Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben in enger Zusammenarbeit ein wissenschaftlich abgesichertes Handout für Zahnarztpraxen erstellt, welches den empfohlenen Ablauf einer Behandlung von Patientinnen und Patienten während der andauernden Coronavirus-Pandemie allgemeinverständlich beschreibt.
Die umfangreiche schematische Handlungsempfehlung mit dem Titel „System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie“ dient als Hilfestellung für Praxen und kann ab sofort auf den Websites von IDZ und KZBV kostenfrei abgerufen werden.
Flussdiagramme und Anamnesebogen
Das Handout bietet Praxen anhand von Flussdiagrammen, einem Anamnesebogen und einer Übersicht von Standardvorgehensweisen eine nachvollziehbare Orientierung, auf welche Art und Weise Patientinnen und Patienten in der aktuellen Situation behandelt werden sollten. Das Grundkonzept des vorgestellten Systems sieht vor, dass bei jeder Patientin und jedem Patienten zunächst gründlich überprüft wird, ob eine zahnmedizinische Behandlung unverzüglich erfolgen muss und ob eventuell eine Coronavirus-Infektion oder ein Verdacht auf eine Infektion vorliegt. Aus diesen Informationen ergibt sich dann unmittelbar das weitere Vorgehen für Zahnarztpraxen.
ZFA mit zentraler Rolle bei der Abfrage
Eine zentrale Rolle hat dabei die ZFA/das Team bei der Abklärung vor den geplanten Terminen oder bei Anruf eines Patienten. Hier sollen alle wichtigen Parameter für die Entscheidung, ob und wie behandelt werden kann oder nicht, erfasst werden. Entsprechende Flussdiagramme und Fragenkataloge inklusive Anamnesebogen sind im Handout enthalten. Für die Beurteilung von kritischen Fällen/bei unklarem Behandlungsbedarf etc. können Zahnärzte auch telemedizinische Mittel wie Videosprechstunden einsetzen, soweit vorhanden und entsprechend sicher. Diese Videosprechstunden sind aber derzeit nicht Bestandteil des Bema und können daher nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Gemeinsam mit dem Team besprechen
IDZ und KZBV empfehlen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Inhalte des Dokuments gemeinsam mit dem gesamten Praxis-Team eingehend zu besprechen und die vorgeschlagenen Maßnahmen dann nach Möglichkeit direkt und vollständig umzusetzen. Da das Dokument ebenfalls immer wieder den aktuellen Erkenntnissen angepasst wird, sollten Zahnärzte und Teams regelmäßig prüfen, ob sie noch mit der aktuellsten Version dieses Handouts arbeiten. „Auf den Internetseiten [des IDZ] ist auch immer eine Versionsgeschichte zu finden, aus der hervorgeht, was beim Wechsel von einer Version auf die nächste geändert wurde. Wenn beispielsweise nur eine SOP geändert wurde, dann reicht es aus, dass Sie nur die Seiten dieser SOP mit dem aktuellen Stand ausdrucken und in Ihren ausgedruckten Unterlagen austauschen“, heißt es dazu im Papier. Die am 30. März eingestellte Version wurde mit Stand 3. April bereits das erste Mal aktualisiert.
Erkrankte Notfälle nur im Ausnahmefall behandeln
Laut Handout sollen mit SARS-CoV-2 infizierte, unter Quarantäne stehende und bereits an Covid-19 erkrankte Patienten mit unaufschiebbarem zahnmedizinischem Behandlungsbedarf (Notfälle) nur im Ausnahmefall in der niedergelassenen Zahnarztpraxis behandelt werden. Sie sollen vielmehr in dafür benannte zahnärztliche Notfallzentren/Kliniken geschickt werden. Ein entsprechendes Netz an Kliniken/Praxen soll, wie von KZBV und BZÄK angekündigt, parallel aufgebaut werden.
Aktuelle Informationen auf den Sonder-Webseiten immer wieder prüfen
Die KZBV hat unter anderem eine Sonder-Website zum Thema SARS-CoV-2/COVID-19 geschaltet, die regelmäßig aktualisiert wird. Unter www.kzbv.de/coronavirus sind gesicherte Informationen für Praxen und Patienten zusammengetragen, die zudem auch über Twitter und Facebook verbreitet werden. Die Website umfasst unter anderem Hinweise des RKI, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zudem sind spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Zahnärztekammern in den Ländern abgebildet.
Auch die Bundeszahnärztekammer stellt umfangreiche Informationen, Ausarbeitungen und Handreichungen für Zahnarztpraxen zur Verfügung, die ebenfalls ständig aktualisiert werden. Weitere Informationen, die auch länderspezifische Vorgaben berücksichtigen, finden Zahnärzte und Praxisteams auf den Internetseiten und in den Rundschreiben ihrer Kammern und KZVen.
Quelle: Pressemitteilung der KZBV vom 31. März 2020/Quintessence News
Aktualisiert am 6. März 2020 um die Information zur ersten aktualisierten Version des Handouts.
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