Finanzieller Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Psychotherapeuten, zentrale Verteilung von Schutzkleidung – aber nichts oder so gut wie nichts für Zahnarztpraxen. Auf diese fatale und schwierige Situation machen Vertreter der Zahnärzteschaft jetzt in den Medien aufmerksam. So kam der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, zum Modell der Corona-Schwerpunktpraxen am Freitag, 27. März 2020, in einem Beitrag in der Hauptausgabe der „heute-Nachrichten“ im ZDF um 19 Uhr zu Wort.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, schilderte die schwierige Situation der Zahnärzteschaft in der „Welt“ (online am 28. März 2020, „Höchste Infektionsgefahr, keine Hilfe vom Staat“). Laut „Welt“ verweise das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage die Zahnärzte zunächst auf die allgemeinen staatlichen Hilfen, und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Karin Maag (MdB), nannte laut Welt Umsatzeinbußen unvermeidbar und verwies zunächst auf die allgemeinen Hilfen. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), hatte gegenüber der „Ärzte Zeitung“ erklärt, man wolle sich „nach der Osterpause“ mit möglichen Hilfen für weitere Gesundheitsberufe befassen.
Oppositionspolitiker fordern Hilfen für Zahnärzte
Wie die Zeitung weiter berichtet, wollen Gesundheitspolitiker der Opposition das nicht hinnehmen. Sowohl Christine Aschenberg-Dugnus (MdB) für die FDP als auch Kirsten Kappert-Gonther, Ärztin und Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss, fordern Unterstützung für die Zahnärzte. Verständnis für die Probleme signalisieren auch die Linken und die AfD.
KZBV, BZÄK und Freier Verband hatten ihre Forderungen an die Politik nach Hilfen und Unterstützung für die Zahnärzteschaft mehrfach wiederholt und bekräftigt, gerade nach der Enttäuschung über das am 27. März 2020 final verabschiedete Covid-19-Krankenhausgesetz, in dem die Zahnärzte nicht berücksichtigt sind. Zudem arbeiten die KZVB und die KZVen dem Vernehmen nach an weiteren Lösungen, um die wirtschaftliche Existenz der Praxen zu sichern, wie sie schon im Pressegespräch am 17. März 2020 angeklungen waren.
Unterschiedliche Vorgehensweisen in den Ländern
Was das von KZBV und BZÄK vorgeschlagene Modell der Behandlung von SARS-CoV2/Covid-19-infizierten/erkrankten oder unter Quarantäne gestellten Notfallpatienten an zentralen Kliniken oder in Notfallpraxen angeht, so reagieren die Länder hier unterschiedlich. In Baden-Württemberg hat das Universitätsklinikum Freiburg seit 20. März 2020 eine zahnärztliche Notfallambulanz für COVID-19-Infizierte eingerichtet. Zuvor hatte sich der baden-württembergische Kammerpräsident Dr. Torsten Tomppert mit einem Schreiben an alle vier Landesuniversitätskliniken und dem Vorschlag für die Einrichtung einer zahnärztlichen Notfallambulanz für infizierte Patient*innen gewandt.
In Niedersachsen hingegen hat laut Informationen der KZV Niedersachsen das zuständige Landessozialministerium eine Einrichtung von Notfallpraxen in geeigneten Kliniken abgelehnt und vielmehr die KZV aufgefordert, eigene Notfallpraxen einzurichten und selbst für Schutzkleidung zu sorgen. Die KZVN hat dies in einem Brandbrief an das Ministerium erneut kritisiert: „Die niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung auch in Krisenzeiten bewusst! Allerdings muss die Politik den hierfür längst notwendigen Rahmen zur Versorgung der Patienten sicherstellen. Dazu gehört neben der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung zwingend auch die finanzielle Absicherung der Zahnarztpraxen, so wie es für Kliniken und Ärzte vorgesehen ist“, heißt es in einer Pressemitteilung der KZVN. Auch das Deutsche Ärzteblatt berichtet über die schwierige Situation der Zahnärzte in Niedersachsen.
Bayern mit Pandemie-Plan
In Bayern ist seit gut einer Woche ein „Notdienst unter der Woche“ eingerichtet worden. Wie der KZVB mitgeteilt wurde, wird das THW zentral die Versorgung mit Schutzkleidung etc. übernehmen, auch die Zahnärzte seien berücksichtigt. Zudem hat das bayerische Gesundheitsministerium einen Pandemie-Plan für den Freistaat in Kraft gesetzt. Zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung ist in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt bei der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) ein Versorgungsarzt einzusetzen. Dieser wird vom Landrat/Oberbürgermeister ernannt. Hierzu kann er auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns oder den jeweiligen ärztlichen Kreis- beziehungsweise Bezirksverband auffordern, eine geeignete Person zu benennen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, die Bayerische Landesärztekammer, die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände, die Bayerische Landeszahnärztekammer sowie die zahnärztlichen Bezirksverbände sind zur Kooperation mit den Versorgungsärzten verpflichtet. Diese sollen unter anderem zentrale Praxen einrichten und sich um Personal und Schutzausrüstungen kümmern. (Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem Pandemie-Plan für das Land. Details folgen.)
Die Zahnärzte in Thüringen fordern für ihre 1.220 Praxen ebenfalls Unterstützung ein: „Um Patienten aber auch weiterhin behandeln zu können, sind die Praxen dringend auf Nachschub an Mund-Nase-Masken, Handschuhen und Desinfektionsmittel angewiesen“, so Zahnärztekammer-Präsident Dr. Christian Junge. „Für die Behandlung corona-infizierter Patienten wird sogar eine erweiterte Schutzausrüstung mit Atemmasken und Schutzkitteln benötigt. Diese Materialien seien jedoch aufgrund der weltweit hohen Nachfrage kaum oder nur zu sehr überteuerten Preisen lieferbar. Hier warten die Zahnärzte seit Wochen auf Hilfe des Thüringer Gesundheitsministeriums leider vergebens“, heißt es in der Pressemeldung der Landeszahnärztekammer Thüringen: „Neben der Lieferung von Schutzmitteln muss die Landespolitik aber auch endlich jene Zahnarztpraxen finanziell absichern, deren Fortbestehen durch die Corona-Krise gefährdet ist", fordert Kammerpräsident Dr. Christian Junge. „Die Politik muss jetzt helfen, damit auch nach der Krise die zahnmedizinische Versorgung in allen Regionen Thüringens gewährleistet ist.“
In Nordrhein-Westfalen verbanden die Kammern und KZVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe ihre Informationen für die Kollegen in den gemeinsamen Rundbriefen ebenfalls mit Forderungen an die Politik: „Allerdings muss die Politik den hierfür längst notwendigen Rahmen zur Versorgung der Patienten sicherstellen. Dazu gehört neben der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung zwingend wegen eines Einbruchs der Patientennachfrage auch eine finanzielle Absicherung der Zahnarztpraxen zur Sicherung ihrer Existenz, damit die Versorgung der Patienten auf dem erforderlichen Niveau fortgesetzt werden kann und Arbeitsplätze erhalten werden können“, so die Kammern und KZVen Nordrhein und Westfalen-Lippe übereinstimmend.
Petitionen und Offene Briefe
Zudem gibt es diverse Petitionen und Offene Briefe von zahnmedizinischem Fachpersonal und Zahnärzten an die Politik und die Kollegenschaft mit der Darstellung der schwierigen Situation und klaren Handlungsaufforderungen an die Politik. So fordern Pflegekräfte mehr Unterstützung und faire Bezahlung (mehr als 350.000 Unterschriften), und die Petition von ZFA Nadine Schwickert zur sofortigen Schließung der Zahnarztpraxen auf Change.org wurde über zwei Wochen von fast 74.000 Menschen gezeichnet.
Dr. Siegfried Marquardt, Zahnarzt am Tegernsee, trägt auch die Sorgen seines Fachpersonal weiter und fragt die Gesundheitspolitiker in seinem Offenen Brief, warum ausgerechnet die Zahnärzte und mit ihnen ihre Mitarbeiter und nicht zuletzt die Zahntechniker von der Politik in dieser Situation vergessen worden sind, obwohl sie nachweislich zu den Arztgruppen mit dem höchsten Infektionsrisiko gehören. „Etwa über 350.000 Mitarbeiter, Zahnarzthelfer- und Zahnarzthelferinnen, ZahntechnikerInnen und ZahnärztInnen sind in Deutschland betroffen – all diese werden von der Bundesregierung als „nachrangig“ relevant eingestuft. Selbst bei der Verteilung von Schutzausrüstungen werden wir nicht berücksichtigt.
Seit Jahren kämpfen wir um Fachpersonal, wir bemühen uns um optimale Ausbildung, wir bezahlen übertariflich, sind mehr als engagiert in der Fort- und Weiterbildung und auch im Auftrag der sozialen Pflegeeinrichtungen unterwegs. Nun sollen all diese Bemühungen ins Leere laufen? Das leidenschaftliche Engagement unserer Angestellten wird durch die Ignoranz Ihres Ministeriums sowie der Bundesregierung vor den Kopf gestoßen“, so Marquardt. Der Sicherstellungsauftrag sei so für die Nach-Corona-Zeit in Gefahr.
„Wachen Sie bitte auf und stellen uns ebenso unter den Rettungsschirm – nicht besser, nicht schlechter! Nur gleichberechtigt, entsprechend unserer systemrelevanten Aufgaben im Gesundheitswesen, und behandeln uns nicht als Berufsgruppe zweiter Klasse“, so sein dringender Appell an die Politik. (MM)
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