Das Corona-Virus hat die ganze Welt in den Krisenmodus gestürzt – im Besonderen auch Europa und Deutschland. Damit stehen insbesondere im Bereich der Zahnheilkunde alle Akteure in einer speziellen Verantwortung. Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) bezieht dabei klare Positionen und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen mit zielgerichteten Serviceangeboten.
Der VDDI, mit seiner Wirtschaftsgesellschaft GFDI auch Ausrichter der weltweit größten Dentalfachmesse Internationale Dental-Schau (IDS) in Köln, begrüßt die Maßnahmen der Regierungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus: Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, zahlreichen Geschäften und kulturellen Einrichtungen, Verbot beziehungsweise Empfehlungen zum Verzicht auf Veranstaltungen mit vielen Menschen, Einschränkung sozialer Kontakte. Die Handlungsmaxime des Verbandes lautet: „Gesundheit geht vor! Die Unversehrtheit von Menschen hat absoluten Vorrang. Ein Aufrechnen gegen kurzfristige wirtschaftliche Interessen darf es nicht geben.“
Desinfektionsmittel: Produktion auf maximaler Kapazität, Knappheit aber bei Alkoholen
So hat für alle Mitgliedsunternehmen die unmittelbare Versorgung von Zahnarztpraxen und Laboren oberste Priorität – mit Produkten im Allgemeinen wie auch speziell mit Desinfektionsmitteln. Die betreffenden Dental-Hersteller haben deren Produktion auf ihre maximale Kapazität hochgefahren, um den gestiegenen Bedarf zu decken.
Als Flaschenhals erweist sich zurzeit allerdings die Zulieferung von Alkoholen, sowohl von Ethanol als auch von Isopropanol, wie der VDDI am 23. März 2020 mitteilt. Diese Substanzen benötigen die Dentalhersteller für Hände- und Flächendesinfektionsmittel. Sie töten einerseits direkt schädliche Mikroorganismen ab und dienen darüber hinaus als Lösungsvermittler für weitere Inhaltsstoffe der betreffenden Desinfektionsmittel.
„Man mag denken, Alkohole sollten doch als Grundstoffe in hinreichend großen Mengen lieferbar sein, doch müssen sie für die Herstellung von Desinfektionsmitteln für eine Zahnarztpraxis in besonderer Reinheit zur Verfügung gestellt werden“, erläutert Mark Stephen Pace, Vorstandsvorsitzender des VDDI. „Leider müssen wir jetzt feststellen, dass diese beiden Alkohole ständig weiter verknappt beziehungsweise kontingentiert werden. Ebenso werden die Preise immer weiter erhöht, obwohl die Raffinerien dem Vernehmen nach genügend Rohstoffe haben. Der VDDI hat das Bundesministerium für Gesundheit auf die Dringlichkeit dieses Problems hingewiesen. Auch damit tragen wir dazu bei, die Voraussetzungen auf der Rohstoffseite zu optimieren.“
Die Hersteller von Dentalprodukten stehen in engem Kontakt mit ihren Lieferanten von Rohstoffen und Vorprodukten, um deren Bereitstellung in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Das ist zurzeit noch der Fall, lediglich im Falle bestimmter Gebindegrößen von Desinfektionsmitteln könnte es bei manchen Herstellern zu temporären Lieferengpässen kommen. Eine Praxis hat dann aber die Möglichkeit, auf andere Größen umzusteigen. Sollte sich die Situation ändern, werden die Hersteller ihre Kunden informieren.
Wirtschaftliche Folgen – sinnvolle Maßnahmen
Nun bedroht das Corona-Virus allerdings nicht nur unmittelbar die Gesundheit und zum Teil das Leben von Menschen. Mittelbar steigt damit auch das Risiko einer Rezession. Das schürt bei der Bevölkerung Angst um den Arbeitsplatz und damit Existenzängste.
„Umso wichtiger ist es, dass die Regierung sich dafür einsetzt, die Krisenphase nicht nur mit gutem Krisenmanagement schnellstmöglich zu überwinden, sondern mit greifbaren wirtschaftlichen Maßnahmen Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Mark Stephen Pace. „Überbrückungshilfen sind sicherlich gute Maßnahmen, die in die richtige Richtung weisen. Kleineren Mittelständlern – wie sie für unseren Verband typisch sind – ist allein mit Krediten und Bürgschaften aber nicht immer geholfen, sie können die Einbußen niemals wieder einholen. Am Ende wird die öffentliche Hand wohl auch mit Zuschüssen arbeiten müssen, von denen manche verloren gehen.“
Daher könnten am Ende auch vollständige Entschädigungszahlungen für durch die COVID-19-Krise verursachte Kosten, wie Lohn- und Gehaltsfortzahlungen und Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, unumgänglich werden.
Unternehmen sollten sich über Maßnahmen informieren
Welche der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen für einzelne Unternehmen interessant sein könnten, lasset sich pauschal nicht sagen. Hier müsse jedes Unternehmen für sich selbst eine fundierte Prüfung vornehmen. „Es lässt sich zurzeit nicht einmal abschätzen, in welchem Maße es durch die Ausbreitung des Corona-Virus zu einem Rückgang oder einer zeitlichen Verlagerung der Nachfrage im zahnärztlichen und zahntechnischen Bereich kommt, zum Beispiel durch Aufschieben von Behandlungen. Sicherlich wird dieser Effekt von Unternehmen zu Unternehmen je nach regionalem Marktschwerpunkt und Unternehmensschwerpunkt sehr unterschiedlich ausfallen“, so der VDDI.
Orientierungshilfe auf der Homepage des VDDI
Bei der Entwicklung der richtigen Strategie hilft der VDDI mit einer Sonderseite „Sars-CoV-2/COVID 19“ auf seiner Homepage www.vddi.de. Hier führen Corona-relevante Links zu kompetenten Organisationen und geben so eine wirkungsvolle Orientierungshilfe (siehe auch Infokasten). „Wir möchten mit diesem Service dazu beitragen, unsere Mitgliedsunternehmen auf einen erfolgreichen Kurs zu bringen und insbesondere ihre aktuelle Lieferfähigkeit zu sichern. Genau diese Sicherheit brauchen jetzt Zahnärzte, Zahntechniker und ihre Teams, wovon letztendlich auch die Patienten profitieren“, resümiert Pace. „Gemeinsam werden wir die Herausforderung durch das Virus meistern.“
Informationen des VDDI – Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Der Verband der Deutschen Dental-Industrie bietet gezielt Orientierungshilfen für die richtige Strategie gegen die ökonomischen Bedrohungen durch das Corona-Virus. Interessenten besuchen die Sonderseite „Sars-CoV-2 / COVID 19“ der Homepage www.vddi.de.
Besonders wichtig ist der Link zum „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“. Diesen haben am 13. März 2020 die Bundesminister Peter Altmaier (Wirtschaft und Energie) und Olaf Scholz (Finanzen) als ein substanzielles Maßnahmenpaket zur Stützung der Liquidität von Unternehmen vorgestellt. Dieses umfasst Regeln zur Kurzarbeit, steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen und ein Schutzschild für Betriebe und Unternehmen über flexible Regelungen. Diese sind für alle interessant – vom „Big Player“ bis zum dental-typischen KMU (kleines oder mittelständisches Unternehmen).
Die Kernbestimmungen sind:
• Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld für betroffene Arbeitnehmer (inklusive der vollständigen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die BA)
• Steuerliche Stundungsleistungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen
• Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis Jahresende;
• Erleichterungen für den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-Universell durch höhere Risikoübernahme durch die KfW und durch Ausweitung auf Unternehmen bis 2 Mrd. Euro Umsatz (bisher: 500 Mio. EUR); Risikoübernahme bis 80 Prozent für Betriebsmittelkredite von Unternehmen bis zur Höhe von 200 Mio. Euro;
• KfW-Kredit für Wachstum wird für Konsortialfinanzierung in allen Branchen geöffnet, mit Risikoübernahme bis zu 70 Prozent ausgestattet; dies wird für Unternehmen mit bis zu 5 Mrd. Euro Umsatz geöffnet (bisher 2 Mrd. EUR).
• Für größere Unternehmen kann im Einzelfall Unterstützung bereitgestellt werden.
• Die Bürgschaftsbanken erhalten größeren Spielraum.
• Ein Großbürgschaftsprogramm von Bund und Ländern wird für alle Regionen geöffnet (bisher nur für strukturschwache Regionen).
• Betriebsmittel und Investitionen können für Bürgschaften oberhalb von 50 Mio. Euro mit einer Quote von 80 Prozent abgesichert werden.
• Zusätzliche Programme der KfW für einzelne Unternehmen können bei Bedarf aufgelegt werden (Betriebsmittel bis zu 80 Prozent, Investitionen bis zu 90 Prozent).
• Der Bundeshaushalt hatte bisher ein Garantievolumen von 460 Milliarden Euro, dies soll zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
• Für die Exportdeckung und die Refinanzierung von Hermesdeckungen kann der Ermächtigungsrahmen bei Bedarf erhöht werden.
• In der EU soll eng zusammengearbeitet werden. Die Minister unterstützen die Maßnahmen der EZB. Die EIB kann ebenfalls Beiträge leisten. Eine beihilferechtliche Klärung soll in Kürze erfolgen.
Aktualisiert am 23. März 2020, 16.30 Uhr, nach Information durch den VDDI um die Informationen zur Knappheit bei Alkoholen für die Herstellung von Desinfektionsmitteln. -Red.
Titelbild: © Koelnmesse GmbH, IDS, Thomas Klerx