Fast jeder kennt den plakativen Spruch, der besonders gerne in der Wirtschaft kursiert: „Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab!“ Angeblich soll dieser ja von Dakota-Indianern stammen. Bei diesen lautete er jedoch: „Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab“. Man könnte noch ergänzen: „Egal, wie sehr Du es brauchst oder liebst.“
Der wesentliche Unterschied ist jedoch das Wörtchen „entdecken“. Es könnte in dem metaphorischen Tier noch etwas Leben stecken, was herauszukitzeln sich noch lohnen würde. Was wiederum eine Frage der jeweiligen Perspektive ist. In der Finanzindustrie handelt man seit jeher nach dem Motto: „Solange das Pferd nicht tot ist, wird es geritten!“ Und zwar so lange, wie man genügend Gläubige – besser Hoffende –findet, welche die finanziellen und wirtschaftlichen Fundamentaldaten ignorieren. Köder sind meistens hochgejazzte Geheimtipps auf den Titelseiten der Boulevardzeitungen und einschlägigen Magazine, um den letzten Dummen noch Kapital aus der Tasche zu ziehen.
Systemrelevanz im Lauterbach‘schen Phantasialand
Genauso mutet mir die Gesundheitspolitik von Karl Lauterbach (und seiner Vorgänger) an. Der Gesundheitsminister singt unverdrossen sein Lied von der Effizienzsteigerung dank Digitalisierung, besserer Organisation und Phantastilliarden für Strukturveränderungen, die das unlimitierte Versorgungsversprechen auch für die Zukunft erhalten sollen. Willkommen im gesundheitspolitischen Phantasialand, dem Land der unlimitierten finanziellen Versprechungen. Leider reicht es für manche Systemteilnehmer der mittelbaren Staatsverwaltung seit Start der Ampelkoalition noch nicht einmal mehr für Versprechungen. Man frage diesbezüglich mal die Zahnärzte und Apotheker.
Lauterbach und seine neuen (Gesetzes)Kleider
Unabhängig vom Bildungsgrad will das Auditorium – Politik, Patienten, Krankenkassen bis hin zu den Funktionären der sogenannten Leistungserbringer – jedoch den Versprechungen gerne glauben, seien es Entbudgetierung für die niedergelassene Ärzteschaft oder der 25 Milliarden Euro schwere Krankenhaustransformationsfond. Egal, wie unglaubwürdig angesichts der offensichtlichen wirtschaftlichen und politischen Realitäten die Versprechungen sind. Auch Lauterbachs permanente Gesetzesinitiativen, vor allem die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), können als „neue Kleider“ nicht mehr verhüllen, dass der Gesundheitsminister finanziell nackt ist. Denn die tiefen Taschen der Krankenkassen – im Übrigen alles durch Arbeit generierte Gelder der Beitragszahler, nämlich Selbstständige, Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber – sind nicht so tief, wie er zu suggerieren versucht. Und lassen sich auch mit seinen mantraartig beschworenen Einsparungen durch die schöne neue Digitalisierung nicht auffüllen.
Die Steuerkasse bleibt geschlossen
Man fragt sich schon, warum es mit steter Regelmäßigkeit der Spargesetze bedurfte. Doch nun ist die Beitragsspirale für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge weitestgehend ausgereizt. Zuwachs ist aufgrund des Wirtschaftswachstums bei derzeit prognostizierten 0,1 Prozent mehr als unwahrscheinlich und der Finanzminister delegiert frech wie unverschämt die 25 Milliarden Euro schwere Staatsaufgabe „Krankenhausreform“ einfach in den Gesundheitsfonds und macht diese damit zu einer Aufgabe der Beitragszahler.
Prinzip Hoffnung, inklusive dunkler Drohungen
All das ficht die Gesundheitspolitik nicht an. Ende vergangener Woche ließ sich der Gesundheitsökonom Lauterbach auf „X“ erneut, diesmal mit einer „frohen“ Oster-Botschaft vernehmen: „Wir müssen sofort die Arbeitsbedingungen für HausärztInnen verbessern. Nur wenn sich mehr Approbierte für den Hausarztberuf entscheiden, können wir den Notstand der Hausarztversorgung abwenden. Viele Babyboomer werden sonst wegen der der verschleppten Reformen keinen Hausarzt haben“. Nur was meint er mit „Arbeitsbedingungen“? Mehr Geld? Weniger Bürokratie? Geringere Belastung durch wenig bis keinen Nutzen bringende Digitalisierung, die im Übrigen auch zur Gänze aus dem Topf der GKV bezahlt wird? Oder gar Wertschätzung für die geleistete Arbeit?
Teure Versprechen für die Hausärzte
Um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen, will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die allgemeine hausärztliche Versorgung von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen, auch als Budgetierung bekannt, ausnehmen. Die Vergütung definierter Leistungen und Hausbesuche soll stattdessen künftig in voller Höhe erfolgen, die Quartalspauschale für die Versorgung chronisch kranker Patienten soll auf eine Jahrespauschale umgestellt werden, zusätzlich soll eine Vorhaltevergütung für die hausärztliche Grundversorgung eingeführt werden, inklusive der regelhaften Pflege der elektronischen Patientenakte. Eine kleine Reduktion der Bürokratie soll es durch Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen geben.
Mehr Geld für Medizinstudienplätze – aus den Beitragsgeldern
Zudem wollen Minister und Ministerium den Ausbau von Medizinstudienplätzen voranbringen, indem die Länder mittels Fördermodell finanziell unterstützt werden sollen. Die Fördersumme soll pro Studiosus 32.500 Euro jährlich betragen. Der dafür von Jahr zu Jahr den Ländern zur Verfügung gestellte Fördertopf ist beachtlich. Man achte auf die Steigerung der Summen: für das Jahr 2026 bis zu 110 Millionen Euro, 2027 bis zu 220 Millionen Euro, 2028 bis zu 330 Millionen Euro, 2029 bis zu 440 Millionen Euro, 2030 bis zu 550 Millionen Euro und die folgenden Jahre mit bis zu 660 Millionen Euro. Und nun raten Sie mal, welche Geldquelle dafür angezapft werden soll? Kleiner Spoiler: der Steuertopf ist es nicht. Es soll mal wieder dem Gesundheitsfonds entnommen werden, dessen Gelder sich aus Beitragseinnahmen speisen.
Es läppert sich …
Zur besseren Übersicht der zusätzlich entstehenden Kosten eine kurze Zusammenfassung der weiteren „Bedürftigen“, die in den aktuellen Gesetzesentwürfen bereits benannt, aber noch nicht endgültig beschlossen sind: Krankenhausstrukturfond, Krankenhaustransformationsfond („Rettungsfonds“), Krankenhausreform – Level 1i Krankenhäuser, Primärversorgungszentren (regionale Gesundheitszentren für hausärztliche Versorgungsangebote), Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, „Community health nurses“, Digitalisierungsprojekte, Entbudgetierung der Hausärzte samt Versorgungs- und Vorhaltepauschale, Pflegekosten … Die Aufzählung ist nicht vollständig, aber sobald das Wort „Krankenhaus“ auftaucht, darf man sich auf die Verlagerung von Milliarden aus dem ambulanten in den stationären Bereich gefasst machen.
Mehr als sieben Milliarden Euro der Versorgung entzogen
Angesichts der Kreativität des Ministers und seiner Ministerialen wundert es dann auch nicht mehr, dass alle diese Vorschläge – mit Ausnahme des Krankenhausstrukturfonds, der in Teilen aus Steuermitteln finanziert werden soll – zusätzlich von der GKV-Versichertengemeinschaft geschultert werden soll. Natürlich ist es der Gesundheitsfonds, dessen Haupteinnahmequelle die Beiträge der GKV-Versicherten und der Arbeitgeber sind. Die 14,5 Milliarden Euro, die der Bund in den Gesundheitsfonds einzahlt, reichen noch nicht einmal für zwei Drittel der vom Bund veranlassten versicherungsfremden Leistungen. Damit es kein Missverständnis gibt: Den Versicherten sind auf diese Weise bereits mehr als sieben Milliarden Euro aus der Gesundheitsversorgung gezogen worden. Geht es nach Lauterbach, kommen noch einmal einige Milliarden Euro hinzu.
Umverteilung wird zwingend
Diese seitens des Gesetzgebers verursachte Kostenexplosion trifft auf einen Gesundheitsfonds, dessen Rücklagen (und die der Kassen) von den Bundesgesundheitsministern Jens Spahn und Lauterbach bereits weitestgehend abgeschmolzen wurden. Wie will man so ein Staatsgebaren eigentlich nennen? Skandal trifft es schon lange nicht mehr. Egal ob wir hier über fünf, acht oder noch mehr Milliarden reden – diese Ausgaben werden an anderer Stelle, aber eben im(!) System und sektorübergreifend eingespart werden müssen.
Da aus besagten Gründen nicht mehr Geld in das System kommt, muss also umverteilt werden. Das wird nicht ohne Hauen und Stechen abgehen. Und ich wette, dass dann das Wort „systemrelevant“ auftauchen wird.
Argument der Systemrelevanz wird kommen
Nach der derzeitigen Lage hätten Zahnärzte und Apotheker die schlechtesten Karten im Verteilungskampf. Und das nicht nur, weil Lauterbach an der Marginalisierung der approbierten Apotheker arbeitet (Stichwort „Apotheke light“, für die dann eine PTA hinter dem Tresen reichen soll). Die Zahnärzteschaft sieht sich bereits seit mehr als einem Jahr von Kassenseite mit öffentlichen Äußerungen konfrontiert, die eine Ausgrenzung der Zahnmedizin aus dem Leistungskatalog der GKV fordern (dieses Thema hatten wir in einer früheren Kolumne schon aufgegriffen).
Welcher Weg für die Zahnärzteschaft?
Angesichts der kommenden und nur als dramatisch zu bezeichnenden finanziellen Sachzwänge würde bereits der Erhalt des Status quo für die Zahnärzte- wie auch die Apothekerschaft eine Herkulesaufgabe sein. Ob das aber insbesondere für die Zahnärzteschaft der richtige, weil zukunftsweisende Weg sein würde, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Ein Mehr an Leistung in die GKV zu bringen, wie zuletzt bei der neuen PAR-Strecke, hat seine Gefahren. Bei der PAR-Strecke war es, sagen wir es mal so, unterm Strich bis dato das Gegenteil von erfolgreich. Und auch das Amalgamverbot rückt näher. Was ist, wenn die BEMA-Positionen 13 e bis h zur Regelversorgung werden?
Zahnmedizin in der GKV neu denken
Das sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen, dass die zahnärztliche GKV-Welt sich verändert. Und hier greift dann das oben zitierte Bild vom toten Pferd. Leider bleibt nicht viel Zeit, mit eigenen Vorschlägen an der aktiven Umgestaltung des ambulanten Systems in Bezug auf die Zahnmedizin teilzunehmen. Ein diesbezüglicher Blick in die Schweiz hat dabei etwas Beruhigendes. Das liegt nun nicht an der pittoresken Landschaft, sondern daran, dass in dem Alpenland die zahnärztliche Versorgung auf Top-Niveau unterwegs ist – und zwar, ohne Pflichtleistung der Kassen zu sein. Zitat von der Webseite des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit: „Die obligatorische Krankenversicherung vergütet zahnärztliche Behandlungen lediglich im Zusammenhang mit schweren nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder bedingt durch schweren Allgemeinerkrankung, sowie wenn sie zur Unterstützung und Sicherstellung der ärztlichen Behandlungen einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig sind.“
Auch wenn ich mich wiederhole: Die Zahnmedizin hat bereits im Jahr 2003/2005 bewiesen, dass sie gestalten kann. Das Festzuschusssystem war und ist ein zukunftsweisender Erfolg! Wenn nicht jetzt, wann dann?
Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.