Seit knapp drei Jahren studieren in Deutschland angehende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner nach der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO). Die jetzt durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagene Nachschärfung und Konkretisierung der Regelungen zu Umfang und Dauer von Prüfungen – für Studierende ebenso wie für die Prüfenden – begrüßt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sehr. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf macht der Verband jedoch deutlich, dass es durch die Änderungen nicht zu einer Absenkung des Ausbildungsniveaus kommen dürfe.
Künftig fachfremde beisitzende Prüfer?
„Als zahnärztlicher Berufs- und Interessenverband sehen wir die Verschlankung des Fächerkanons und die damit verbundene deutliche Stundenreduzierung durchaus kritisch“, stellt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl fest. „Wir fordern in unserer Stellungnahme deshalb, die zahnärztliche Approbationsordnung regelmäßig zu evaluieren und zu verbessern. Es sollte vermieden werden, dass mit der Verschlankung und Zusammenlegung von Fächern in sogenannte Fächergruppen ein ‚Downsizing‘ der zahnärztlichen Ausbildung einhergeht.“
Die Konkretisierung der Prüfungszeiten sieht der FVDZ-Bundesvorsitzende als wichtig an. Vorsicht sei allerdings auch hier geboten. Dass zukünftig beisitzende Prüfende nur einen Masterabschluss haben müssten, gleichgültig in welcher Fachrichtung, sei für ihn ein Alarmsignal.
„Wir fragen uns, ob dies lediglich die Teilnahme fachfremder Protokollführer oder Beisitzer bedeutet oder aber der Einstieg zu Bachelor- und Masterstudium auch für die Zahnmedizin in Deutschland werden soll“, sagt Öttl. „Das würde der Tendenz zum ‚Zahnmediziner-Light‘ durchaus Rechnung tragen – für die Zahnmedizin und die praktische Ausübung der Zahnheilkunde hätte dies in Zukunft weitreichende Auswirkungen.“
Organisationen begrüßen Konkretisierung der Prüfungszeiten
In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen auch die Deutsche Hochschulmedizin (DHM), Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (bdzm) den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe. Damit würden dringend erforderliche Anpassungen an die Prüfungen in der Zahnmedizin aufgegriffen. Insbesondere zum Artikel 1 wurde Stellung bezogen, informiert die BZÄK in ihrem Infodienst „Klartext“.
Eine abschließende Konsentierung erfolgte in einer Anhörung des BMG am 19. Juli 2024 und die neue Verordnung werde voraussichtlich am 1. Dezember 2024 in Kraft treten, so die BZÄK.
Die Überarbeitung der neuen Approbationsordnung ist nach ersten Erfahrungen mit den Prüfungsverfahren notwendig geworden. Laut BMG bilden die Regelungen (Dauer und Umfang) der Prüfungen nach der neuen ZApprO große Herausforderungen für Studierende und Prüfende. Vor diesem Hintergrund haben die Berufsverbände und Bundesländer das BMG um kurzfristige Klarstellungen und Änderungen gebeten.
Aktualisiert am 22.Juli 2024 um die Informationen aus dem „Klartext“ der BZÄK. -Red.