Ab dem 1. Juli 2019 stehen gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und vollendeten 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu. Für dieses versorgungspolitisch wichtige Datum hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website einen neuen Servicebereich eingerichtet, der Zahnärztinnen, Zahnärzte und Eltern unter anderem über diese neuen GKV-Leistungen sowie Hintergründe und ergänzende Informationsangebote umfassend informiert.
Fluoridlackapplikation eingeschlossen
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) an, der inzwischen häufigsten chronischen Erkrankung bei Kindern im Vorschulalter. Sie beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Dazu haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis.
Dem Entstehen frühkindlicher Karies, auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt, kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden, so die KZBV. Mit den Untersuchungen werde das Fundament für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Kindern gelegt. Alle Eltern sollten mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen ab 1. Juli 2019 möglichst regelmäßig wahrnehmen.
KZBV setzte sich im G-BA für Erweiterung des Leistungskatalogs ein
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war zunächst im Januar –auf maßgebliches Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – um die zusätzlichen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erweitert worden. Vorausgegangen waren langjährige gemeinsame Bemühungen der Zahnärzteschaft, das Bewusstsein für das Problem der ECC und den Handlungsbedarf in der Politik zu schaffen, so mit einem gemeinsamen Konzept von Bundeszahnärztekammer und KZBV. Schritte dazu waren unter anderem das Implementieren eines Verweises vom Kinderarzt an den Zahnarzt im sogenannten Gelben Heft.
Leistungen auch wirtschaftlich erbringen
Im April hatten KZBV und GKV-Spitzenverband dann sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eine Einigung im so genannten Bewertungsausschuss erzielt. Die Übereinkunft gewährleistet, dass die Vertragszahnärzteschaft die neuen GKV-Leistungen jetzt ab 1. Juli in der bundesweiten Versorgung auch wirtschaftlich erbringen kann. (KZBV/MM)