Gerade in der Corona-Krise wird vielen Menschen, insbesondere Freiberuflern und Selbstständigen, bewusst, wie schnell sich eine vermeintliche wirtschaftliche Sicherheit als trügerisch herausstellt und welche Defizite in der persönlichen Planung zur Sicherung der eigenen Praxis oder des eigenen Dentallabors, des Vermögens und der Nachfolge bestehen.
Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete und nachhaltige Planung zur Absicherung der eigenen Existenz ist nicht nur das Wissen um Risiken, die eine Gefährdung für die Praxis/das Labor, die Familie und die zukünftige Nachfolgeplanung darstellen können, sondern auch Kenntnisse darüber, wie man sich für den Fall der Krankheit und/oder des Todes auch im Hinblick auf Vermögenssicherung zugunsten der Familie optimal aufstellt.
Handlungsfähigkeit sichern – für sich selbst und die Familie
Die Lösungsmöglichkeiten sind insbesondere in dem Bereich der rechtlichen Gestaltung vielschichtig und bedürfen einer ganzheitlichen Betrachtung. Unerwartete Lebenssituationen sind durchzuspielen, zu überdenken und zu regeln – nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Angehörigen.
Handlungsfähigkeit muss gesichert sein, auch im Fall von Quarantäne oder/und Geschäftsunfähigkeit. Daher sind die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zentrale Elemente zur Umsetzung und Sicherung der eigenen Wünsche und Vorstellungen im Fall der Krankheit. (Weitere Informationen dazu lesen Sie auch in unserem Beitrag „Die Dinge regeln, die man selbst in der Hand hat“.)
„Letztwillige Verfügungen“ beizeiten regeln
Die Erstellung von letztwilligen Verfügungen durch beispielsweise ein Testament oder lebzeitige Gestaltungen erfolgt oft nicht, mit verheerenden Folgen für die Erben/Angehörigen. So kommt es oftmals zu Streitigkeiten im Zuge der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft und Pflichtteilsstreitigkeiten. Unkontrolliertes Vererben hat in vielen Fällen auch enorme Liquiditätsbelastungen zur Folge. Steuervorteile werden nicht genutzt und das Familienvermögen wird aufgeteilt und verliert sich. Erst in Extremsituationen – wie beispielsweise in der Corona-Krise – wird man sich wieder bewusst, dass unser Sein endlich ist. Derartige Situationen sind leichter zu bewältigen, wenn vorsorgende Regelungen getroffen wurden.
Klare Verhältnisse auch in der Ehe
Die Absicherung der Existenz ist nicht nur für den Krankheits-/Todesfall relevant, sondern gerade für Praxisinhaber auch für den Fall der Scheidung. Wenn Eheleute im gesetzlich regulär vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sollte man genau darüber nachdenken, ob man im Fall der Scheidung die gesetzlichen Regelungen durch ehevertragliche Vereinbarung individuell verändern möchte oder nicht. Oftmals können für den Freiberufler auf diese Weise erhebliche finanzielle Probleme und Streit in einer ohnehin angespannten Trennungssituation verhindert werden. (Erste Hinweise zur sogenannten Ehegattenklausel bei Berufsausübungsgemeinschaften bietet der Beitrag „Praxis und Partnerschaft – die gesellschaftsvertragliche Ehegattenklausel“.)
Absicherung prüfen
Prüfen Sie für sich, ob Ihre Absicherung ausreichend ist oder Handlungsbedarf besteht. Unsere Checkliste zeigt Ihnen wichtige Hauptpunkte auf, sodass Sie Lücken in Ihrer vorsorgenden Planung erkennen und handeln können.
RA Dirk Wenke, Münster
RA Dr. Karl-Heinz Schnieder, Münster
Dirk WenkeDirk Wenke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Er ist bei der Rechtanwaltskanzlei „kwm kanzlei für wirtschaft und medizin“ in Münster juristisch tätig und berät vor allem Heilberufler in der Erb-und Nachfolgeplanung.
Wenke ist auch Netzwerkpartner der apoBank für das Thema Erbrecht. Kontakt zum Autor und für eine kostenfreie telefonische Erstberatung über die Kanzlei. (Foto: kwm)
Dr. Karl-Heinz Schnieder ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Mediator (cfm). Nach seinem Studium war er zwei Jahre als Referatsleiter Recht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe tätig, seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Schnieder ist Geschäftsführender Partner der Rechtsanwaltskanzlei „kwm, kanzlei für wirtschaft und medizin“ mit Standorten in Münster, Berlin, Hamburg, Hannover, Bielefeld, Essen. Er ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der privaten Hochschule für Logistik und Wirtschaft, SRH Hamm. Schnieder ist auch als Autor und Referent tätig mit zahlreichen Publikationen zum Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein; der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen.
Neben seiner juristischen Tätigkeit ist er auch Initiator und Gründer der Gesundheitsregion-Stadt e.V., medizinische Netzwerke in Deutschland mit zurzeit zehn Gesundheitsregionen in Deutschland www.gesundheitsregion-deutschland.de. Kontakt zum Autor unter schnieder@kwm-rechtsanwaelte.de.
(Foto: kwm)