Insgesamt hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im vergangenen Jahr weniger Beratungen durchgeführt als noch 2017. 2018 fragten 128.586 Menschen bei der UPD nach Rat, 2017 waren es noch 154.921. Davon gingen 4.690 Gespräche um Themen der Zahnheilkunde. Das geht aus dem am 24. Juni 2019 vorgelegten „Monitor Patientenberatung 2018“ zur UPD hervor.
Bei den Anfragen zu zahnmedizinischen Themen ging es 992-mal um den Verdacht auf Behandlungsfehler. Diese stünden häufig im Zusammenhang mit der Eingliederung von Zahnersatz, heißt es im Bericht. 976 Anfragen befassten sich mit Patientenrechten und Berufspflichten, vor allem Gewährleistung. Die Prüfung, ob Geldforderungen und Zuzahlungen rechtens seien, betraf 630 Fälle, um Zahnersatz ging es explizit in 620 Fälle. 254 Anfragen betrafen Leistungsansprüche gegen Kostenerstatter. Bei 250 Anfragen standen Implantate im Fokus.
Patienten verstehen ZE-Regelungen oft nicht
Schwerpunkte der Beratung seien Härtefallregelungen und Heil- und Kostenpläne gewesen. Für viele Ratsuchende sei die Situation bei Zahnersatz und den Kosten nach wie vor intransparent, sie fühlen sich laut Bericht oft nicht ausreichend beraten und beklagen größere Abweichungen zwischen HKP und Kostenvoranschlägen und der abschließenden Rechnung. Ähnliches gelte auch für zusätzliche Leistungen in der Kieferorthopädie und nicht durch die Gesetzliche Krankenversicherung abgedeckte endodontische Behandlungen. Hier seien aus Sicht der Patienten einheitliche oder neutrale Informationsmaterialien, die von den Leistungserbringern oder Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden, wünschenswert, heißt es im Bericht.
Vorbehandlung bei PA-Therapie bleibt Thema
Weitere Beratungsschwerpunkte sind Gewährleistungen bei Zahnersatz und Allergien auf dentale Materialien. Ein Dauerbrenner, so der „Monitor Patientenberatung“, sei die Frage der selbst zu zahlenden Vorbehandlung bei einer Parodontitistherapie. Es sei für die Patienten unverständlich, dass sie vor einer von der Kasse übernommenen notwendigen und für ihre Gesundheit wichtigen Behandlung einer Erkrankung die Vorbehandlung selbst zahlen müssten. Auch die Professionelle Zahnreinigung sei immer wieder Thema von Anfragen.
Wie der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Thorben Krumwiede, erklärte, sei ein Teil des Rückgangs bei den Anfragen wohl auch auf das anfangs umständliche Vorgehen mit den neuen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zurückzuführen. Damals seien Anrufern automatisch längere Erklärungen zum Datenschutz vorgelesen worden, viele hätten dann den Anruf abgebrochen.
Irreführende Informationen der Kassen
Schon im Vorjahr hatte die Patientenberatung über den Missstand irreführend wirkender Zwischeninformationen von Krankenkassen bei Widersprüchen berichtet. Aus Sicht der UPD müsse konstatiert werden, dass dieses Problem weiter bestehe, obwohl kurz nach Erscheinen des Monitors Patientenberatung 2017 das Bundesversicherungsamt die ihm unterstellten Krankenkassen zu einer rechtskonformen Praxis ermahnt hatte. „Versicherte erhalten weiterhin ohne erkennbaren Anlass Schreiben, die bei den Empfängern den Eindruck der Erfolglosigkeit eines Widerspruchs erwecken. Der eigentlich klar geregelte Ablauf des Verwaltungsweges wird dadurch regelrecht konterkariert“, so Krumwiede.
Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern häufigstes Thema
In der Beratung zu Leistungsansprüchen gegenüber Kostenträgern, das mit 40.294 Beratungen im Jahr 2018 das den Zahlen nach größte Beratungsthema der UPD gewesen ist, beobachte man mit Sorge, dass Ratsuchende immer wieder über Ablehnungen von Leistungsanträgen ohne die Angabe einer individuellen Begründung berichten. „Versicherte müssen sich darauf verlassen können, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten. Es gibt klare Vorgaben zum Ablauf von Widerspruchsverfahren und damit für eine neutrale Kommunikation mit den Versicherten. Daran haben sich alle Krankenkassen zu halten. Zudem müssen sie ihrem gesetzlichen Auftrag zur Auskunft, Aufklärung und Beratung der Versicherten uneingeschränkt nachkommen“, betonte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke.
Noch viel Beratungsbedarf bei Patientenrechten
Mehr Beratungen als noch im Vorjahr zählte die Patientenberatung zum Thema Patientenrechte (13.492 Beratungen). Krumwiede: „Auch sechs Jahre nach der Bündelung der Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die klaren Ansprüche der Patienten ausweislich unserer Beratungserfahrung im System noch immer nicht überall angekommen.“
Krankengeld und Behandlungsfehler
Beratungsthemen rund ums Krankengeld spielten in der gesundheitsrechtlichen Beratung 2018 und somit vor den weit reichenden Änderungen durch den Gesetzgeber weiterhin mit 15.202 Beratungen eine große Rolle. Höhere Beratungszahlen wurden auch zum Themenfeld Verdacht auf Behandlungsfehler (5.876 Beratungen) registriert. Das interdisziplinär besetzte Beratungsthema „Zugang zum Gesundheitswesen“ führte auch 2018 wieder viele Ratsuchende zur UPD (4.014 Beratungen).
Trotz der anhaltenden Kritik an der Unabhängigkeit der UPD angesichts der Eigentümerstruktur und des Eigentümerwechsels und an der Qualität der Beratungsleistungen sieht die Patientenbeauftragte nach den ihr vorliegenden Auskünften, Gesprächen und Verbesserungen aufseiten der UPD keinen Anlass, hier tätig zu werden. Sie mahnte allerdings an, dass die UPD mehr für ihre Bekanntheit tun müsse, damit Patienten dieses wichtige Angebot auch wahrnehmen könnten. (MM)