Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) wird künftig in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten mitwirken. Das teilten die Kammer und der Verband medizinischer Fachberufe am 17. Januar 2023 mit.
Damit erhöht sich die Zahl der in der AAZ vertretenen Zahnärztekammern auf fünf: Neben Hamburg, Hessen, dem Saarland und Westfalen-Lippe kommt nun ein Flächenland hinzu, in dem mehr als 22.000 ZFA und Auszubildende in diesem Beruf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
„Weiterer wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung“
Henner Bunke, D.M.D./Univ of Florida, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen, sagte dazu: „Zahnmedizinische Fachangestellte leisten einen wertvollen Beitrag im Praxisteam. Ohne sie würden Zahnarztpraxen nicht funktionieren. Deshalb haben die Delegierten der Kammerversammlung mit ihrer Entscheidung einen weiteren wichtigen Schritt zu einer Attraktivitätssteigerung und Fachkräftesicherung unternommen. Der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten soll auch die Wertschätzung gegenüber dem Fachpersonal zum Ausdruck bringen.“ Der Beschluss, der AAZ beizutreten, wurde von den Delegierten auf der Kammerversammlung am 11./12. November 2022 mit Mehrheit gefasst (Antrag 9a)
Transparenz und Wertschätzung gegenüber dem Personal
Die Reaktion von Seiten des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) ist durchweg positiv: „Wir freuen uns, dass mit Niedersachsen ein weiterer Tarifpartner bei der nächsten Tarifrunde, die im 2. Quartal 2023 startet, dabei ist. Die Kammerversammlung ist damit einen großen Schritt in Richtung Transparenz und Wertschätzung gegenüber dem zahnärztlichen Personal gegangen. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich“, erklärte Hannelore König, Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen.
Mitgliedschaft im Verband vorteilhaft
Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im vmf, ergänzt: „Es ist wichtig, dass auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen endlich Tarifverträge erhalten. Um die Tarifbindung über den Arbeitsvertrag zu erreichen, ist es von großem Vorteil, auch Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe zu sein.“