Die zahnärztliche Versorgung in Baden-Württemberg würde unter einer Vereinheitlichung der Systeme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung massiv leiden. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit Bezug auf die am 17. Februar 2020 von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie zur Risikoverteilung im dualen System der Krankenversicherung hin.
„Die Forderung nach einer Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems stellt ohne Not eines der besten Gesundheitswesen der Welt infrage, löst aber keinerlei Probleme“, kommentiert Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. „Anstatt sich darauf zu konzentrieren, wie die Versorgung der Menschen zielgenau verbessert werden kann, werden Strukturdebatten mit altbekannten Argumenten geführt, ohne dass es neue Erkenntnisse gibt“, so Maier weiter.
Bereitschaft, über Reformen zu reden
„Es gibt eine große Bereitschaft innerhalb der Selbstverwaltung, über Reformen im Bereich von GKV und PKV zu reden, wenn sie die Versorgungsstrukturen verbessern und mehr Flexibilität für die Versicherten schaffen, anstatt alle in eine Einheitskasse zu zwingen“, betont Dr. Maier. Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hatte sich für Reformen, aber einstimmig gegen eine Vereinheitlichung der Systeme ausgesprochen.
Bürgerversicherung wäre schädlich für die zahnärztliche Versorgung
Die Auswirkungen der Einführung einer Bürgerversicherung für die zahnmedizinische Versorgung im Land hatte die KZV Baden-Württemberg vor wenigen Jahren in einem Sachverständigen-Gutachten untersuchen lassen. Demnach drohe gerade in ländlichen Regionen ein Ausbluten der örtlichen Strukturen – mehr als 500 Zahnärztinnen und Zahnärzte und dazu bis zu 2.350 Arbeitsplätze für das Praxispersonal könnten in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern in den nächsten Jahren wegfallen. Dies würde gravierende Folgen für die gesundheitliche Versorgung der Menschen haben und die Attraktivität des ländlichen Raums generell schwächen. „Wenn es vor Ort keinen Zahnarzt mehr gibt und die Wege zur nächsten Praxis länger werden, ist dies gerade für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ein riesiges Problem“, so Dr. Maier.
„Keine Zwei-Klassen-Medizin“
Die KZV-Vorstandsvorsitzende verweist zudem auf eine 2018 von der KZV Baden-Württemberg durchgeführte repräsentative Versichertenbefragung. Daraus geht hervor, dass es in diesem Bundesland in der zahnärztlichen Versorgung keine Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten gibt, was die Wartezeit auf einen Termin sowie die Wartezeit in der Praxis betrifft.