Mitteilungen der GesellschaftSprache: DeutschGefordert ist mehr als "nur schön"Zahnärzte in Deutschland rezeptieren jährlich durchschnittlich rund 7 Mio. Arzneiverordnungen. Das zahnärztliche Verordnungsspektrum ist schmal und umfasst hauptsächlich Analgetika, Lokalanästhetika, Antibiotika und Antiinfektiva. Unter dem Begriff "Arzneimittelinteraktionen" werden im heutigen Sprachgebrauch unerwünschte gegenseitige Beeinflussungen von Pharmaka verstanden, die in der Folge entweder zu Überdosierung und Toxizität oder aber zu Unwirksamkeit eines Pharmakons führen können. Das klassische Nebenwirkungsspektrum zahnärztlich verordneter Arzneimittel ist gut überschaubar. Für den Zahnarzt relevante Probleme in der Pharmakotherapie ergeben sich aber zunehmend durch hausärztlich bzw. internistisch verordnete Dauermedikation, die mit zahnärztlich verordneten Arzneimitteln interagiert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über pharmakologische Arzneimittelinteraktionen unter besonderer Berücksichtigung der klinisch relevanten zahnärztlichen Praxis.