Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen die Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt. Inzwischen ist das die Mehrheit der Kassen, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bei ihrer jährlichen Umfrage festgestellt hat.
Welche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten die Professionelle Zahnreinigung oder beteiligen sich zumindest anteilig an den Kosten? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 16. November 2021 die Ergebnisse ihrer jährlichen, bereits seit 2016 durchgeführten Umfrage zu entsprechenden Leistungen der Kostenträger veröffentlicht. An der Erhebung 2021 haben sich einmal mehr zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet, so die KZBV. Insgesamt waren es 58 von 105 angefragten Kassen. Welche Kassen nicht geantwortet haben, ist in der Veröffentlichung des Ergebnisses ebenfalls vermerkt. Darunter sind zum Beispiel fast alle Allgemeinen Ortskrankenkassen.
Fazit: Ein Großteil der Kassen gewährt Zuschüsse pro Jahr oder Termin, etwa in Form von Bonusprogrammen oder besonderen Tarifen. Gefragt wurde unter anderem, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt. Einige Kassen gewähren einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Praxis die PZR durchgeführt wird. Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können kostenlos auf der Internetseite der KZBV abgerufen werden. Die Informationen werden auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 22 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“, Ausgabe vom 16. November 2021, veröffentlicht.
Einige Kassen zahlen nur bei Selektivverträgen
Kritisch bewertet wird von der KZBV, dass einige Krankenkassen die Zuschüsse beschränken und sie nur gezahlt werden, wenn die PZR bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt durchgeführt wird, die einem Selektivvertrag der Kasse beigetreten sind. Ist das nicht der Fall, müssen Patienten für die Bezuschussung eine der vom Kostenträger vorgegebenen Praxen aufsuchen, oder auf den Zuschuss verzichten.
PZR als präventive Maßnahme ist wirksam und wichtig
Anlässlich der Umfrage weist die KZBV die Bevölkerung noch einmal darauf hin, dass die PZR als präventive Maßnahme wirksam und wichtig ist. „Wer täglich mindestens zweimal gründlich Zähne putzt und zusätzlich noch schwerer zugängliche Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder kleinen Bürstchen – so genannten Interdentalraumbürsten – reinigt, tut schon viel für seine Mundgesundheit. Auch auf Flächen, die Patienten bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreichen, bilden sich jedoch bakterielle Beläge – genau dort setzt die PZR an! Zudem können bei der PZR Verfärbungen auf Zahnoberflächen entfernt werden, die etwa durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die PZR unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht.“
Beläge auf Zahnoberflächen, in den Zwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen entfernen Zahnärzte oder geschultes Praxispersonal mit speziellen Handinstrumenten und Geräten. Diese arbeiten zum Beispiel mit Ultraschall oder einem Gemisch aus Wasser und feinen Pulverpartikeln, das bei der Reinigung mit Hilfe von Druckluft eingesetzt wird. „Darum ist die Behandlung eine professionelle Zahnreinigung“, heißt es.
Bakterien setzten sich übrigens leichter auf rauen Oberflächen fest als auf glatten. Deshalb folgt bei einer PZR auf die eigentliche Reinigung eine Politur. Dabei werden nicht nur Zahnflächen, sondern auch unebene Übergänge zu Füllungen oder Zahnersatz geglättet. Um den fortlaufenden Mineralverlust des Zahnschmelzes zu verringern und die Remineralisation zu erleichtern, wird anschließend Gel oder Lack mit hochkonzentriertem Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Dieser Vorgang führt zur örtlichen Bildung von Fluoriddepots, die für einen intakten Zahnschmelz besonders wichtig sind.
Vorbeugung gegen Karies und Parodontitis
Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind bei einer PZR Pflichtprogramm. Was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis besprochen. „Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Volkskrankheiten wie Karies und Parodontitis“, so die KZBV.
Frequenz und Kosten
Zur Frequenz und den Kosten einer PZR heißt es vonseiten der KZBV: Meist reiche eine PZR zweimal pro Jahr aus. Bei einem hohen Parodontitis-Risiko sind mitunter auch kürzere Abstände nötig. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, empfiehlt im konkreten Fall die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt.
Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie viel die PZR kostet, hängt vor allem vom Aufwand und der Zahl der Zähne ab, die gereinigt werden müssen. In der Regel dauert die Behandlung etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und mehr. Je kürzer die Abstände zwischen den Behandlungen, desto kürzer ist meist auch die Dauer der PZR.