Evidenzbasierte ZahnmedizinSprache: DeutschFeierabend, Stefanie"Seen but not heard" war im viktorianischen Zeitalter eine Beschreibung dafür, welches Verhalten von Kindern und Jugendlichen erwartet wurde. Angepasst, folgsam, ohne echte eigene Bedürfnisse. Heute ist dies in vielen Ländern dieser Welt ganz anders: Die Kindheit dauert insgesamt länger, die Rechte der Kinder wurden in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, und manche Erziehungsansätze stellen gar jegliche Bedürfnisse des Kindes über die der Eltern ("attachment parenting"). Im Jahr 2014 feierte diese Kinderrechtskonvention ihr 25-jähriges Bestehen. Im weltweiten Kontext beinhaltet diese Konvention jedoch viele Aspekte, die leider noch weit davon entfernt sind, sie als durchgesetzt oder etabliert betrachten zu können. Auch in Deutschland besteht in einigen Punkten noch Handlungsbedarf. Generell aber war die Inauguration der Kinderrechtskonvention ein Meilenstein. Insbesondere ist im Zusammenhang mit diesem Beitrag hervorzuheben, dass in Artikel 2, Absatz 2, die Verpflichtung der Vertragsstaaten festgehalten ist, Kindern und Jugendlichen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu ihrem Wohlergehen notwendig sind. Die Begriffe Wohlergehen und Wohlbefinden dürfen sicherlich synonym verwendet werden – und somit an die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich Gesundheit erinnern. Dort ist festgehalten, dass Gesundheit ein Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen ist.