Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) sieht in dem schnellen Wachstum rein zahnärztlicher MVZ einen weiteren Beleg einer rasch voranschreitenden Vergewerblichung und Kommerzialisierung in der zahnärztlichen Versorgung. Grundsätzlich sei dabei die Erkenntnis, dass die Größe und die Organisationsstrukturen in einem Z-MVZ auch den ordnungsrechtlichen Rahmen des freien Heilberufs sprenge.
Aus der aktuellen Auswertung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) geht hervor, dass zum Ende des 1. Quartals 2020 die Marke von 1.000 Z-MVZ überschritten wurde. Dabei ist laut KZBV jedes fünfte Z-MVZ investorengeführt. 62 Prozent aller Z-MVZ seien mit steigender Tendenz in Kettenstrukturen integriert.
„Z-MVZ zügig und umfassend regulieren“
Der VDZI teile die Sorge der Zahnärzteschaft um die Freiberuflichkeit. Er unterstützt auch die Forderung nach einer Weiterentwicklung der Regelungen für Z-MVZ. „Die Z-MVZ müssen zügig und umfassend reguliert werden, wollen Zahnärzte ihren Status der Freiberuflichkeit verteidigen. Dabei ist das Betreiben eines Praxislabors dann zu untersagen, wenn unabhängig von der Rechtsform die Praxisgröße und die interne Organisationsstruktur die freiberuflichen Grenzen überschreitet“, mahnt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
Benachteiligung gewerblicher Labore
Ohne eine Rückkehr zu den berufsrechtlichen Grundsätzen des freiberuflich tätigen Zahnarztes kann es nicht mehr möglich sein, dass ein Zahnarzt eine ansonsten gewerbliche Handwerkstätigkeit wie die Herstellung von Zahnersatz innerhalb des Rechtsrahmens der Freiberuflichkeit ausüben kann. Ein Z-MVZ, das neben Honorar- auch noch Gewinnmaximierung mit einem sogenannten Praxislabor betreibt, entzieht auch immer weitere Teile der Zahntechnik einem qualitätsorientierten Wettbewerb und benachteiligt die gewerblichen Labore.