Leitlinie der DGZMKSprache: DeutschWissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ)Stand: August 2018 / Gültig bis: 2023Status: August 2018 / Valid until: 2023Die Rahmenbedingungen zur Röntgendiagnostik werden in Deutschland durch die Röntgenverordnung (RöV) vom 30.04.2003 bzw. deren Aktualisierungen geregelt. Diese beinhaltet Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Exposition mit ionisierenden Strahlen, die gerade im Kindes- und Jugendalter große Bedeutung besitzen, um mögliche Nebenwirkungen und Risiken ionisierender Strahlen zu begrenzen. Daher muss der gesundheitliche Nutzen der Röntgendiagnostik immer die potenziellen Risiken aufwiegen. Zudem darf die Indikation für ein Röntgenbild nur dann gestellt werden, wenn die klinische Untersuchung allein für eine Diagnose nicht ausreicht, und ergänzende Informationen eines Röntgenbildes die Therapieplanung beeinflussen können (RöV §23). Während der Gesetzgeber allgemeine Anforderungen an die Durchführung der Röntgendiagnostik formulierte, fehlen bislang Empfehlungen der zahnmedizinischen Fachgesellschaften. Es liegt daher kein Expertenkonsens zu der Frage vor, in welchen klinischen Situationen eine zahnbezogene Röntgendiagnostik im Kindes- und Jugendalter indiziert ist. Die vorliegende wissenschaftliche Mitteilung zur Röntgendiagnostik im Kindes- und Jugendalter zielt daher auf die Beschreibung von Indikations- und Kontraindikationsstellungen ab, um Handlungsempfehlungen zu geben, die eine Über- oder Unterdiagnostik vermeiden. Die wissenschaftliche Mitteilung zielt weiterhin auf die Darstellung eines angemessenen und wissenschaftlich begründeten Vorgehens für die Zahnärzteschaft ab. Zudem können die Empfehlungen von Interesse für Hersteller diagnostischer Instrumente und Geräte sein.