Seit zehn Jahren erhält jedes in Thüringen geborene Baby einen Zahnärztlichen Kinderpass. Die automatische Verteilung des Kinderpasses über Geburtskliniken und Geburtshäuser in ganz Thüringen hilft im Kampf gegen die frühkindliche Karies. Mehr als 170.000 Hefte wurden bereits verteilt.
Bereits mehr als 170.000 Kinderpässe verteilt
„Im Sommer 2012 wurde zusammengeführt, was unbedingt zusammengehört“, sagte Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen, am 16. September 2022 bei einem Pressegespräch mit der Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner im Südharz Klinikum Nordhausen. „Seit zehn Jahren legen Pflegerinnen und Pfleger in allen Geburtsstationen Thüringens den Zahnärztlichen Kinderpass in das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft ein, das alle Babys ebenso automatisch nach der Geburt erhalten. Damit haben Eltern in Thüringen immer zwei wichtige Dokumente der Gesundheitsfürsorge ihres Kindes gebündelt beisammen“, so Junge.
Pass dokumentiert Zahnkontrolle und Vorsorge in Praxis, Kindergarten und Grundschule
Ab dem ersten Praxisbesuch des Kindes unmittelbar nach Durchbruch des ersten Zahns trägt der Zahnarzt seine Untersuchungstermine in den Pass ein. Zusätzlich dokumentiert auch das Fachpersonal der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe bei seinen vierteljährlichen Terminen in Thüringer Kindergärten und Grundschulen die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeleistungen (zum Beispiel eine Versorgung der Zähne mit schützendem Fluorid und die Anleitung zum richtigen Zähneputzen) sowie ein möglicherweise erhöhtes Kariesrisiko in der Kindereinrichtung.
Diese Informationen helfen dem Hauszahnarzt, seine Kontrollen und Behandlungen in der Praxis auf die zwischenzeitlich in Kindergarten und Schule erbrachte Zahnvorsorge abzustimmen. „Deshalb sollten Eltern den Kinderpass stets zu allen Vorsorgeterminen in Zahnarztpraxis, Kindergarten und Grundschule mitgeben“, rät der 56-jährige Zahnarzt aus Friedrichroda.
Gemeinsames Kinderuntersuchungsheft für Ärzte und Zahnärzte gefordert
Seit 2019 enthält zwar auch das gelbe ärztliche Untersuchungsheft einige grundlegende zahnmedizinische Eintragsfelder. „Aber Kinderärzte können bei ihren Untersuchungen mögliche Fehlentwicklungen der Zähne und Kiefer nicht fachgerecht bewerten. Ein wichtiges Ziel der Zahnärzteschaft bleibt daher ein echtes gemeinsames Untersuchungsheft für Ärzte und Zahnärzte, in dem beide Berufsgruppen ihre Beobachtungen und Überweisungen an andere Kollegen eintragen können,“ fordert Kammerpräsident Junge.
Das helfe vor allem Risikogruppen wie beispielsweise Familien mit sozialer Benachteiligung oder Migrationshintergrund, die häufig nur unregelmäßig einen Arzt oder Zahnarzt besuchen. „So können wir Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen gemeinsam mit zahnmedizinischen Prophylaxefachkräften, Kinderärzten und Hebammen ein gesundes Aufwachsen unserer Kleinsten besser fördern und einen guten Start ins Leben unterstützen.“
Wertvolle Tipps zur Zahngesundheit für Eltern
Zusätzlich zu den zahnmedizinischen Einträgen gibt der Kinderpass auf insgesamt 20 Seiten auch den Eltern wertvolle Gesundheitstipps, beispielsweise zur Zahnputztechnik, zur zahngesunden Ernährung, zur richtigen Zahnpasta oder zum Verhalten bei einem Zahnunfall.
Falls Familien ihren Zahnärztlichen Kinderpass verloren haben oder aus anderen Bundesländern nach Thüringen umgezogen sind, können sie den Kinderpass kostenfrei bei ihrem nächsten Zahnarztbesuch erhalten. Ersatzweise kann der Pass auch im Internet ausgedruckt oder nachbestellt werden unter http://www.lzkth.de/kinderpass.