Keine Praxislabore in Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ), Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen bei Bürokratie und Medizinprodukteverordnung, Beteiligung der Gesundheitsberufe an der Selbstverwaltung und Integration in die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen – diese und weitere Themen bestimmten den 5. Parlamentarischen Abend der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke am 8. Mai 2019 in Berlin.
Diese Themen sind auch als gemeinsame berufs- und gesundheitspolitische Standpunkte in einem gemeinsamen Positionspapier enthalten, das an diesem Abend vorgestellt wurden. Das Treffen führte wichtige Entscheidungsgeber aus Politik, Verwaltung und den Gesundheitshandwerken zusammen.
Für den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) waren dessen Präsident Dominik Kruchen, die Vorstandsmitglieder und Generalsekretär Walter Winkler dabei. In seinem Statement konzentrierte sich Kruchen auf die Herausforderungen der Umsetzung der neuen Medizinprodukteverordnung und auf die Entwicklung der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ).
Probleme für Labore bei neuer MDR
Kruchen lobte dabei den konstruktiven Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über eine pragmatische Auslegung der neuen Europäischen Verordnung über Medizinprodukte (MDR). Er begrüßte die Unterstützung des BMG, gerade die kleinen und mittleren Betriebe der Gesundheitshandwerke vor Überforderungen zu schützen, wo immer das geht. Kruchen nannte dabei insbesondere die Anforderungen einer klinischen Bewertung und klinischen Nachbeobachtung, die bei Sonderanfertigungen von den Betrieben nicht zu leisten seien und auch für den Patienten keinen Schutzeffekt hätten. „Auch muss dringend klargestellt werden, dass die seriellen Vorprodukte, die speziell zur Anfertigung von Sonderanfertigungen dienen, weiterhin mit einem CE-Zeichen versehen werden können“, betonte Kruchen.
Z-MVZ größte strukturelle Herausforderung für gewerbliche Labore
Die größte strukturelle Herausforderung für die Zahntechnik sind gemäß dem VDZI- Präsidenten aber die Z-MVZ. Die Kommerzialisierung der Zahnheilkunde sei damit komplett freigegeben. Gleichzeitig sei damit verbunden, dass der Begriff des Praxislabors rechtlich nun vollständig „entkernt“ würde.
Laut Kruchen fehlt den Z-MVZ die berufs- und gebührenrechtliche Grundlage für das Betreiben eines eigenen Praxislabors: „Der Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschäftigen und hier für die notwendige Klarheit sorgen. Die Gefahr ist real, dass niemand mehr hinter der Tür eines MVZ die Einhaltung des geltenden Berufs- und Gebührenrechts nachprüfen kann“, mahnte er.
Fehlende Rechtsklarheit und Rechtsdurchsetzung
Die leistungsfähigen zahntechnischen Meisterbetriebe seien im Zuge der Ausweitung der Z-MVZ, trotz ihrer hohen Leistungsfähigkeit, die Opfer fehlender Rechtsklarheit und fehlender Rechtsdurchsetzung. Die Maßnahmen zur Beschränkung von Z-MVZ, die mit dem TSVG erfolgt seien, lösten diese Problematik nicht.
Aus dem Positionspapier der Gesundheitshandwerke, Frühjahr 2019
6. Gesundheitshandwerke in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens beteiligen
Die Beteiligungsrechte der Gesundheitshandwerke in der Versorgungsplanung und -gestaltung müssen gesichert werden. Sie müssen bei der fortlaufenden Anpassung des Leistungsrechtes, wie etwa der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses, der Festlegung von Festbeträgen/-zuschüssen oder der Erarbeitung von Richtlinien mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Insbesondere sollten die Gesundheitshandwerke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei fachlicher Betroffenheit in den Beratungsprozess integriert und dort angehört werden.
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9. Zahnmedizinischen Versorgungszentren das Eigenlabor untersagen
Zahnärztliche MVZ (Z-MVZ) verstärken – auch nach den Änderungen des TSVG – die Kommerzialisierungstendenzen und bedrohen innovations- und investitionsstarke Handwerksstrukturen. Maßgeblich aber ist, dass den Z-MVZ die rechtlichen Grundlagen für das Betreiben eines eigenen Praxislabors nicht mehr gegeben sind. Es ist daher zu untersagen.
Positiver Beitrag der Gesundheitshandwerke
Hauptredner des Abends war der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Dr. Thomas Gebhart. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrüßte ihn und die Gäste im „Haus des Deutschen Handwerks“. Der ZDH-Präsident verwies auf den vergleichsweise leichten Zugang für Versicherte zu einer hochwertigen Hilfsmittelversorgung und Versorgung mit Zahnersatz. Die Gesundheitshandwerke leisteten hier einen positiven Beitrag mit ihren ca. 30.000 Betriebe und knapp 200.000 Beschäftigten, so Wollseifer.
Gebhart versicherte, dass das BMG in allen Fragen auch in Zukunft weiterhin mit den Gesundheitshandwerken im engen Dialog bleiben wird. Er hob die Bedeutung der Gesundheitshandwerke hervor und äußerte sich zu verschiedenen relevanten Themen, darunter die Meisterpräsenz und das Unternehmertum in den gefahrengeneigten Gesundheitshandwerken, die Möglichkeiten beim Bürokratieabbau sowie die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Dem inhaltlichen Teil des Abends folgten zahlreiche einzelne Gespräche in guter Atmosphäre zum politischen Tagesgeschäft wie auch zu den langfristigen Entwicklungen im Gesundheitswesen. Dabei standen die Versorgung mit Hilfsmitteln und Zahnersatz, die Gesundheitshandwerke und das Medizinprodukterecht im Mittelpunkt dieser Gespräche. (Quelle: Pressemeldungen des VDZI und des ZDH)