Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat wieder ihre jährliche Umfrage unter den gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich möglicher Leistungen für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) für ihre Versicherten durchgeführt. Die Ergebnisse wurden Ende November 2023 veröffentlicht: Von den Kassen, die geantwortet haben, unterstützt die Mehrheit ihre Versicherten bei der PZR. Allerdings sind bei einigen Kassen diese Leistungen an Bonusprogramme oder Selektivverträge gebunden.
Die KZBV hat alle 96 gesetzlichen Krankenkassen angeschrieben und um Auskunft gebeten. Geantwortet haben in diesem Jahr allerdings nur 41 Kassen, überwiegend Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) haben sich schon lange nicht mehr an der Umfrage beteiligt. In diesem Jahr fehlen nun aber auch die TK und die Barmer – und damit die beiden mitgliederstärksten Kassen. Auch die DAK ist nicht dabei. Damit fehlen Angaben für mehr als 51 Millionen der insgesamt rund 74,4 Millionen Versicherten in Deutschland. Auf Nachfrage teilte die KZBV mit, die genannten Kassen hätten nicht auf die Anfrage der KZBV geantwortet und auch keine Gründe angegeben, warum sie sich daran nicht beteiligen wollten.
Bei den Kassen selbst nachschauen oder nachfragen
Das heißt aber nicht, dass diese Kassen keine Zuschüsse zur PZR geben – die Barmer bezuschusst zum Beispiel die PZR im Rahmen von Bonusprogrammen oder für Schwangere (Barmer). Bei der TK können Versicherte seit Oktober 2022 einmalig einen Zuschuss von 40 Euro beantragen. Außerdem weisen die Kassen häufig auf Zahnzusatzversicherungen hin, die sie gemeinsam mit Versicherungspartnern anbieten. Wenn eine Kasse in der Auflistung fehlt, lohnt es sich also, auf der Homepage nachzuschauen oder nachzufragen.
KZBV sieht Selektivverträge kritisch
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die meisten der Kassen, die geantwortet haben, Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin gewähren, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Ein Teil der Angebote basiert allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen, sondern nur dort, wo die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dies sehe die KZBV kritisch, da die freie Zahnarztwahl auf diese Weise eingeschränkt wird und zudem gegebenenfalls Vorgaben hinsichtlich der Honorierung und des Leistungsumfangs gemacht werden, heißt es.
Umfrage bei der KZBV abrufbar
Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023 können auf der Internetseite der KZBV kostenlos abgerufen werden. Die Aufstellung ist auch den „zm“ vom 1. Dezember 2023 veröffentlicht worden.
Zahnzusatzversicherungen und PZR
Einige private Zahnzusatzversicherungen und Versicherungsagenturen werben bei Patienten und Praxen auch mit sogenannten „PZR-Flatrates“, bei denen für einen relativ geringen Monatsbeitrag mehrere PZR-Sitzungen im Jahr bezuschusst oder ganz übernommen werden. Allerdings sind die ersten dieser Tarife wieder geschlossen worden beziehungsweise wurden die Preise angehoben, wie Versicherungsexperten berichten. Wer die Kosten zahnärztlicher Behandlungen, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden – wie die PZR – oder wo Eigenanteile der Patienten fällig werden, sinnvoll absichern wolle, solle eher umfangreichere Versicherungen abschließen. Hier gebe es attraktive Tarife, die auch die PZR abdeckten.