Ab sofort können sich auch Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker bei der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) zertifizieren. Die Gesellschaft vergibt den eigenen Qualifikationstitel „zertifizierte Dentalhygienikerin der DG PARO“ und „zertifizierter Dentalhygieniker der DG PARO“ zur Qualitätssicherung der parodontalen Versorgung. Seit 1993 verleiht die DG Paro für weitergebildete Zahnärzte den Qualifikationstitel „DG PARO-Spezialist für Parodontologie“ und seit 2009 den „DG PARO-Master“. Nun erweiterte sie die Spezialisierung und ermöglicht auch Dentalhygienikern/innen eine Zertifizierung ihrer Ausbildung und ihres Könnens. Die Zertifizierung kann als Qualitätssiegel gewertet werden und dient der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung der Patienten in Prävention und Therapie.
Die Anforderungen wurden mit dem Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen e. V. (BDDH), dem Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) und der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker/Innen e. V. (DGDH) abgestimmt.
Ernennung für sechs Jahre
Voraussetzungen für die Qualifizierung sind neben der Mitgliedschaft in der DG Paro eine Aus- und/oder Weiterbildung zur/m Dentalhygieniker/in entsprechend einer akademischen Ausbildung von mindestens zwei Jahren in Vollzeit (120 ECTS-Punkte). Aktuell besteht zur Antragsstellung eine Übergangsbestimmung bei Nichterreichen einer Ausbildungszeit von zwei akademischen Jahren. Durch eine gutachterliche Bewertung von 6 selbst und umfassend therapierten Behandlungsfällen und einer Zusammenstellung von Behandlungsmaßnahmen der letzten drei Jahre wird die Eignung der/des Kandidatin/en sorgfältig geprüft. Die Ernennung erfolgt für sechs Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Richtlinien für die neue Spezialisierung sind unter www.dgparo.de zu finden. Der Antrag und die schriftlichen Nachweise können ab sofort bei der DG Paro eingereicht werden. In diesem Zusammenhang möchte die Gesellschaft darauf hinweisen, dass der Mitgliedsbeitrag für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker, zahnmedizinische Fachassistentinnen und Fachassistenten sowie Prophylaxe-Assistentinnen und Prophylaxe-Assistenten ab 2021 auf 55 Euro pro Jahr reduziert wurde.