und Zahnärzten für jeden Arztkontakt eine Extravergütung für erhöhten Hygieneaufwand. „Diese Sonderzahlung im Rahmen der Gebührenordnung wird die ambulanten Ärzte voraussichtlich mit rund 500 Millionen Euro zusätzlich unterstützen. Für die Zahnärzte kommen rund 120 Millionen Euro hinzu. Für erweiterte Telefon- und Video-Sprechstunden der Ärzte während der Corona-Einschränkungen wenden die PKV-Unternehmen rund 36 Millionen Euro auf“, so Reuther.
Ärzte können noch bis Ende September 15 Euro je Arzt-Patienten-Kontakt bei Privatpatienten abrechnen, Zahnärzte ebenfalls bis zum 30. September 2020 die GOZ-Nr. 3010 analog zum 2,3-fachen Satz (14,23 Euro) in Anrechnung bringen.
PKV-typischer Mehrumsatz unterstützt Gesundheitswesen
Diese Zahlen zeigten, so Reuther, dass die PKV auch in der Covid-19-Pandemie volle Leistung für die medizinische Versorgung bringe. Der „PKV-typische Mehrumsatz über das GKV-Vergleichsniveau hinaus“ komme dem Gesundheitswesen auch während der Coronakrise zu Gute. Bundesweit erhielten zum Beispiel Kliniken allein für Wahlleistungen der PKV jährlich 2,99 Milliarden Euro zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Infektionsschutz in der Verantwortung des Staates
Reuther stellte noch einmal klar, dass es nicht Aufgabe der GKV und PKV sei, gesamtgesellschaftliche Maßnahmen zu finanzieren. „Maßnahmen zum Infektionsschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Gefahrenabwehr, die nach unserer Verfassung in der Verantwortung des Staates und insbesondere der Länder liegen. Diese Aufgaben gehören nicht in die Finanzverantwortung von GKV und PKV. Als Krankenversicherungen sind sie für die bestmögliche Versorgung von Kranken zuständig, aber eindeutig nicht für Corona-Tests bei Menschen ohne Symptome, nicht für das Freihalten von Krankenhausbetten oder Boni für Pflegekräfte. Diese Leistungen sind – wenn politisch gewollt – grundsätzlich vom Staat aus Steuermitteln zu finanzieren. Dann werden sie auch automatisch von Privatversicherten mitgetragen – sogar überproportional. Bei den Corona-Notmaßnahmen hat der Gesetzgeber die Finanzierung zwar zunächst kurzfristig dem Gesundheitsfonds übertragen. Doch die Bundesregierung hat bereits die Erstattung aus Steuermitteln zugesagt, für den Krankenhaus-Rettungsschirm und für die Tests bei symptomlosen Personen.“