Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland gewährleistet wird.
Der Schutz von Patientinnen, Patienten und Praxisteams habe dabei höchste Priorität, heißt es. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem auch die Versorgung akuter zahnärztlicher Notfallbehandlungen von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren.
Auf Mithilfe der Patienten angewiesen
Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, erklärte: „Wir werden unsere Aufgabe als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich wahrnehmen und alles Erdenkliche tun, um die zahnärztliche Versorgung trotz der fortschreitenden Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 sicherzustellen. Das Wohl und die Zahngesundheit unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei im Fokus aller Anstrengungen. Gleichzeitig müssen wir für unsere Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung tragen, um die Versorgung aufrecht erhalten zu können. Dabei sind wir auf die aktive Mithilfe der Patienten in besonders hohem Maße angewiesen. Patientinnen und Patienten, die bereits Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege zeigen, also Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit und Appetitlosigkeit, sollten sich - soweit kein akuter Notfall vorliegt - erst nach Abklingen der Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen. Am besten ist es, wenn sich jede Patientin und jeder Patient vor einer Behandlung noch einmal mit seiner Zahnarztpraxis in Verbindung setzt und individuell abklärt, ob der geplante Termin tatsächlich wahrgenommen werden soll.“
Modell sieht Notfallbehandlungen in Kliniken vor
Die KZBV arbeitet mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie- Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.
Infizierte oder unter Quarantäne gestellte Patienten, die unter Zahnschmerzen oder einem akuten zahnärztlichen Notfall leiden, sollen sich zunächst mit ihrem Hauszahnarzt oder der entsprechenden Hotline bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder oder den Landeszahnärztekammern in Verbindung setzen, die dann die notfallmäßige Behandlung veranlassen. Die Telefonnummern von KZVen und Kammern sind unter www.kzbv.de/coronavirus und unter www.bzaek.de/coronavirus veröffentlicht.
BZÄK konkretisiert zu den Notfallplänen
• Die Entscheidung über die Einrichtung eines Netzes von Einrichtungen für die Behandlung begründeter Verdachtsfälle und infizierten Patienten mit höchst akuten zahnärztliche Beschwerden (strengste Indikationsstellung) entscheiden die zuständigen Landesgesundheitsministerien.
• Die zahnärztlichen Organisationen der Länder sind derzeit in intensiven Gesprächen mit ihren Ministerien und den beteiligten Einrichtungen diese Festlegungen zu treffen.
• Nach entsprechenden Festlegungen werden die zahnärztlichen Organisationen der Länder ihre Mitglieder entsprechend über das Vorgehen informieren.
(Quelle: BZÄK, Meldung vom 20. März 2020, 15.45 Uhr)
„Die Lage ändert sich täglich“
Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, erläuterte dazu: „Die Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 ist zurzeit überaus dynamisch, die Lage ändert sich täglich. Das stellt Gesundheitssystem und -politik vor große Herausforderungen. Die BZÄK ist im engen Austausch mit der KZBV, um sie darin zu unterstützen, die zahnmedizinische Versorgung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Dazu müssen bestimmte Maßnahmen und Empfehlungen beachtet werden, die BZÄK, KZBV und RKI zusammengestellt haben. Zudem sind wir im ständigen Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern, Stakeholdern im Gesundheitswesen und den (Landes-) Zahnärztekammern, um konzertiert reagieren zu können.“
Alle Ressourcen auf Unterstützung der Zahnärzte ausgerichtet
Die BZÄK kümmere sich bestmöglich um die Probleme der Zahnarztpraxen und stelle diesen auf ihrer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. „Die Informationen werden laufend aktualisiert. Alle unsere Ressourcen sind darauf ausgerichtet, die Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land zu unterstützen, Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu begegnen. Bei noch ungeklärten Fragen stehen wir mit den jeweils zuständigen Stellen in Verbindung, um weitere relevante Informationen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erhalten“, so Engel.
Sonder-Websites von KZBV und BZÄK online
KZBV und BZÄK haben Sonder-Websites zu dem Thema SARS-CoV-2/COVID-19 geschaltet, die fortlaufend aktualisiert werden. Unter www.kzbv.de/coronavirus sowie www.bzaek.de/coronavirus sind zahlreiche gesicherte Informationen zusammengetragen. Dazu zählen aktuelle Hinweise des Robert Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Zudem sind dort spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Kammern der Länder abgebildet. Zu dieser Übersicht sowie zu weiteren Maßnahmen für die Versorgung stehen KZBV und BZÄK in ständigem Kontakt, um Praxen und Patienten so direkt wie möglich über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten und einen gleichlautenden Informationsstand für die zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.
Weitere Maßnahmen für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz der Praxen
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern in den Bundesländern haben die Zahnarztpraxen seit 19. März 2020 in Rundschreiben über den aktuellen Stand in vielen Fragen wie Versorgung mit Schutzkleidung etc. informiert. Der KZBV-Vorstand und BZÄK-Präsident Engel hatten zudem am Dienstag in einem Hintergrundgespräch über die vorgeschlagenen Modelle und über die Maßnahmen und politischen Initiativen berichtet, mit denen die wirtschaftliche Existenz der Zahnarztpraxen gesichert werden soll. So sollen auch Zahnarztpraxen unter einen finanziellen Schutzschirm gestellt werden, ebenso wie Kliniken. Auch die Ärzte fordern einen solchen Schutzschirm für Arztpraxen.
Quellen: Gemeinsame Pressemitteilung von BZÄK und KZBV vom 20. März 2020/Quintessence News, aktualisiert um 15.40 Uhr
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