Die Zahnmedizinische Forschung zielt auf Wissenszuwachs und Erkenntnisgewinn in allen Bereichen der Zahnheilkunde ab. Der Fortschritt in den Wissenschaften ist oft die Grundlage für Innovationen, die professionellen Anwendern neue Lösungsmöglichkeiten für Patienten erschließen.
Die Deutsche Dental-Industrie ist eine forschende Industrie, die in enger Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen Grundlagenforschung als auch anwenderorientierte Forschung betreibt. Ein wichtiges Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in praktische Anwendungen umzusetzen und in marktreife Produkte weiterzuentwickeln. Bislang hat die Forschungsgemeinschaft Dental (FGD) weit mehr als 60 dentalmedizinische Forschungsvorhaben gefördert.
Zweck der Förderung
Zur Förderung des Wissenschaftsaustausches unterstützt die FGD ausländische Gastwissenschaftler bei Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule. Ausländische Gastwissenschaftler in diesem Sinne sind Zahnärztinnen oder Zahnärzte mit ausländischer Staatsbürgerschaft und mit dem Abschluss einer ausländischen Universität.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden solche Forschungsvorhaben an deutschen Hochschulen, die eine praxisnahe, anwendungsorientierte Problemstellung der zahnmedizinischen Forschung und/oder Forschungsgegenstände mit hohem Technologiepotential zum Ziel haben.
Neben Einzelprojekten können auf Antrag in sich geschlossene Teilprojekte innerhalb eines längerfristigen Gesamtprojekts gefördert werden. Innerhalb des Förderzeitraumes muss ein publizierbares Ergebnis oder Zwischenergebnis vorgelegt werden.
Die Fördermittel
Die FGD gewährt ein Forschungsstipendium jeweils für ein Jahr.
Die Fördermittel setzen sich aus einem Personalkostenzuschuss von erstmals maximalen 24.000 Euro (nicht verbrauchte Fördermittel sind an die FGD zurückzuerstatten) sowie einer maximalen Erstattung in Höhe von 2.000 Euro für Geräte-, Ausstattungs- und Materialkosten oder sonstige Studienkosten für das Forschungsvorhaben des Gastwissenschaftlers an einer deutschen Hochschule zusammen. Übersteigende Personalkosten trägt die aufnehmende deutsche Hochschule. Darüber hinaus erstattet die FGD die Reisekosten für die Hin- und Rückreise aus dem Heimatort an die deutsche Hochschule und/oder die Reise der Gastwissenschaftlerin oder des Gastwissenschaftlers zum Zweck der Präsentation der Forschungsergebnisse auf einem wissenschaftlichen Kongress jeweils auf Nachweis.
Antragstellung bis 31. Oktober 2022
Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Oktober 2022 durch Lehrstuhlinhaber der Hochschule, die die ausländische Gastwissenschaftlerin oder den -wissenschaftler betreut. Die betreffende Hochschule ist damit rechtliche Vertragspartnerin der FGD. Alle weiteren Informationen zum Forschungsförderungsprogramm der FGD sowie die erforderlichen Unterlagen für eine Antragsstellung finden Sie auf der Webseite der FGD. Alle Anträge sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Auskünfte gibt es bei Lydia unter l.webers@fgdental.de.