Menschen mit Beeinträchtigungen sollen zahnmedizinisch besser versorgt werden. Dafür setzen sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Sie wollen die zahnmedizinische Versorgung dieser Patienten nachhaltig verbessern. Darum haben KZVWL, AOK NordWest, BKK-Landesverband Nordwest, IKK classic, Knappschaft, SVLFG und vdek einen „Letter of Intent“ (LOI) unterzeichnet, der am 14. März 2019 dem Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU) in Bünde überreicht wurde.
KZVWL und GKV werden Pflegeeinrichtungen motivieren, entsprechende Kooperationsverträge zu vereinbaren. Dazu gehört auch die Aufklärungsarbeit bei den Betroffenen und deren Angehörigen. Die KZVWL wird die Zahnärzteschaft verstärkt dabei unterstützen, Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen abzuschließen.
„Das richtige Signal“
Laumann dazu: „Als Gesundheits- und Pflegeminister begrüße ich es ausdrücklich, wenn der Gesundheits- und der Pflegebereich künftig enger zusammenarbeiten – diese Kooperation ist nicht nur das Gebot der Stunde, sondern das der Zukunft. Es ist bislang eine traurige Wahrheit, dass sich die Zahngesundheit älterer Menschen verschlechtert, wenn sie nicht mehr wie gewohnt ihren Zahnarzt aufsuchen können, beispielsweise weil sie im Pflegeheim leben. Der ‚Letter of Intent‘ ist hier das richtige Signal und wird hoffentlich dazu beitragen, dass in Westfalen-Lippe die Zahl der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen weiter steigt – mit sicherlich positiven Auswirkungen auf die Zahngesundheit der pflegebedürftigen Menschen.“
Durch gute Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe wurde die Zahngesundheit in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) ist bei jüngeren Senioren die Karieserfahrung seit 1997 um sechs Zähne zurückgegangen. Leider verschlechtert sich die Befundsituation der Menschen deutlich, wenn sie infolge von Beeinträchtigungen den Zahnarzt nicht wie gewohnt aufsuchen können. Menschen, die kontroll- und präventionsorientiert zum Zahnarzt gehen, weisen laut DMS V einen besseren Parodontalzustand auf.
Um dem Trend einer abnehmenden Zahngesundheit von Menschen mit Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, durch Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen die Prävention bei diesen Patienten zu fördern. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Zahnärzten, den Krankenkassen und den Pflegeeinrichtungen ist dabei von besonderem Mehrwert für die Betroffenen.
Kooperation wird nachhaltige Verbesserung erreichen
„Die Kooperation von Krankenkassen, Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen und die hiermit verbundene ganzheitliche Herangehensweise wird eine nachhaltige Verbesserung der Mundgesundheit bei Menschen mit Beeinträchtigungen in Pflegeeinrichtungen bewirken", so der Vorstandsvorsitzende der KZVWL, Dr. Holger Seib. Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, erklärte im Namen der gesetzlichen Krankenkassen: „Wir freuen uns über das Engagement der Zahnärzte in Westfalen- Lippe, damit die Versorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen auf einem qualitativ hohen Niveau sichergestellt wird.“